Trotz Krankschreibung nacharbeiten?
Hallo, folgendes Problem. Ich arbeite in einem Altersheim wo ich jedes zweite Wochenende arbeiten muss. Jetzt hab ich leider die Grippe bekommen und bin an meinem Wochenende, wo ich arbeiten muss, krank. Telefonisch hab ich dann dort angerufen und da meinte man zu mir wortwörtlich: Ich kann Ihnen gleich schon sagen, da Sie dieses Wochenende krank sind, müssen sie nächstes Wochenende ( welches ich regulär frei habe) nacharbeiten wegen Personalmangel. Jetzt meine Frage: Können die das machen? Ist das rechtlich?, oder soll ich es einfach so hinnehmen?
4 Antworten
Können die das machen? Ist das rechtlich?,
Nein, das geht nicht.
Hier will der AG den AN "bestrafen" weil er krank ist, indem er nächträglich den Dienstplan ändert.
Ist ein Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan einmal bekannt, ist er für beide Seiten verbindlich und kann einseitig nicht mehr geändert werden (außer in dringenden Fällen wie z.B. Brand, Hochwasser, Erdbeben......).
Das Personalproblem des AG ist nicht das des AN.
Wenn das nächste Wochenende als "frei" geplant ist, dann bleibt das auch so. Dein AG muss Dir dieses Wochenende, an dem Du ohne Krankheit gearbeitet hättest, nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch wie eingeplant bezahlen.
Du hast somit auch keine "Fehlstunden" und musst auch nichts "nacharbeiten".
Personalmangel ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers und kein "Notfall" der eine einseitige Anordnung rechtfertigt. Anders wäre es wenn es z.B. eine Grippewelle gibt und diese mehrere Mitarbeiter erwischt oder wenn es z.B. eine Überschwemmung gibt und jede Hand gebraucht wird.
Es gibt die Dienstpläne damit sich die AN ihre Termine auf die freie Zeit legen können. Da kann ein AG nachher nicht kommen und alles "umwerfen" wollen, weil jemand krank geworden ist.
Oft sind AN ja auch bereit einzuspringen aber das sollte nicht vorausgesetzt, geschweige denn verlangt werden.
Mit der Bekanntgabe des Dienstplans hat ein AG sein Weisungsrecht "verbraucht". Er ist dann auf das Entgegenkommen des AN angewiesen (außer in absoluten Notfällen)
Davon mal abgesehen weißt Du heute noch nicht, ob Du nächste Woche überhaupt wieder gesund bist.
Ich hatte letztes Jahr die Grippe (Weihnachten) und die war nicht nach einer Woche vorbei. Danach habe ich auch einige Tage gebraucht, um wieder "fit" zu werden.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen! Das muss man erstmal wissen :)
Freut mich, wenn ich Dir helfen konnte.
Das muss man erstmal wissen :)
Dafür kann man fragen (was Du ja getan hast). Man lernt nie aus ;-))
Ja, können sie.
Egal ob du gerade krank warst oder nicht können sie dir sagen, dass du ein zusätzliches Wochenende dran kommen kannst weil gerade nicht genug Personal da ist. Da ist auch genug Vorwarnungszeit noch dazwischen.
Er kann bis dahin wohl eine Dienstplanänderung machen, aber garantiert kein zusätzliches Wochenende einplanen. Denn dann würde er die Lohnfortzahlung umgehen, die er zu leisten hat, und sich die Arbeitszeit auf diesem Weg unzulässigerweise wieder reinholen.
Das ist falsch.
Der Dienstplan ist bekannt und damit verbindlich. Der AG kann fragen ob der AN am nächsten Wochenende arbeiten kommt, er kann es aber nicht verlangen. Der Personalmangel gehört zum Betriebsrisiko des AG.
Auch ein AN hat ein Recht auf Freizeitplanung. Wenn es dann Dienstpläne gibt, muss ein AN sich auch darauf verlassen können, dass diese korrekt sind und er sich seine Freizeit entsprechend einteilt.
Nein. Du bist krankgeschrieben. Diese Zeit musst Du nicht nacharbeiten.
Sicher ist das möglich - wo liegt denn das Problem. Du bist dieses Wochenende krank und dann kannst du doch sicher nächstes Wochenende arbeiten.
aber ist der Personalmangel dann kein dringender Fall? Ich habe mal gehört dass sie dich kommen lassen können, wenn sie dir früh genug Bescheid sagen.