Chance als Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind bekommen?
Ja die Frage steht oben…
ich habe mich soeben von der Mutter meines Kindes getrennt. Wir sind vor 1,5 Monaten Eltern geworden, die Gründe der Trennung haben aber nichts mit dem Kind zu tun.
Ich würde eher sagen es hat mit psychischen Problemen der Mutter zu tun…
Wer hat (leider) schon Erfahrung damit gemacht, dass der Mann das Kind zu sich holen wollte und wie seid ihr vorgegangen?
verheiratet? wenn nicht, Vaterschaft ist anerkannt, liegt Geburtsurkunde des Kindes schon vor oder lediglich die Geburtsbescheinigung?
Nein zum Glück nicht verheiratet. Vaterschaft habe ich anerkannt und Geburtsurkunde liegt auch vor
Hast du die gemeinsame elterliche Sorge?
Meinst du gemeinsames Sorgerecht?
Ja.
Nein das haben wir nicht… ich hab’s einfach damals versäumt, war froh das er endlich auf der Welt ist und gedacht das es jetzt besser wird alles aber das Gegenteil passierte
3 Antworten
Das wird schwer, weil du zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal die gemeinsame elterliche Sorge hast.
Das heißt, dass die Mutter mit Kind ausziehen kann und in 6 Wochen dann vielleicht der Gerichtstermin bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge (geS) stattfinden wird.
Ich gehe davon aus, dass du die geS bekommst - nur ggf das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht, denn da besteht ja Uneinigkeit. Das heißt, das Gericht müsste der KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen (sehr sehr hohe Hürde), um es dir alleinig übertragen zu können.
Du brauchst also wirklich sehr gute Gründe, warum das Kind bei dir aufwachsen soll und nicht bei der Mutter. Das könnte sehr schwer werden, vorallem wenn die Mutter stillt und in Elternzeit ist und du arbeitest.
Vermutlich wird das Gericht eine solche Entscheidung zugunsten dir nicht ohne Gutachten treffen. Und das dauert mindestens drei Monate und dann ist der Lebensmittelpunkt bei der Mutter verfestigt und du brauchst noch bessere Argumente, dass das Kind zu dir ziehen soll.
Fazit: Die Mutter sitzt aktuell am längeren Hebel. Du solltest dich wirklich sehr gut rechtlich beraten lassen, welches Ziel und welche Taktik gut ist.
In jedem Fall sollte das Elternteil, wo das Kind nicht lebt, eine großzügige Umgangsregelung erhalten.
P.S. Als Jugendamt unterstütze ich Väter gerne dann, wenn sie auch schon vor der Trennung ernsthaft Verantwortung fürs Kind übernommen haben. Negativ-Beispiel: Eltern saßen vor mir, voll berufstätiger Vater forderte das Wechselmodell. Mutter in Elternzeit erwiderte: "Du kannst gerne viel Umgang haben, aber kein Wechselmodell. Du hast unseren 2-jährigen noch nie ins Bett gebracht." Die Eltern haben sich dann geeinigt, aber wäre es vors Gericht gegangen, hätten wir als Jugendamt wohl kein Wechselmodell befürwortet.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann bei gemeinsamen Sorgerecht als Teilbereich der elterlichen Sorge unter engen Voraussetzungen auf einen Elternteil übertragen werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn zwischen den Eltern ein nicht lösbarer Konflikt über den Lebensmittelpunkt des Kindes besteht.
Der Begriff ist sehr vorsichtig ausgedrückt.
Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder über eine einzelne Angelegenheit des Aufenthaltes (z. B. Urlaubsreise des Kindes in das außereuropäische Heimatland eines Elternteils) nicht einigen, dann können Sie zur Lösung des Konflikts kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jugendamts oder von Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Scheitert eine einvernehmliche Lösung, dann kann auf Antrag eines Elternteils eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden. Auch das Gericht wird zunächst versuchen, Einvernehmen zwischen den Eltern herzustellen. Sofern dies nicht gelingt, wird das Gericht den Elternkonflikt schlichten, wobei zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden sind.
Das hängt heutzutage nicht mehr so sehr davon ab, dass du der Mann bist, der das Kind aufziehen möchte. Wenn du allerdings auf die Psyche der Frau anspielst, wird das ein langer und teurer Prozess, wenn es bislang keine anderen Vorfälle gibt, die dein Anwalt heranziehen kann. Gutachten, Gegengutachten, usw.
Vielleicht solltest du hier kein Laienforum befragen sondern tatsächlich mit einem Familenanwalt Kontakt suchen um dich konkret für deinen Einzelfall beraten zu lassen. Denn darauf kommt es an, die Betrachtung deines Einzelfalls und zwar aus der Sicht des Kindswohl. Es geht um 3 Personen, nicht um eine Person allein.
Ist es schwierig dieses zu bekommen und ist das so wichtig im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsvestimmungsrecht?
Ohne Sorgerecht? Wie willst du da Teilhabe am Aufenthaltsbestimmungsrecht haben?
Einfach zahlen und gut is? Aber das wird dir dein Anwalt schon vernünftig erklären.
Wenn es aus psychischer Sicht nicht klappt, dann müsste ein Gutachter schauen ob es gut fürs kind ist. Wenn sie aber psychische Probleme hat, kann es sein dass es durch einen Gerichtlichen Prozess durchaus möglich ist
Hast du Erfahrung damit und wie wird so ein Gutachten erstellt? Versteh ich bei Strafprozessen genau so wenig
Ich kenne es halt andersrum, dass die Frau gewonnen hat, aufgrund von Alkoholkonsums beim Mann. Nur diese waren verheiratet, ich weiß nicht ob es dort anders ist. Mit dem Kind haben Kinderpsychologen geredet und mit den Eltern jeweils getrennt und zusammen ein Gutachter. Anwälte wurden auch eingeschaltet. Im Endeffekt kams auf die Aussage vom Kind an, da sie schon selbst sprechen konnte und „Angst vor dem Papa“ hatte.
Leider weiß ich auch nicht mehr, da ich nicht komplett involviert war, tut mir leid.
Alles gut, trotzdem danke…
sprechen kann er natürlich nicht… Thema Alkohol kann sie sagen, also sie kann alles behaupten weil sie eh nicht die Wahrheit sagen wird…
Gutachter und Psychologen wissen dass immer einer lügt. Die sind zum Glück dafür ausgebildet zu erkennen wer der jenige ist. Klappt natürlich leider nicht immer. Wünsche dir noch viel Glück
Vielen lieben Dank. Ich bin mir auch bewusst das ich keinen leichten und einfachen Weg einschlagen will aber ich besitze diesen Kampfgeist dazu
Danke für deine Antwort. Ich werde tatsächlich morgen einen Anwalt kontaktieren. Das steht fest…
wir haben kein gemeinsames Sorgerecht, damit fängt es schon an…