KfZ Entstempeln trotz Versicherungsschutz?

4 Antworten

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss nicht „entstempelt“ werden, da gar keine Zulassung und keine legalen Plaketten am Kennzeichen angebracht sind.


alarm67  21.12.2023, 13:33

Na ja, die vorhandenen nicht legalen Plaketten sollten dann ja erst recht abgekratzt werden!

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KayneAhnung0 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 13:36

Nicht ganz - hier wird von einem regulären, zugelassenen KFZ ausgegangen, welches einfach irgendwann die Versicherung nicht mehr bezahlt hat und diese beim KBA gemeldet hat, dass sie die Versicherung aufgelöst haben.

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Antitroll1234  21.12.2023, 13:44
@KayneAhnung0
Nicht ganz - hier wird von einem regulären, zugelassenen KFZ ausgegangen

Wenn nicht versichert kann dies ja nicht sein, merkst Du selbst oder?

welches einfach irgendwann die Versicherung nicht mehr bezahlt hat

Dann wird eine Zwangsstillegung eingeleitet, bis dahin ist das Fahrzeug versichert und die Versicherung klagt zivilrechtlich die bis dahin offene Beträge zzgl. Vertragsstrafe etc. ein.

Wenn bereits das Fahrzeug zur Fahndung deswegen ausgeschrieben, hilft auch eine EVB Nummer dem Fahrer nix 🤷‍♂️

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wattdennnu2  21.12.2023, 13:46
@KayneAhnung0

...du bekommst aber nicht innerhalb von 10 Minuten eine erneute Deckungsbestätigung!

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Schon alleine das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt bereits eine Straftat dar:

"Paragraf 6

des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr."

Schon alleine deshalb gebe ich dem Polizisten recht, Entstempeln und gut ist.

Alles weitere, alles andere würde mich gar nicht mehr interessieren!

Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie Digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Dies geht innerhalb von nicht mal 10 Minuten wenn man weiss wie und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert. 

Ähm, nein. Eine Online eVB zum Abruf die du selber der Zulassungsstelle mitteilst, reicht hier nicht aus. Es muss eine eVB-Ü direkt von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Das geht nicht binnen 10 Minuten.

also die abgesendet Mail zb. Würde nicht reichen

Das ist vollkommen korrekt.

Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen...

...und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert. Und damit dürfte es auch nicht entstempelt werden weil es ja dann einen aktiven Versicherungsschutz hat.

Du vergißt dabei, daß die eVB-Nr. nur mal ein vorläufiger KFZ-Haftpflichtschutz gewährt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen