Wird bei Auszahlung der Differzenz vom Beschaffungswert + Restwert noch was abgezogen bei Totalschaden?
Wiederbeschaffungswert : 4200€
Restwert: 1200€
Differenz: 3000€
ERHALTE ich die kompletten 300€ ausgezahlt oder wird von der Differenz in Höhe von 3000 Euro auch noch zusätzlich was abgezogen wie z.b MwSt vllt? Oder kriege ich das komplett.
3 Antworten
Die MwSt.- bekommst du nur erstattet, insofern du sie tatsächlich bezahlt hast. Also auch wenn du die Reparatur günstiger durchgeführt hast, bekommst du die MwSt aus deiner tatsächlichen Rechnung erstattet.
Kommt drauf an...
kannst du den Kauf eines Ersatzautos vorweisen, dann erfolgt die Auszahlung von der gegnerischen Versicherung ohne Abzug der MwSt.
Ansonsten Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. und Restwert: (4200€ : 1,19) - 1200€ = 3530€ - 1200€ = 2330€ Auszahlbetrag.
Bei Eigenschaden (Vollkaskoschutz) evtl. noch abzgl. der SB!
PS: Sobald du dir ein Ersatzauto gekauft hast und die Rechnungs- sowie evtl. Kopie der Fahrzeugpapiere bei der gegnerischen Versicherung einreichst, wird dir auch noch die MwSt. erstattet!
Kommt drauf an ob der WBW mit oder ohne MwSt. ausgewiesen ist.