Versicherung bietet mehr für bereits verkauften Wagen. Was tun?

1 Antwort

Jetzt habe ich aber gestern ein Angebot von der Versicherung bekommen, dass die jemanden haben der den Wagen für 3600€ kaufen würde.

Da hat der Restwertaufkäufer leider Pech wenn du bereits für 2.250€ verkauft hast. Der Versicherer kann dir demnach nur den Restwert von 2.250€ in Abzug bringen!

Restwertangebot der gegnerischen Versicherung
Häufig versuchen Versicherer, den von ihnen zu zahlenden Wiederbeschaffungsaufwand dadurch zu minimieren, dass sie dem Geschädigten ein Restwertangebot eines Restwertaufkäufers übermitteln, das höher als das im Gutachten enthaltene Restwertangebot ist.
Dies ist zulässig.
Erreicht dieses höhere Angebot den Geschädigten rechtzeitig, bevor er sein Fahrzeug anderweitig verkauft hat, ist dieser höhere Restwert bei der Schadensberechnung zugrundezulegen – unabhängig davon, ob der Geschädigte das Angebot annimmt oder nicht.
Erhält der Geschädigte jedoch das höhere Restwertangebot des Versicherers erst, nachdem er das Unfallfahrzeug schon verkauft hat, hat der Versicherer Pech gehabt. Es muss dann der (niedrigere) Restwert berücksichtigt werden, den der Geschädigte bereits realisiert hat. Der Versicherer muss daher den sich aus dem Gutachten ergebenden (höheren) Wiederbeschaffungaufwand an den Geschädigten zahlen.
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, abzuwarten, bis der gegnerische Versicherer eventuell ein höheres Restwertangebot unterbreitet.

https://ra-doerfer.de/aktuelles/totalschaden-nach-verkehrsunfall-und-restwertangebot-des-versicherers/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

migebuff  26.11.2023, 20:32

Du könntest noch erwähnen, dass es sich um ein höchstrichterliches BGH-Urteil handelt, dieses nicht ganz unwichtige Detail erfährt man sonst erst beim Lesen der verlinkten Seite.