Darf mein Arbeitgeber das?
Gestern hab ich mich krank gemeldet. Ein Arbeitstag dauert bei mir 8 Stunden. Der Marktleiter meinte heute:"wenn man sich hier krank meldet, dann zählt das als 7 Stunden, nicht als 8 Stunden". Ich habe also eine minus Stunde und soll sie nacharbeiten. Ich glaube nicht, dass das rechtlich gesehen legitim ist. Kann sowas sein? Kennt sich da jemand aus?
7 Antworten
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Dein Arbeitgeber muss dich so bezahlen, wie du gearbeitet hättest, wenn du nicht krank wärst. Wenn dein Regulärer Arbeitstag laut Arbeitsvertrag 8 Stunden beträgt und du z.B. laut Dienstplan für 8 Stunden eingeteilt warst, muss dir dein AG auch die 8h bezahlen. Warst du laut Dienstplan z.B. nur für 7 oder 6 Stunden eingeteilt, muss er dir nur die Stunden bezahlen.
Wenn es keinen Dienstplan gibt, dann muss er die die Vertragliche Zeit oder den Durchschnitt der letzten 3 Monate zahlen.
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Nein.
Allerdings machst du auch keine Überstunde (die 8. Stunde) wenn der Arbeitstag laut Vertrag 7 Stunden dauert).
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Durch ordnungsgemäß durch AU nachgewiesene Krankschreibung entstehen keine Minusstunden. Keine Ausnahme!
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Dein Marktleiter soll sich bitte einmal im Entgeltfortzahlungsgesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informieren.
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Wenn es laut Vertrag 8 h sind kann er nicht 7 h daraus machen .
Der Arbeitstag dauert laut Vertrag 8 Stunden