Kindergeldschulden an den Verursacher übertragen?

5 Antworten

Ist es nicht so, dass das Kindergeld dem erziehungsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird? Der hat keine Verpflichtung, es dem Kind weiterzugeben.
Falls er es dennoch tut, ist es seine freiwillige Entscheidung. Dem auszahlenden Amt gegenüber bleibt er jedoch haftbar.

In einem ähnlichen Fall, von dem ich vor Jahren erfahren habe, hat der von der Mutter und dem Kind getrennt lebende Vater das zu Unrecht gezahlte Kindergeld zurückzahlen müssen.
Da ist es ratsam, so schnell wie möglich anwaltliche Beratung zu suchen, vor allem auch, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu vermeiden, dass der Familie durch Lohnpfändung die Lebensgrundlage genommen wird. Da Anwälte gern mal überlastet sind, würde ich mich wegen einer Terminabsprache beeilen.

Dort erhältst du auch rechtlich stimmige Auskunft, die auf Wenns und Abers eingeht und sofort die richtigen Wege kennt. Bevor du deine Energie hier einsetzt, würde ich dem Anwalt den Vorzug geben.

Viel Glück!


Haunted66Steve 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:49

Okay, vielen Dank für Ihre Expertise!

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Nach dem Auszug hat offensichtlich dein Bruder Anspruch auf das Kindergeld erhoben, das ist unter bestimmten Bedingungen auch möglich.

Nun ist entscheidend:

  • Hat er einen Abzweigungsantrag gestellt und das Kindergeld direkt von der Kindergeldstelle bekommen?

oder:

  • Hat weiterhin die Mutter das Kindergeld bekommen und es an den Sohn weitergeleitet?

Haunted66Steve 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:43

Leider B, war so abgesprochen das es passt und nach dem Schulgang sich um eine Ausbildung bemüht wird! Kein Zeichen.

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LouPing  17.07.2024, 15:54
@Haunted66Steve

Das ändert nichts daran dass deine Mutter die ganze Zeit über die Kindergeld berechtigte war.

Sie hätte sich kümmern und jede Veränderung der Kindergeldstelle melden müssen. Post hierzu erhält sie jährlich.

Die Kindergeldstelle wirft ihr nun vor unberechtigt Kindergeld bezogen zu haben - und das stimmt offensichtlich, weil sie ist ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen.

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exyoo  17.07.2024, 15:40

Es steht in der Frage. Die Mutter hat es an den Sohn überwiesen.

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LouPing  17.07.2024, 15:41
@exyoo

Damit unterliegt es ihrer Verpflichtung regelmäßig zu prüfen ob noch Anspruchsberechtigung besteht.

Die Kindergeldstelle fragt jährlich per Post nach.

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Das mit dem Einbehalten des Kindergeldes zur Tilgung der zu Unrecht bezogenen Leistungen deines Bruders sind meines Wissens nach gängige Praxis und dass das Geld von deiner Mutter zurückgefordert wird auch, da sie ja Antragsstellerin war. Ich halte es für unwahrscheinlich dass die Familienkasse in die Übertragung der Schuld auf deinen Bruder einwilligen wird, er könnte höchstens freiwillig monatliche Raten zahlen, oder ihr müsstet es auf einen Rechtstreit gegen deinen Bruder (mit ungewissen Ausgang) ankommen lassen. Das einzige m.M.n. realistische was deine Mutter machen kann, ist die Familienkasse anzuschreiben, mit Bitte um Verechnung des aktuellen Kindergeldes zu für euch finanziell vertretbaren Raten. Also wenn deine Geschwister zb vorraussichtlich noch mehrere Jahre Kindergeld beziehen werden und deine Mutter per Kopie von Kontoauszügen belegen kann, dass ihr Einkommen nicht ausreicht um die Schuld schnell in wenigen Raten zu tilgen, dann wird in der Regel eine Ratenzahlung in finanziell verkrafbarer Höhe zugestimmt. Also wenn deine Mutter zb nur ein relativ kleines Einkommen hat, dann könnte sie die 3900 Euro zb auch in 39 Monaten zu monatlich 100 Euro zahlen, bzw. in Form von einem Teil des Kindergeldes von der Familienkasse einbehalten lassen.

Allerdings solltet ihr euch darüber im Klaren sein, dass ihr solch eine Ratenzahlung bei der Familienkasse zeitnah schriftlich beantragen müsst (ich rate dazu auch gleich eine Kopie der Kontoauszüge deiner Mutter der letzten 12 Monate, bzw, ein Ausdruck der Onlinbanking-Übersicht der letzten 12 Monate dem Brief beizulegen), damit die Familienkasse sieht dass ihr euch darum bemüht. Falls von deiner Mutter nichts kommt, ist die Wahscheinlichkeit einer Kontopfändung um einiges grösser.

Es wäre gut, wenn ihr mit dem Amt über die Möglichkeit sprecht, auf Grund eurer finanziellen Lage das Geld in Raten zurückzuzahlen.

Ich vermute nicht, dass dein Bruder dafür belangt werden kann, denn er hat das Kindergeld nicht beantragt.

Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.


Haunted66Steve 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:40

Kommt auf Anfrage nicht in Frage für das Amt, ich danke Ihnen trotzdem!

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exyoo  17.07.2024, 15:43
@Haunted66Steve

Das ist hart. Tut mir wirklich leid, dass ihr in so einer blöden Lage seid. Ich hätte erwartet, dem Amt läge etwas daran, Familien nicht in den Abgrund zu stoßen.

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Spielwiesen  17.07.2024, 16:36
@exyoo

Ob da ein Anwalt nicht noch weitere Möglichkeiten und Wege kennt, wie man mit Aussicht auf Erfolg verfahren kann? Also ich würds versuchen!

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Wer hat das Kindergeld vom Amt überwiesen bekommen? Die Mutter oder direkt der Sohn?

Derjenige, der es direkt vom Amt bekommen hat, steht in der Rückzahlungspflicht. Denn derjenige hätte es dem Amt auch melden müssen, dass ihm das Kindergeld nicht mehr zusteht. Das ist wohl nicht gemacht worden.


Haunted66Steve 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:48

Die Mutter ist Antragsteller, wie soll es dem Amt gemeldet werden wenn keine Informationen vorliegen.

Klar hätte man präventiv das Kindergeld abstellen können, aber mein Bruder hat meiner Mutter versichert das alles weiterhin so klappt.

Gleicht ja einer Ausbeutung?!

Mir könnte es egal sein, aber sobald ich wusste das mir kein KG zusteht hab ichs auch gleich gemeldet. Wie kann man denn bitte so sein und seine Mutter so hintergehen?

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AngiedieSchlaue  17.07.2024, 16:22
@Haunted66Steve
Wie kann man denn bitte so sein und seine Mutter so hintergehen?

Da kann aber leider das Amt nichts dafür, wenn Familienverhältnisse "etwas desolat" sind.

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