Kaufvertrag übers Internet? rechtskräftig?
Hallo hab ne Frage ich hab das Auto (meiner Tante ) ins Netz gestellt da sie mich darum gebeten hat es zu verkaufen, nun bekomme ich ein Anruf und der Herr am Telefon (WhatsApp) schickt mir ein Kaufvertrag auf meinen Namen (nicht der Name meiner Tante) nun meint er dass der Kaufvertrag rechtskräftig sei und er das Auto morgen abholen kommen würde, im Kaufvertrag steht mein Name nicht der meiner Tante und nur die Adresse wo das Auto steht. Ich habe ihn Bestätigung dass das Auto wo verkauft wird wie es im netzt zu sehen sei unter keiner Gewährleistung und ohne Garantie.
Und er meinte noch wenn was am Auto ist (Mangel schaden etc wird der Chef bestimmt ne Lösung finden,!? Nun hab ich aber nicht unterzeichnet und ne Zusage hat er aber nur zum genannten Preis (ist aber nicht mein Auto) was kann passieren? Muss ich ihn das Auto aushändigen ?
5 Antworten
Du hast ein Auto für 2000€ verkauft. Der Vertrag steht.
Entweder du hast hier als Vertreter mit Vollmacht gehandelt oder ohne Vollmacht.
Im ersten Fall bekommt der Käufer das Auto, im zweiten Fall bekommt er SChadenersatz von dir.
Ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig mit der Aussage, dass du keine Vollmacht zum Verkauf hattest. Du machst dich gegenüber dem Käufer nicht nur schadensersatzpflichtig, böse Menschen könnten auch noch § 263 StGB in den Raum stellen.
Muss ich ihn das Auto aushändigen ?
Scherzkeks, ihr habt euch auf Preis xx geeinigt, du hast es ihm sogar bestätigt.
DU MUST SOGAR
der kommt, zahlt und nimmt das Auto mit.
hoffentlich ist das Fahrzeug abgemeldet.
Alter... Wenn ich den Wagen privat verkauft habe, muss ich ihn nicht zurücknehmen.
dann gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht
Autsch, du widersprichst dir selbst
sobald 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen - liegt ein Kaufvertrag vor; ohne wenn und aber.
zumal der FE das noch bestätigt hat. und zudem Schriftlich. Reicht zu.
ich kann aber sehr wohl VOR dem Verkauf zurücktreten.
nach Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr
Es ist spät... ich hab keine Bock mich zu streiten und eigentlich auch keine Lust viel zu schreiben, egal. Ja so eine Vereinbarung über Whatsapp kann ein Vertrag sein. Ob der nun aber rechtlich gültig ist, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Schriftlich ist nicht schriftlich, die Rahmenbedingungen sind gesetzt, kann man auch so machen, aber das ganze ist trotzdem nicht zu 100% rechtlich bindend.
Na klar, kann der Käufer bei der jetzigen Ablehnung mit dem Screen zum Anwalt rennen, hätte aber schlechte Chancen.
Und ja mit den 14 Tagen, da hab ich ins Klo gegriffen.
Ist gültig, wenn sowohl er als auch du schriftlich bestätigt, dass ihr damit einverstanden seid. Ist es ein Kaufvertrag und somit rechtskräftig.
Doch in dem Fall zählt deine Bestätigung als deine Unterschrift quasi. Unterschrift bedeutet ja auch nicht mehr wie dass du damit einverstanden bist.
Was bedeutet ein mustergültiger Vertrag ?
Hab ich doch (hiermit bestätige ich den Verkauf von bla bla)
Hab's geändert. Leider etwas schnell geantwortet ohne richtig zu lesen.
Das ist ein gültiger Kaufvertrag.
Also könnt ich theoretisch auch dein Auto verkaufen ? Ist ja nicht mein Auto sondern deiner ?
Natürlich nicht. Ich habe dich ja nicht dazu ermächtigt. Außerdem hast du von meinen Autos keine Daten und Bilder.
kannst du nicht,
aber das deiner Tante
ich hab das Auto (meiner Tante ) ins Netz gestellt da sie mich darum gebeten hat es zu verkaufen
und wie kommst dann darauf das Auto zu verkaufen??
die Tante kann dir ne Vollmacht ausstellen
Kann muss sie aber nicht, sonst könnt ich ja von jeden das Auto verkaufen oder
Das ist jetzt dein Problem. Du hast einen Vertrag und den musst du erfüllen
Sicher kannst du sein Auto verkaufen; du kannst auch mein Auto verkaufen.
Dann aber hast du das Problem, dass du den Vertrag nicht erfüllen kannst und Schadensersatz leisten musst.
Du hast also keine Vollmacht deiner Tante? Sprich: Du hast ohne Vollmacht etwas verkauft, dass dir nicht gehört und das du nicht verkaufen durftest? Sehr schön. Das nennt man in Deutschland Betrug und bringt dir bis zu 5 Jahre hinter Gittern ein.
Erstmal ist er nicht der Besitzer und selbst dann gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Begründung.
Community Experte... Ja ne is klar...