Katholische Kirche, Mischehe. Exkommuniziert, was dann?

8 Antworten

Kann das nur insoweit beantworten, wie ich das weiß:

Wenn das Paar "nur" standesamtlich geheiratet hätte, wäre der Onkel dann auch exkommuniziert worden, oder hätte die kath. Kirche darüber hinweg gesehen?

Das wäre kein Grund für eine Exkommunikation gewesen, denn das wäre noch kein formeller Abfall vom katholischen Glauben gewesen. Die Ehe wäre lediglich nicht kitchlich anerkannt worden. .

Als er starb war er noch exkommuniziert. Was passiert dann nach der kath. Lehre mit der Seele eines Exkommunizierten?

Dem bleibt das ewige Heil verwehrt.

Gibt es bei der kath. Kirche die Möglichkeit, eine Exkommunikation nach dem Tod rückgängig zu machen?

Das würde mich ziemlich wundern, denn die sogenannte Rekonziliation, also die Wiederaufnahme in den Schoss der Kirche erfordert einen formellen Akt, den nur Lebende leisten können und an dessen Beginn die persönliche Reue steht.

Es gäbe höchstens noch die Möglichkeit, dass eine Strafe automatisch entfällt, weil ein neues Gesetz erlassen wurde, nach der die Tat nicht mehr bestraft wird. Allerdings ist es nach wie vor gültiges Gesetz, dass ein Katholik, dessen kirchliche Eheschließung nicht durch einen katholischen sondern einen andersgläubigen Pfarrer durchgeführt wird, mit sofortiger Exkommunikation als Tatstrafe belegt wird. Es sind zwar inzwischen ökumenische Gottesdienste möglich, wenn eine Katholik einen Evangelen heiratet, aber den formellen Akt der Vermählung muss der katholische Prister durchführen.


Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 01:42

Danke für deine Antwort!
Soweit ich das verstanden habe, war es wohl 1946 noch so, dass es nur zwei Möglichkeiten gab: Entweder man hätte ihm Dispens gewährt, und er hätte vor dem kath. Pfarrer nach kath. Ritus getraut werden können, ODER die Tante hätte konvertieren müssen, was aber sowohl aus Zeitgründen (damals ein uneheliches Kind zu bekommen war noch keine so gute Idee) als auch einem Glaubenszwiespalt (sie war durchaus ebenfalls religiös und in ihrem Glauben verwurzelt) nicht ging, daher entschieden sie sich für die ev. Trauung ... Eine ökomenische Trauung, bei der der kath. Pfarrer die Zeremonie abgehalten hätte, scheint damals noch Einhorn-gleich gewesen zu sein -

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Hamburger02  15.10.2018, 08:00
@Himmelblau0815

Ja, das sehe ich genauso. Zu der Zeit nach dem Krieg war die katholische Kirche da noch sehr rigogros. Sie hat neben sich absolut nichts geduldet. Damals wurde katholischen Kindern ja sogar noch verboten, mit evangelischen zu spielen. Ökumene war bis in die 1960er Jahre völlig undenkbar. Mischehen waren nahezu tabu und es wurde fast nie Dispens gewährt. Die einzige Möglichkeit war tatsächlich, wenn die Tante konvertiert wäre.

Zu der damaligen Zeit kam für viele Gläubige auch eine rein standesamtliche Trauung nicht in Frage. Kirchliche Trauung musste aus gesellschaftlichen Zwängen heraus unbedingt sein. Im Prinzip blieb deinem Onkel da wirklich nichts anderes übrig, als evangelisch zu heiraten, da die das damals schon nicht so eng gesehen haben. Aus seiner Sicht hat er, wenn er gläubig war, sicherlich einen hohen Preis dafür gezahlt.

Das änderte sich erst so ab den 1960er Jahren, als die ökumenische Bewegung in Deutschland begann. Ab etwa den 1970er Jahren wurden dann auch Mischehen regelmäßig geduldet und auch evangelische Taufpaten bei katholischen Taufen, sofern die evangelischen zustimmten, dass der katholische Glauben in der Ehe und der Erziehung der Kinder Priorität hätte und alle Sakramente von einem katholischen und nicht einem evangelischen Pfarrer gespendet werden.

