KfZ Entstempeln trotz Versicherungsschutz?
Moin.
Ich habe eine Theoretische Frage. Ein Freund von mir ist Cop und wir sind da 2 verschiedener Auffassungen.
Fall: Fahrer A fährt zu schnell auf der Autobahn und wird rausgezogen von der Polizei. Diese überprüft das Kennzeichen und bemerkt, dass dies kein Versicherungsschutz hat.
Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie Digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Dies geht innerhalb von nicht mal 10 Minuten wenn man weiss wie und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert. Und damit dürfte es auch nicht entstempelt werden weil es ja dann einen aktiven Versicherungsschutz hat.
Die Auffassung meines Freundes ist, dass es faktisch zwar richtig sei, dass der Schutz dann wieder vorliegt - jedoch wäre das Entstempeln das erste, was getan werden würde. Somit würde gar keine Zeit vorliegen um das zu machen - und der Versicherungsschutz muss auch eingetragen sein beim KBA, also die abgesendet Mail zb. Würde nicht reichen, obwohl der Schutz zu sofort gilt.
Aus meiner Sicht ein schwieriges Thema und durchaus nicht eindeutig rechtlich, wenn man das vor Gericht bringen würde.
Wie seht ihr das?
Mfg
4 Antworten
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss nicht „entstempelt“ werden, da gar keine Zulassung und keine legalen Plaketten am Kennzeichen angebracht sind.
Nicht ganz - hier wird von einem regulären, zugelassenen KFZ ausgegangen
Wenn nicht versichert kann dies ja nicht sein, merkst Du selbst oder?
welches einfach irgendwann die Versicherung nicht mehr bezahlt hat
Dann wird eine Zwangsstillegung eingeleitet, bis dahin ist das Fahrzeug versichert und die Versicherung klagt zivilrechtlich die bis dahin offene Beträge zzgl. Vertragsstrafe etc. ein.
Wenn bereits das Fahrzeug zur Fahndung deswegen ausgeschrieben, hilft auch eine EVB Nummer dem Fahrer nix 🤷♂️
...du bekommst aber nicht innerhalb von 10 Minuten eine erneute Deckungsbestätigung!
Na ja, die vorhandenen nicht legalen Plaketten sollten dann ja erst recht abgekratzt werden!
Schon alleine das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt bereits eine Straftat dar:
"Paragraf 6
des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr."
Schon alleine deshalb gebe ich dem Polizisten recht, Entstempeln und gut ist.
Alles weitere, alles andere würde mich gar nicht mehr interessieren!
Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie Digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Dies geht innerhalb von nicht mal 10 Minuten wenn man weiss wie und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert.
Ähm, nein. Eine Online eVB zum Abruf die du selber der Zulassungsstelle mitteilst, reicht hier nicht aus. Es muss eine eVB-Ü direkt von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Das geht nicht binnen 10 Minuten.
also die abgesendet Mail zb. Würde nicht reichen
Das ist vollkommen korrekt.
Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen...
...und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert. Und damit dürfte es auch nicht entstempelt werden weil es ja dann einen aktiven Versicherungsschutz hat.
Du vergißt dabei, daß die eVB-Nr. nur mal ein vorläufiger KFZ-Haftpflichtschutz gewährt!
Nicht ganz - hier wird von einem regulären, zugelassenen KFZ ausgegangen, welches einfach irgendwann die Versicherung nicht mehr bezahlt hat und diese beim KBA gemeldet hat, dass sie die Versicherung aufgelöst haben.