Auto gekauft privat Mangel?

5 Antworten

Kein Kaufvertrag... Privatperson... keine schriftlichen Zusagen...

Übrigens gebrauchte Fahrzeuge unterliegen nun mal Verschleiß und sind meistens sogenannte Sparkassen.

Sorry, da musst Du wohl mal in die Werkstatt und das prüfen lassen und natürlich immer auf eigene Kosten...

Gewährleistung gibt es von Privat fast nie und schon gar nicht bei diesen Vorraussetzungen... Selbst ein Händler könntest Du nicht wegen Verschleiß und fehlerhafter Wartung belangen.


Callidus89  27.08.2024, 15:28
Gewährleistung gibt es von Privat nie

Ein gewaltiger Irrtum. Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließt, gibt es die natürlich auch bei ihm.

Nebenbei: Ob der Schaden hier verschleißbedingt ist, ist doch völlig unklar.

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Lachenpur  27.08.2024, 16:49
@Callidus89

Wie ich schrieb "fast nie" also lesen... einige Monate problemlos fahren, deutet eher auf Verschleiß oder eben fehlende Wartung hin, wobei ich mich hier eindeutig auf Händler bezog...

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Callidus89  27.08.2024, 18:50
@Lachenpur

Dann hattest du deinen Betrag wohl noch bearbeitet, während oder nachdem ich meinen Kommentar verfasste. Denn das "fast" hatte ich aus dem Zitat sicherlich nicht entfernt.

Spekulation bleibt Spekulation. Könnte ja auch sein, dass der Verkäufer den Wagen schlecht gewartet hat und dieser Schaden erst jetzt hervortritt. Wir wissen es jedenfalls nicht.

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Ohne Kaufvertrag geht nicht. Ihr habt ihn halt mündlich.

Ist halt nur schwer zu beweisen, ob Gewährleistung vereinbart war oder nicht.

Da du keinen schriftlichen Kaufvertrag hast stehen deine Chancen auf Gewährleistung sehr schlecht, zudem noch von privat. Nur wenn du Beweise vorlegen kannst gibt es eine winzige Chance. Wenn du meinst im Recht zu sein, kannst du natürlich den Verkäufer verklagen, aber wie gesagt, deine Erfolgsaussichten sind minimal. Verbuche die Sache als schlechte Erfahrung und begehe einen solchen Fehler nicht mehr.

Grundsätzlich gibt es auch beim Privatverkauf eine Gewährleistung. Allerdings kann diese beim Verkauf ausgeschlossen werden. Mündlich wie auch schriftlich.

Ohne schriftlichen Kaufvertrag steht im Zweifel aber Aussage gegen Aussage. Und wie ein Gericht das dann entscheiden würde, vermag ich nicht zu beurteilen.

Die Chance ist weniger als 0...kein Vertrag u mehrere Monate gefahren...vermutlich hast du den Motor selbst geschossen