Kind zur Adoption?
Hallo liebe Community,
Darf man ein Kind nach einer erfolgreichen Adoption wieder „zurück geben“. Das hört sich jetzt im ersten Moment seltsam an, aber sollte es mit dem Kind Probleme geben wie Gewalt oder psychische Probleme womit die Eltern nicht klar kommen, haben die Eltern da die Option das Kind wieder zur Adoption frei zu geben ? Gibt es da so etwas wie eine Frist in dem Fall, oder wie genau wird dies gehandhabt ?
Gruß
Candice
8 Antworten
Alle Eltern haben Angst mal hilflos und überfordert zu sein oder dem Kind nicht gerecht zu werden. Zum Glück gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, man kann sich bei kostenlosen Beratungsstellen (Caritas, Profamilia...) beraten lassen.
Vielleicht kann es den Adoptiveltern die Angst etwas nehmen, wenn sie sich Videos über Erziehung anschauen, Bücher dazu ausleihen usw. Ich habe 2 Kinder und das hilft mir bis heute immer mal wieder.
ZB diese Youtuberin finde ich toll:
Nein nach Adoption nicht. Damit hat man ja keinen Gegenstand erworben sondern ist eine lebenslange Verpflichtung eingegangen.
Adoptieren darf man ja auch erst wenn man sich 100pro sicher ist, dass das Kind dann für einen wirklich wie das eigene sein wird.
Wäre ja auch furchtbar wenn man als (Adoptiv)Kind dauerhaft und unbegrenzt fürchten müsste, dass man jederzeit weil man nicht "funktioniert", einem charakterlich nicht gefällt, nicht gut in der Schule ist, nicht die Sportart mag die man gehofft hätte.. wieder weggeworfen werden könnte. Das Kind soll sich SPÄTESTENS mit dem Adoptions-Akt sicher sein können, dass es jetzt Eltern hat wie ein leibliches Kind und sich VOLLKOMMEN darauf verlassen kann, dass das Ja/Nein kein Thema mehr sein wird.
Wer das wollen würde sollte lieber nicht adoptieren. Das sollten genau diejenigen, die die Bereitschaft haben, sich auf das Kind vollkommen einzulassen - genau wie bei einem leiblichen Kind, was man ja auch nicht "nach einer Frist zurückgibt".
so sehr ich eure moralischen überzeugungen teile aber ihr irrt hier alle.
Adoptionen werden spätestens dann aufgehoben wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Heißt wenn man tatsächlich überfordert ist mit dem Kind kann man direkt zum Jugendamt gehen und es dort in Obhut geben. Reicht einfach das Kind dahin zu stellen und zu sagen ab jetzt kümmere ich mich nicht mehr drum, entweder macht ihr es oder es verhungert. Zack Kindewohlgefährdung gegeben. Wie gesagt moralisch unter aller Sau aber juristisch möglich
Da hast Du allerdings recht. Stimmt, das hatte ich nicht bedacht.
Wenigstens kann es dadurch nicht passieren, dass bestimmte ehrgeizige Menschen immer wieder Kinder adoptieren bis eins mal "passend" ist. Oder gleich mehrere und dann alle bis auf 1 oder 2 zurückgeben. Gäbe ja bedauerlicherweise sogar Menschen, die DAS täten wenn sie könnten.
Selbstverständlich geht das genauso wenig, wie mit einem biologeschen Kind. Ansonsten könnte man diese Möglichkeit auch missbrauchen und sagen, dass ein sehr liebes Kind immer nur Ärger macht, weil man zu faul ist, um sich darum zu kümmern.
man kann es tatsächlich sowohl mit leiblichen als auch adoptierten kindern machen
also moralisch gesehen wärs unter aller Sau aber man kann jeder zeit zum jugendamt gehen das Kind da abstellen mit der Ansage kümmert euch, denn ab jetzt genau werd ich es nicht mehr machen. Zack Kindeswohlgefährdung. bei Adoptionen kommt dann dazu das diese dann aufgehoben werden können seitens des Familiengerichts
Nein, ein Kind ist doch keine Ware.
Wäre ein Kind adoptiert nimmt bewusst ein Kind an was eventuell aus schwierigen Verhältnissen stammt und deshalb Probleme haben oder entwickeln kann.
Und selbst wenn nicht...sorry aber würdest du dein leibliches Kind auch einfach abschieben weil es Probleme macht?
Der einzige Fall wo man einfach ein Kind wieder zurück geben kann ist bei Pflegekindern. Die kann man relativ schnell wieder weggeben.
die rechtlichen Gründe zur Aufhebung einer Adoption sind in 1760 und 1771 geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1760.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1771.html
ferner kann natürlich das Kind wenn die Adoptiveltern auf grund später auftretender Verhaltensauffälligkeiten seitens des Kindes, dieses nicht mehr umsorgen können / wollen auch wieder in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden.
Soweit zum juristischem Aspekt - an sich kann ich mich sonst nur den Anderen Schreibern anschließen ein Kind ist kein Spielzeug, wenn man eines adoptiert muss man auch die verantwortung übernehmen
Schlimm genug das Pflegekinder das befürchten müssen. jederzeit abgeschoben werden wenn sie nicht perfekt genug sind.