Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Gestern hab ich mich krank gemeldet. Ein Arbeitstag dauert bei mir 8 Stunden. Der Marktleiter meinte heute:"wenn man sich hier krank meldet, dann zählt das als 7 Stunden, nicht als 8 Stunden". Ich habe also eine minus Stunde und soll sie nacharbeiten. Ich glaube nicht, dass das rechtlich gesehen legitim ist. Kann sowas sein? Kennt sich da jemand aus?
7 Antworten
. Ein Arbeitstag dauert bei mir 8 Stunden. Der Marktleiter meinte heute:"wenn man sich hier krank meldet, dann zählt das als 7 Stunden, nicht als 8 Stunden".
Entweder hat der Marktleiter keine Ahnung oder er denkt Du hast keine und glaubst alles.
Bei Krankheit greift das Entgeltfortzahlungsgesetz und das besagt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer das Entgelt bekommen muss, das er ohne Krankheit bekommen hätte.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und steht im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Im Abs. 1 kann man lesen dass dem AN bei Krankheit das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
Das bedeutet auch, wenn ein AN z.B. Schichtzuschlag bekommen hätte, muss der AG diese auch bei Krankheit bezahlen.
"Überstunden" wären das ja nach Deinem AG nicht, er möchte, dass Du eine "Minusstunde" nachholst und die gibt es nicht.
Er soll Dir mal zeigen, nach welchem Gesetz/Vorschrift er die Behauptung aufstellt, dass es bei Krankheit Minusstunden gibt, weil man das dann "so rechnet".
Solche Dinge muss ich schon lange nicht mehr googeln, ich vergewissere mich höchstens noch mal nach dem richtigen Paragrafen, die Sachlage selbst ist mir gängig
Davon mal abgesehen nutzt Google alleine auch nicht viel, wenn Du nicht weißt, wonach Du suchen musst und die nicht die richtigen Stichwörter weißt
Davon mal abgesehen, dass das niemand zu mir sagen würde, würde ich fragen auf welcher Rechtsgrundlage diese Behauptung beruht und mitteilen, dass ich den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz kenne der besagt, dass ein AN bei Krankheit so bezahlt werden muss, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte.
Wenn der Arbeitstag mit acht Stunden geplant war, müssen auch acht Stunden bezahlt werden (das betrifft auch Schichtzuschläge, die evtl. angefallen wären)
Da soll der AG mir mal nachweisen, dass meine Behauptung nicht stimmt
Hallo, vielen Dank für all deine Hilfe. Ich bin der Fragesteller. Das ist mein neues Profil. Ich habe eine extrem wichtige Frage: ich habe heute mit meiner Chef geredet. Er hat gesagt, dass man eine Minusstunde hat, wenn man sich krank meldet. Außer man meldet sich die ganze Woche krank, nur dann hat man keine Minusstunde. Da wäre noch etwas:Donnerstag ist Feiertag und der Laden ist zu. Allerdings gelten Feiertage bei uns auch nur als 7 Stunden. Auch wegen Feiertag haben wir alle eine Minuspunkt. Kann das überhaupt sein?
Nein, das kann nicht sein. Diese "Rechnung" entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage.
Wegen Krankheit und Feiertag kann es keine Minusstunden geben.
Wie schon geschrieben, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz in dem steht, dass ein AN bei Krankheit und/oder Feiertag so bezahlt werden muss, wie er ohne Krankheit/Feiertag hätte bezahlt worden müssen.
Dein Chef soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz und speziell die §§ 2 und 4 nicht nur "anschauen" sondern lesen und sich ggf. von jemandem erklären lassen, der Bescheid weiß (obwohl er das wahrscheinlich selbst tut und auf Kosten der MA "sparen" möchte).
Du hast eine Rechtsgrundlage, frag Deinen Chef, woher er sein "Wissen" nimmt und dass er das mal belegen soll.
Sollte so etwas z.B. im Arbeitsvertrag stehen, wäre das rechtswidrig.
Betriebs-/Personalrat habt Ihr wohl nicht, falls es eine Personalabteilung gibt, frag doch dort mal nach, die haben das in der Ausbildung korrekt gelernt
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag eindeutig 8,0 Arbeitsstunden ( OHNE PAUSEN ) vereinbart wurden , so muss Dir Dein Arbeitgeber auch die vertraglich vereinbarte Mindest-Regelarbeitszeit bei einer AU entsprechend mit dem Grundlohn × vereinbartem Lohnstundensatz vergüten .
Oder hast Du ggf. einen dahingehend im ( wichtigen) Detail anderslautenden Tarifvertrag , wonach Du ggf. für weniger Mindeststunden bei stets gleichbleibender Fiktivarbeitszeit samt Arbeitszeit / Gleitzeitkonto immer gleich entlohnt werden könntest ?
