Unfall ohne Schaden der Versicherung melden?

11 Antworten

Na hattest du das Gefühl, dass der andere versuchen wird doch Geld zu kriegen?

Schau mal in deine Versicherungsbedingungen was dort bezüglich Meldung von Kleinschäden steht. Meist ist dort eine Summe (so zwischen 500-1500€) genannt bis zu der solche Schäden nicht unverzüglich gemeldet werden müssen. Wenn dann der andere doch noch mit Ansprüchen kommt, dann kannst du es immer noch melden und deine Versicherung den Schaden abwehren lassen.

Gestuft wird zu nächsten Hauptfälligkeit, wenn im laufenden Jahr ein Schaden gemeldet wird. Vollkommen unabhängig davon ob da schon was gezahlt wurde oder nicht. Wenn aber der Schaden ohne Zahlung beendet wird, wird die Rückstufung rückgängig gemacht.


Valnar25  21.07.2020, 12:09
Wobei er sich zudem noch nicht sicher war, ob ihm durch den leichten Aufprall übel ist... ins Krankenhaus wollte er nicht... Passte ihm zeitlich nicht... Evtl. Wollte er Montag zum Arzt falls sich seine Symptome über das Wochenende verschlechtern sollten.......

Den Part hatte ich wohl übersehen (oder er wurde hinzugefügt?)

Wie in meinem Kommentar auf eine andere Antwort bereits geschrieben: Hier sollte umgehend eine Schadenmeldung an die Versicherung erfolgen. Das wird sich über Monate hinziehen, die Regressforderungen der Krankenkassen dauern meist ewig. Es ist also wahrscheinlich, dass du dann erstmal zurückgestuft wirst. Wenn der Fall dann abgeschlossen ist (und vl. tatsächlich keine Forderung kam weil er nicht beim Arzt war), kann immer noch geschaut werden wie mit dem SFR am besten zu verfahren ist.

Du kannst ihn ja auch in ein paar Tagen einfach mal anrufen (wenn du die Nummer hast) und nachfragen wie es ihm geht. Und dann ganz nebenbei mal horchen ob er beim Arzt war oder nicht.

Einen Unfall ohne Schaden, den du selbst regulierst, musst du eigentlich nicht der Versicherung melden, eine Hochstufung erfolgt ohnehin nur, wenn eine Schadensregulierung erforderlich ist.

Mein Versicherungsagent, den ich wegen eines unverschuldeten Unfalls ansprach, meinte seinerzeit zu mir, dass es immer Sinn macht, den Vorfall trotzdem zu melden. Tatsächlich hatte kurz danach der gegnerischer Unfallverursacher versucht, hinter meinem Rücken einen Teil des Schadens von meiner Versicherung zu erlangen, obwohl er auf mein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug, angeblich wegen einer Wespe, aufgefahren war (typischer Handy-Typ :) ) Ich hatte den Vorgang aber vorab mit dem Aktenzeichen der aufnehmenden Polizei gemeldet.

Was mir an deiner Schilderung noch Sorgen macht, ist die Tatsache, dass der Gegner eine körperliche Schädigung geltend machen könnte. Wie du im letzten Absatz beschrieben hast.... Ein sogenanntes Schleudertrauma gibt Schmerzensgeld. Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber heute ist sich wohl jeder selbst der nächste. Ich bin der Meinung, du solltest es "unverzüglich" unter dem Hinweis aus dem ersten Absatz sicherheitshalber melden. Dann kann dir die Versicherung nachträglich keinen Strick daraus drehen.

Andere werden in diesem Forum wohl anderer Meinung sein, aber ich habe halt persönlich andere Erfahrungen gemacht.

Der Schaden wäre dann ein KFZ-Haftpflichtversicherungsfall, kein Teilkasko-Fall.


wilees  21.07.2020, 12:24

Ich kann mich Deiner Meinung nur vollumfänglich anschließen. Ich habe meine Erfahrung als Betroffene gemacht - Auffahren auf ein Hängerkupplung - äußerlich nichts zu sehen - aber die Krafttragung - ich hatte eine Prellung im Beckenbereich, die ich schockbedingt erst Stunden später wahrgenommen habe und wochenlang nur unter Schmerzen sitzen konnte.

Du solltest das trotzdem deiner Versicherung genau so mitteilen. Du weißt nie mit welcher Behauptung der andere dann anschließend kommt. In dem Fall würde deine Haftpflichtversicherung auch eine unberechtigte Forderung zurück weisen (auch vor Gericht)

Wenn die Polizei festgestellt hat, daß der Unfallgegner keinen Schaden hat, mußt Du auch nichts melden (das steht ja auch so im Protokoll oder Tagebucheintrag, oder?). Es kann jedoch sein, daß er später doch noch feststellt, daß ein von außen nicht sichtbarer Schaden vorliegt, dann soll er sich an Deine Versicherung wenden.

Auch wenn Du den Unfall meldest und der Gegner keinen Schaden geltend macht, wirst Du nicht zturückgestuft. Außerdem könntest Du den Schaden auch selbst bezahlen, dann wirst Du auch nicht zurückgestuft.

die Polizei kann gar nicht abschätzen ob der andere einen Schaden hat, das macht die Werkstatt... da kann nämlich sehr wohl was verzogen sein..

du bist ihm drauf gefahren, nicht weil er plötzlich stehen blieb, sondern weil du keinen Abstand eingehalten hast...

kann schon sein, dass da noch was kommt von der Gegenseite.. ich würde es auf jeden Fall der Versicherung melden


verreisterNutzer  21.07.2020, 11:46

Anhängerkupplung :)

Atlantica666  21.07.2020, 11:50
@verreisterNutzer

ich seh schon, du nimmst die Sache nicht wirklich ernst.. die Geschwindigkeit spielt keine Rolle.. auch bei kleinster Geschwindigkeit passiert das.. und wenn du schon von Aufprall redest.. dann war es kein leichtes andocken, sondern schon etwas mehr.. wenn sogar dein Nummernschild verbogen ist

ABCD1910  21.07.2020, 11:52
@verreisterNutzer
Anhängerkupplung :)

Was soll das bedeuten? Und du hast offenbar wirklich keinen Abstand gehalten...