Heute ist es erst recht tolerant geworden, da die Kirche gemerkt hat, dass ihr sonst noch mehr Schäfchen von der Stange gehen. Am Wochenende habe ich z.B. (als Atheist ;-) ) bei einer Trauung in einer katholischen Kirche gesungen, bei der eine Katholikin und ein gläubiger Evangele geheiratet haben, die zuvor jahrelang in einer wilden Ehe gelebt haben, was der kath. Pf. sogar in seiner Rede durchaus positiv erwähnt hat. Der Gottesdienst war ökumenisch mit zwei Pfarrern. Das Ehesakrament hat der kath. Pfr. gespendet, aber Predigt und Segen kamen vom Evangelischen. Beim Rest haben sie sich immer abgewechselt.

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 12:12
@Hamburger02
Zu der damaligen Zeit kam für viele Gläubige auch eine rein standesamtliche Trauung nicht in Frage. Kirchliche Trauung musste aus gesellschaftlichen Zwängen heraus unbedingt sein. Im Prinzip blieb deinem Onkel da wirklich nichts anderes übrig, als evangelisch zu heiraten, da die das damals schon nicht so eng gesehen haben. Aus seiner Sicht hat er, wenn er gläubig war, sicherlich einen hohen Preis dafür gezahlt.

Ja, da hast du recht. Es ist ein Leiden, dass all die Jahre angehalten hat, nicht nur was den seelischen/Glaubens-bereich des Onkels anging, denn es hatte auch in der Familie und im Freundeskreis Konsequenzen. Ein Teil der Geschwister hat den Kontakt zu dem Onkel konsequent abgebrochen und wollte viele Jahre nichts mit ihm zu tun haben, auch von alten Freunden und Bekannten im Ort wurde er gemieden. Im Lebensmittelgeschäft z.B. hat man die Tante nicht bedienen wollen. Die Verwandtschaft der Tante war damals auch nicht unbedingt viel toleranter, das sie mit "dem Kathol'schen" daher kam, akzeptierten die Eheschließung aber mit der Zeit. Seit der Onkel verstorben ist ist es für die Tante eine große Last, dass seine Seele für ihre Liebe nun bestraft wird (wie der Onkel selbst auch überzeugt war).

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Hamburger02  15.10.2018, 12:45
@Himmelblau0815

Dieses Leiden durch die Diskrimierung ist alles Menschenwerk, durch das sich diejenigen selber versündigt haben:
Matthäus 18, 6:
"Wer aber ärgert dieser Geringsten einen, die an mich glauben, dem wäre es besser, daß ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ersäuft werde im Meer, da es am tiefsten ist."

Matthäus 25, 45-46:
" Dann wird er ihnen antworten und sagen: Wahrlich ich sage euch: Was ihr nicht getan habt einem unter diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht getan. 46 Und sie werden in die ewige Pein gehen, aber die Gerechten in das ewige Leben.

Desweiteren siehe meine Antwort an der anderen Stelle.

Und wenn die Liebe des Onkels größer war, als alle Diskrimierung, dann gehört er zu den Gerechten.

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Hamburger02  15.10.2018, 12:58
@Himmelblau0815

Noch eine Ergänzung. Jesus ist Liebe und wer wegen einer vor Gott im Namen Jesu gesegneten Liebe wegen verfolgt wird, auf den trifft zu, was Jesus selber formuliert hat (Matth. 5,11):
" Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles gegen euch, so sie daran lügen. Seid fröhlich und getrost; es wird euch im Himmel wohl belohnt werden. Denn also haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch gewesen sind."

