Keine Ausbildung und Sozialhilfe?
Hallo ich werde dieses Jahr noch 18. Nur hab ich für 2020 keine Ausbildung gefunden und möchte deshalb 2021 eine beginnen. Meine Frage ist ob das Sozialamt das Hartz4 Geld somit anzieht? Weil ich quasi keine Ausbildung mache und keine Schule und man darf ja nicht einfach daheim sitzen ? Ich hab gehört man muss sich Ausbildungssuchend anmelden was ich schon getan habe aber muss ich in der Zeit wo ich nichts mache irgendwo hin auf eine Schule oder Arbeit
5 Antworten
Das wird man dir dann schon sagen und noch kann das mit einer Ausbildung immer noch klappen.
Zumindest wird man dich das eine Jahr nicht auf der faulen Haut liegen lassen und weiterhin ALG - 2 ohne eine Mitwirkung zahlen.
Was ist denn mit einem freiwilligen Dienst wie z.B. ein FSJ ?
Da könntest du vom Taschengeld 200 € als Freibetrag behalten, der dann nicht auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Ab 18 steigt dann auch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 328 € auf dann 345 € pro Monat an + deinen Anteil der Warmmiete, abzüglich eigenem anrechenbaren Einkommen.
Hi, das gleiche Problem hatte ich auch.
Als ich mit 18 fertig war mit dem Abi habe ich auch kein Hartz 4 erhalten, weil ich unter 25 war und/oder nicht verheiratet war.
Habe dann einfach geheiratet (Cousine, die das gleiche Problem hatte)
Befinden uns nun bei der Scheidung im Trennungsjahr. Die Scheidung sollte bis August fertig sein.
Einfach heiraten oder Psychologische Probleme eingeben (mobbing der Eltern etc) um Hartz 4 zu bekommen.
Jedoch bevorzuge ich die erste Variante. Die ist leichter und unkomplizierter. Dabei erhalten deine Eltern auch Miete...
Bei uns bekommt meine Noch-Ehefrau Miete plus Grundsicherung
Ich das selbe.
Nein es handelt sich nicht um eine Scheinehe!
und man darf ja nicht einfach daheim sitzen ?
Sicher darf man das.
Da im Moment vermutlich noch deine Eltern Deinen Lebensunterhalt inkl. Krankenversicherung finanzieren, sollten sie das dann noch eine Weile weiter tun und müssen es vom Gesetz her sogar.
Wenn Du ausbildungssuchend gemeldet bist, dann mußt Du halt weiterhin nach einem Ausbildungsplatz suchen und solltest dazu in der Lage sein, dies nachzuweisen. Dann sollte es auch mit dem Kindergeldanspruch keine Probleme geben.
Wenn Du die Schulpflicht hinter Dir hast, gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Verpflichtung dazu, eine andere Schule zu besuchen oder zu arbeiten.
Ich an Deiner Stelle würde mich auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz konzentrieren. Das ist auch eine Form von Arbeit ...
Wenn Du Lust dazu hast, kannst Du Dir ja einen Minijob suchen. Dann kommt ein bißchen Geld rein ... ;-)
Beziehst Du bzw. beziehen Deine Eltern Leistungen vom Jobcenter? Wenn Ja, dann wird der Minijobverdienst sicherlich auf Deinen Regelbedarf angerechnet. Es gibt 100 € Grundfreibetrag und einen weiteren Freibetrag von 20%. Der Rest vom Minijob-Verdienst wird leider angerechnet.
Falls Ihr Leistungen vom Jobcenter bezieht, ändert das auch meine Antwort darauf ob Du nach Schulende "daheim sitzen darfst". Möglicherweise sieht das Jobcenter das nicht so gerne und wird versuchen, Dich zu motivieren, daß Du etwas tust.
ich bin ausbildungssuchend seit 8 Monaten. Ich selber hatte eine Maßnahme die für ca. 10 Monate gehen sollte, die ich nach 2 Monaten abgebrochen habe. Seitdem bin ich 6 Monate zu Hause.
Ich bekomme Kindergeld + Krankenkasse bezahlt.
Du solltest Dich bei der Berufsschule erkundigen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Unterstützung für das Jahr vor der Ausbildung zu bekommen. Notfalls soltest Du auch beim Amt für Arbeit nachfragen.
Ich will auch in der Zeit wo ich Ausbildungssuchend bin neben bei arbeiten also Minijob aber geht das weil ich hab gehört das Geld vom Sozialamt wird somit abgezogen