Kfz Versicherung - Vorläufiger Schutz?

6 Antworten

Es sind alle Schäden abgedeckt, die Du "gebucht" hast.


Schwabbel24 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 17:25

Aber wofür gibt es dann eben jenen vorläufigen Schutz? Muss ja einen Grund geben, weshalb die Versicherung den Betrag so spät einzieht und nicht direkt den "richtigen" Schutz gewährt, wenn sowieso alles versichert ist. Kann das nicht ganz nachvollziehen.

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schleudermaxe  03.10.2021, 18:02
@Schwabbel24

Den gibt es, weil der liebe Kunde vor der Zulassung den Beitrag nicht bezahlen möchte, ist doch ganz einfach.

Es ist keinem verboten, vorab zu überweisen.

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Schwabbel24 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 17:31

Das steht in den AGB:

"Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz" [...] Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über

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Du hast den Versicherungsschutz, den Du mit Deiner Versicherung bei Vertragsschluss vereinbart hast. Wenn der Vertrag vor Zulassung geschlossen und die Deckung ab Zulassung vereinbart wurde, hast Du vollen vereinbarten Versicherungsschutz ab Zulassung.

Wenn Du das Abbuchungsverfahren vereinbart hat, musst Du nur dafür sorgen, dass der Erstbeitrag abgebucht werden kann. Läuft dies erfolglos, kann Dein Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normal auch den gebuchten Service.

Aber Versicherungen sehen darin Klauseln um sich davor zu drücken.

Früher hatte ich beim Fahrzeugwechsel oder Neukauf von meiner Versicherung diese bekannte Doppelkarte bekommen.

Damit war die Haftpflichtversicherung klar. Anschließend bin ich immer zur Versicherung um den kompletten Vetrag mit TK / VK zu machen.

Seit einiger Zeit mache ich es so, das ich mir den Code für die Zulassung geben lasse und sofort vereinbare, das mit Datum der Zulassung auch die Teil-oder Vollkaskoversicherung gültig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

schleudermaxe  03.10.2021, 18:05

Mit der Doppelkarte war gar nichts klar, was sollte auch klar sein, wenn nichts vereinbart wurde, weil die Dinger überall blanko rumlagen.

Und die erste Fahrten ohne Kasko ist ja nun auch nicht gerade prickelnd.

Deshalb gab es schon immer bei meiner den Hinweis auf der Karte, was genau ab Zulassung alles versichert war.

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LugerP38  03.10.2021, 18:11
@schleudermaxe

Die Doppelkarte war für die Zjlassungsstelle der Nachweis, das die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht.

Somit war diese Notwendigkeit mit der Doppelkarte schon klar.

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Der vorläufige Schutz gilt nur für die Kasko. Sobald du ein Nummernschild angeschraubt hast, hast du Haftpflichtschutz. Weil es eine staatlich verordnete Pflichtversicherung ist. Die gilt ab der ersten Stunde und sofort. Also nietest du einen um, wenn du vom Hof des Händlers fährst, dann greift sofort deine KFZHaftpflichtversicherung und reguliert den Schaden, den du verursacht hast.

Blos auf deinem eigenen Schaden (Kasko) bleibst du sitzen, wenn du keine vorläufige Deckung in Kasko vereinbart hattest. Die vorläufige Deckung in Kasko muß man vereinbaren. Sie wird in der EVB eingebaut, oder du unterschreibst sofort einen Antrag bei Erhalt der EVB Nummer mit Kaskodeckung. Dafür mußt du den Tag der Zulassung und die Nummer vom Kennzeichen wissen. Was meistens nicht der Fall ist.

In der Praxis holt man sich eine EVB Nummer bei einem Versicherungsfritzen, der eine vorläufige Deckung ausstellen darf. Dafür muß man sich die ausgedruckte EVB zeigen lassen, auf der ein Kreuz bei vorläufiger Deckung gemacht wurde.

Die wenigste Kunden legen da Wert drauf. Die fragen nach einer EVB und bekommen die Nummer gesagt oder per Mail usw. Sie sehen jedoch das Kreuz nicht für die vorläufige Deckung in Kasko.

Also so ganz so einfach ist es dann doch nicht.