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Maledicti, maledicta…

Der Unbußfertige soll mit ewigen Fluch geschlagen sein: Die Kirche Gottes sei ihm verschlossen, Friede und Gemeinschaft mit den Christen verwehrt; nicht einmal am Tage des Todes soll er den Leib und das Blut des Herrn empfangen dürfen; vielmehr soll er ewigem Vergessen anheim fallen- wie Staub im Wind; mit dem Teufel und dessen Engeln soll er dem ewigen Feuer übergeben werden; – „so soll seine Seele im Gestank der Hölle untergehen. Amen.“

Die Kirche kann die Exkommunikation nach dem Tod nicht mehr aufheben.

Wenn das Paar "nur" standesamtlich geheiratet hätte, wäre der Onkel auch exkommuniziert worden.

http://www.rowane.de/html/kirchenbann.htm


Hamburger02  14.10.2018, 17:07

Wenn das Paar "nur" standesamtlich geheiratet hätte, wäre der Onkel auch exkommuniziert worden.

Dafür sehe ich keine Grundlage. Nur standesamtich zu heiraten ist zwar höchst unerwünscht, aber das ist keine Tat der Apostasie, Häresie oder des Schismas und daher auch nicht mit der Exkommunikation als Tatstrafe belegt.

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joerosac  14.10.2018, 19:18
@Hamburger02

Es verhält sich sogar noch anders, eine solche Ehe wäre nach katholischer Auffassung gar nicht gültig.

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PaulPeter44  14.10.2018, 21:56
@joerosac

Genau, die Ehe wäre nicht gültig und daher wäre man auch nicht automatisch exkommuniziert.

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 16:45

Okay ... also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte es demnach nur zwei Möglichkeiten für das Paar gegeben, zu heiraten ohne das er in die Verdammung gekommen wäre:

  • entweder das die Tante konvertiert wäre oder
  • eben über den Dispens, der aber ja verwehrt wurde

richtig?

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Hamburger02  14.10.2018, 17:08
@Himmelblau0815

Nur standesamtich zu heiraten ist zwar höchst unerwünscht, aber das ist keine Tat der Apostasie, Häresie oder des Schismas und daher auch nicht mit der Exkommunikation als Tatstrafe belegt.

Hier wäre zunächst nur Druck ausgeübt worden und eine Exkommunikation wäre nicht automatisch nach kanonischem Recht eingetreten, sondern hätte in einem Prozess durch einen Bischof extra ausgesprochen werden müssen.

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1946 waren die Regelungen in der katholischen Kirche noch viel, viel strenger als heute.

Wenn das Paar "nur" standesamtlich geheiratet hätte, wäre der Onkel dann auch exkommuniziert worden, oder hätte die kath. Kirche darüber hinweg gesehen?

...dann hätten die beiden in wilder Ehe gelebt. Dann hätten dein Großonkel auch nicht zur Kommunion gehen dürfen.

Der Onkel nahm weiter an Gottesdiensten der kath. Kirche teil, war aber von den Sakramenten (Beichte, Abendmahl, Pate werden etc) ausgeschlossen. Als er starb war er noch exkommuniziert. Was passiert dann nach der kath. Lehre mit der Seele eines Exkommunizierten? Wohin kommt die?

...nach dem II. Vatikanischen Konzil hat sich einiges geändert. Vielleicht hat sich damit auch die Situation deines Großonkels geändert. Aber das kann ich dir nicht sagen, weil ich es nicht weiß.

Weil er in einer Ehe gelebt hat, die ihm von der katholischen Kirche nicht anerkannt wurde, müsste er folgerichtig von der katholischen Kirche aus in schwerer Sünde gelebt haben. Das hat dann zur Exkommunikation geführt. - Wenn dein Onkel dies vor seinem Tod vor Gott bereut hat, dann wird ihm auch die Vergebung zuteil - das ist meine Überzeugung, und ich kann dies aber im Moment nicht durch kirchliche Lehrschreiben belegen. Ungebeichtete schwere Schuld wird vergeben, wenn vor dem Tod Reue erweckt wird. Also müsste dein Onkel gute Chancen gehabt haben, doch noch in den Himmel zu kommen.

Gibt es bei der kath. Kirche die Möglichkeit, eine Exkommunikation nach dem Tod rückgängig zu machen?

