Wer muss Kindergeld Nachzahlen Kind oder Eltern oder der der das Geld erhalten hat?
Hallo. Wenn zum Beispiel das Kind die Ausbildung beendet (bei den Eltern wohnt), aber erst 3 Monate später bescheid gibt, das erfolgreich die Ausbildung beendet wurde. Dann muss ja 3*250=750€ zurück gezahlt wird. Aber meine Frage, sind diese Schulden auf den Namen des Kindes oder auf den Namen des Eltern? Hat jemand eine Quelle? Vermutlich bekommt die Post der Nachzahlung die Eltern, aber was wenn die Eltern nicht Zahlen wollen, muss dann der Kind? Der Zahlungsempfänger ist hier die Mutter.
5 Antworten
Der Zahlungsempfänger ist hier die Mutter.
In diesem Fall hat die Mutter - als Zahlungsempfänger - die Rückzahlung zu leisten. Ob sie das Kind in Regress nehmen kann / nimmer, das obliegt der Mutter.
Das wird zumindest dann ausgeschlossen sein, wenn sie das Kindergeld nicht direkt an das Kind zur eigenen Verfügung weitergeleitet hat und selbst darüber verfügt hat.
Nun, wenn das Kind das Geld erhalten hat, hätte es dieses Geld zu Unrecht (von der Mutter) erhalten... und die Mutter muss das Geld an die Kindergeldkasse - als Zahlungsempfängerin - zurückzahlen.
aber was wenn die Eltern nicht Zahlen wollen, muss dann der Kind? Der Zahlungsempfänger ist hier die Mutter.
Die Mutter hat zu Unrecht Gelder erhalten und muss sie zurückzahlen, ob sie will oder nicht. Auch wäre sie verpflichtet gewesen, das Ende der Ausbildung zu melden!
Strange! Eine Mutter, die ihr Kind schon mit Schulden hinaus ins Leben schicken will :(
Wer das Geld bekommen hat (fälschlicherweise) muss es auch zurückzahlen, ob er will oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Derjenige, auf dessen Konto das Geld geflossen ist. Alles andere ist interna.
Derjenige, der das Kindergeld beantragt und erhalten hat. Also die Mutter.
Das Kind hat damit nichts zu tun.
Welcher Regeress? Außer dem Amt ist ja niemandem einen Schaden entstanden.