Kfz Versicherung gewechselt Einstufung falsch?
Versuchs kurz zu fassen hab zum 1.1 die Versicherung gewechselt. die neue wäre knapp 37 Euro im Monat günstiger bei gleichbleibendem Schutz. alle Papiere ordentlich vorgelegt und auch die daten der alten Versicherung besorgt und abgegeben. soweit so gut nun kahm ein schreiben die Daten würden nicht stimmen und ich hätte bei der alten Versicherung angeblich ne höher schadensfreiheitsklasse gehabt als angegeben und daher müsste ich jetzt mehr zahlen als beim Abschluss angegeben. dort angerufen und versucht zu klären da hieß es ich hätte an Unfall in den letzten 5 Jahren gehabt was aber gar nicht stimmt ich bin unfallfrei seit mehr als 10 Jahren. also nochmal alle unterlagen hin aber die weigern sich nach wie vor die schadensfreiheitsklasse anzuerkennen. was kann ich da machen? alle daten haben gepasst und ich hatte auch keinen Unfall. kommt mir vor wie günstig ködern und dann abkassieren. kann ich dagegen vorgehen und auf dem vertraglich zugesicherten Werten bestehen?
6 Antworten
Sondervereinbarungen müssen nicht übernommen werden, die neue Vers. rechnet nach den aktuellen Bestimmungen ab. es erfolgt eine Rücksprache nach der SF; danach wird entschieden.
Ein Unfall wäre durch Herabstufung bei deiner Vers. bereits berücksichtigt worden.
Dann gab es bestimmt eine Sondereinstufung, die natürlich nicht übertragen werden kann.
Aber eigentlich weiß das ja Dein Berater/Makler, denn der hat ja bestimmt auch ein Angebot mit dem Beitrag ab 01.01. abgegeben.
Die neue Versicherung übernimmt die SF Klasse, die die alte Versicherung ihr bestätigt. Also am besten mal bei der alten nachfragen, welche SF-klasse die bestätigt hat
An deiner Stelle würde ich mir einen Auszug der Versicherung die du gekündigt hast anfordern und zwar mit dem ''angeblichen'' Unfallbericht auf welchen sie sich doch stützen der in den letzten 5 Jahren gewesen sein soll.
Sie sind verpflichtet die Daten raus zu rücken und dir zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Falls dort wirklich ein Fehler vorliegt kannst du dann dagegen vorgehen und rechtliche Schritte einleiten.
Ok, dann nimm deine Papiere die es belegen das es eben keinen Unfall gab, ab zum Anwalt und das klären lassen. Dann hast du Anspruch auf Rückerstattung bei der neuen Versicherung und kannst auch außerordentlich kündigen.
Nein, drauf bestehen kannst du natürlich nicht. Die "zugesicherten" Werte sind nur verbindlich, wenn die gemachten Angaben korrekt sind.
Da wirst du dich nochmal an die Versicherung wenden müssen. Über den Unfall muss es ja Unterlagen geben.
gibt ja keinen Unfall.. das ist es ja ich hab keinen gehabt noch gemeldet. hab 2 x alle kompletten Papiere eingesendet auch vom Vorversicherer.
Wie gesagt - dann musst du dich an deine Versicherung wenden. Wenn sie behauptet, dass es einen Unfall gegeben hat, muss sie ja Unterlagen vorliegen haben...
die alte sagt es gibt keine unfall die neue sagt das. die schadensfreiheits klasse vom vorversicherer wäre falsch. ich hab die papiere doch hier liegen schwarz auf weiß das macht mich grad blöd. abgebucht haben sie ja schon aber gute 70 euro mehr pro monat als vertraglich vereinbart.