In solchen ( möglichen ) Spezialfällen müßtest Du entweder mal den zugrunde liegenden Tarifvertrag , oder ggf. etwaig zusätzliche Betriebsvereinbarungen hier per Link zum Manteltarif , oder ergänzend ( UNBEDINGT komplett anonymisiert ) noch etwaig ergänzende Betriebsvereinbarungen als Foto hier mit einstellen .
Es gibt auch weitergehend speziell im Tarifrecht / Betriebsvereinbarungen etc. noch ein paar User und Userinnen hier mit besonders fundierten Kenntnissen .
Achte bitte nur bei aus Deinen Unteröagen eingescannten oder abfotografierten Nachreichungen zwingend darauf , es vorab komplett ( Deinerseits , seitens der Firma ) zu anonymisieren vor der Aufladung hier in Bild & lesbarem Wort .
Niemand kennt Deine exakten (Tarif-) Vertragsdetails .
Du musst hier auch nichts veröffentlichen , aber über manche "Konstrukte" muss ggf. tatsächlich erst ein Fachjurist / eine extrem wissende Person mal drüber schauen .
Ich werde meinen Vorrednern hier nirgends grundlegend widersprechen , denn Rechtsberatung darf in Foren nicht rechtsverbindlich stattfinden , und manches ellenlanges + daumendickes Vertragsgedöns können manchmal echt nur Fachjuristen in gründlicher Ein- / und Durchsicht aufdröseln und rechtlich beurteilen .
Insbesondere HEUTZUTAGE wäre die gewerkschaftliche Organisation aber echt wieder durchaus massiv überlegenswert .
Ansonsten kannst Du prinzipiell aber fristwahrend durchaus erst mal auch vorläufigen Widerspruch gegen die kommende Lohnabrechnung einlegen , wenn Du da tatsächlich berechtigte Zweifel vorbringen könntest .
Beruft sich Dein Arbeitgeber denn überhaupt auf einen besonderen Tarifvertrag ( steht ja dann normalerweise drin in Deinem Arbeitsvertrag )
Lidl , Aldi ... und watt sonst noch alles so dabei gibt .
Halt erst mal hier offiziell erst mal aber besser garnichts nennen im Forum , was etwaig zuordnungsfähig sein könnte .
Hier in der Userschaft gibt es dazu auch ein paar "Specialists" , die u.U. nur nicht jeden Tag 24/7 "on" sind .
Daher ggf. bitte auch mal 1-2 Tage Geduld mitbringen . :-)
( öfter mal wiedereinstellen ist aber soweit möglich schon mal dazu ganz gut hier )
Was besagen denn der Arbeitsvertrag und der Schichtplan zu den zu arbeitenden Stunden? War die 8. Stunde evtl. nur als Mehrarbeit im Vorfeld angeordnet? Dann wäre es allerdings auch keine Minusstunde.
Laut Arbeitsvertrag muss ich jeden Tag 8 Stunden bzw. pro Woche 40 Stunden arbeiten
Dir dürfen aufgrund einer Erkrankung keine Minusstunden entstehen. Wenn der Arbeitstag 8 Stunden hat, dann zählt auch der Krankheitstag mit 8 Stunden.
Hab ich mir auch gedacht. Wenn ich mich weigere, dürfen die mich deswegen kündigen?
Das ist kein Kündigungsgrund und Du könntest/solltest dann gegen die Kündigung vorgehen.
Ist es nicht richtig ehrenlos und Charakterlos die Angestellten so zu verarschen und ihnen Minusstunden anzudrehen?
Werde ich.Ich werde dabei laut und ausfallend. Sollen die mich kündigen, ist mir egal. Für solche ehrenlose Menschen arbeite ich nicht
Laut und ausfallend solltest Du auf gar keinen Fall werden. Du solltest Dich im Griff haben und sachlich bleiben.
Ich muss mir nicht irgendwelche Überstundeb andrehen lassen. Ich lass mich nicht verarschen
so bleibst Du weiter Aushilfswilly ...
man sollte auf sein Recht hinweisen - aber nicht rumpöbeln ...
Die machen das aber immer und bei jedem. Man muss ihnen ihre Grenze zeigen
Bei solchen Menschen kann man nicht sachlich bleiben. Geben wegen jeder Kleinigkeit sofort Überstunden. Aber wehe man kommt eine Minute zu spät
Solange ihr nicht so unendlich komplizierte Überstundenregelungen wie einige Konzerne habt bist du für den ganzen Tag Krank, Überstunden abziehen wegen Krankheit geht schon mal gar nicht.
Hab ich mir auch gedacht. Wenn ich mich weigere, dürfen die mich deswegen kündigen?
Also wollen die mich verarschen und mir irgendwelche Überstunden andrehen?