Darf mein Arbeitgeber das?

7 Antworten

Dein Arbeitgeber muss dich so bezahlen, wie du gearbeitet hättest, wenn du nicht krank wärst. Wenn dein Regulärer Arbeitstag laut Arbeitsvertrag 8 Stunden beträgt und du z.B. laut Dienstplan für 8 Stunden eingeteilt warst, muss dir dein AG auch die 8h bezahlen. Warst du laut Dienstplan z.B. nur für 7 oder 6 Stunden eingeteilt, muss er dir nur die Stunden bezahlen.

Wenn es keinen Dienstplan gibt, dann muss er die die Vertragliche Zeit oder den Durchschnitt der letzten 3 Monate zahlen.

Nein.

Allerdings machst du auch keine Überstunde (die 8. Stunde) wenn der Arbeitstag laut Vertrag 7 Stunden dauert).


Sterk412 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 09:45

Der Arbeitstag dauert laut Vertrag 8 Stunden

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Durch ordnungsgemäß durch AU nachgewiesene Krankschreibung entstehen keine Minusstunden. Keine Ausnahme!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dein Marktleiter soll sich bitte einmal im Entgeltfortzahlungsgesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informieren.

Wenn es laut Vertrag 8 h sind kann er nicht 7 h daraus machen .