Das habe ich noch nicht gehört. Oder hat man etwa bei Luther die Exkommunikation nachträglich aufgehoben? Im Gespräch war das mal. Das wäre der einzige Hinweis auf diese Frage, den ich dir geben kann.

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es:

"1861 Die Todsünde ist wie auch die Liebe eine radikale Möglichkeit, die der Mensch in Freiheit wählen kann. Sie zieht den Verlust der göttlichen Tugend der Liebe und der heiligmachenden Gnade, das heißt des Standes der Gnade, nach sich. Wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluß aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle, da es in der Macht unseres Willens steht, endgültige und unwiderrufliche Entscheidungen zu treffen. Doch wenn wir auch beurteilen können, daß eine Handlung in sich ein schweres Vergehen darstellt, müssen wir das Urteil über die Menschen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit Gottes überlassen."


Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 01:46
Gibt es bei der kath. Kirche die Möglichkeit, eine Exkommunikation nach dem Tod rückgängig zu machen?
Das habe ich noch nicht gehört. Oder hat man etwa bei Luther die Exkommunikation nachträglich aufgehoben? Im Gespräch war das mal. Das wäre der einzige Hinweis auf diese Frage, den ich dir geben kann.

Ich habe dazu nichts gefunden, aber überlegt, ob man ggf als Nachfahre eine Art "Gnadengesuch" stellen könnte? Wahrscheinlich eine blöde Idee, aber je tiefer ich in die Familiengeschichte eintauche und mir bewusst wird, welchen Zwiespalt Onkel und Tante so viele Jahre getragen haben, umso mehr beschäftigt mich das ...

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PaulPeter44  14.10.2018, 21:50

Auch wenn die Kath. Kirche zum Teil sehr umbarmherzige Regeln hatte... auch sie weiß, letztendlich entscheidet Gott alleine....

Da es dem Großonkel ja anscheinend wichtig war, noch in der Kirche zu sein, dorthin zu gehen... kann auch das Kirchenrecht diese Person nicht von Gott fernhalten.

Was passiert dann nach der kath. Lehre mit der Seele eines Exkommunizierten? Wohin kommt die?

Das hast du ja bewantwortet, laut kath.Lehre in die Hölle, wenn Gott nichts anderes entscheidet. Aber wissen wir, was wirklich mit uns geschieht?

Gibt es bei der kath. Kirche die Möglichkeit, eine Exkommunikation nach dem Tod rückgängig zu machen?

Nein, nach dem Tod ist es laut Kirchenrecht wohl nicht mehr möglich, weil man das Recht nicht auf Verstorbenen anwenden kann, aber bei Gott ist nichts unmöglich.

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 01:38
@PaulPeter44

Danke für die Antwort(en) ... Es ist wohl so, dass der Onkel sehr darunter gelitten hat, ausgeschlossen zu sein. Ich selbst habe mit ihm nie darüber gesprochen, aber im Alter hat die Tante immer öfter darüber erzählt, dass er sehr um die Gemeinschaft, das "aufgehoben sein in der/seiner Gemeinde", getrauert hat.

Er hat sicher bereut, der Kirche gegenüber ungehorsam gewesen zu sein. Die Ehe selbst hat er jedoch (und das glaube ich unabhängig von den Beteuerungen der Tante, denn ich habe die beiden ja miteinander umgehen sehen) niemals bereut. Die beiden waren 67 Jahre verheiratet, und bis zum Ende glücklich miteinander.

Soweit ich weiß, reicht aber "Reue" und "bedauern" im Stillen nicht aus, um sein Dilemma zu beheben, und wie aus seinen Tagebüchern hervor geht, hat er nie offiziell um Vergebung gebeten, weil er es so sah, dass er dann gleichzeitig heucheln müsste, seine Ehe zu bereuen und die Entscheidung, nun ausgerechnet diese Frau genommen zu haben, was ihm wohl einfach nicht möglich war, da er das nie bereute .... (ich hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich beschreiben?)

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 01:50
@PaulPeter44
Nein, nach dem Tod ist es laut Kirchenrecht wohl nicht mehr möglich, weil man das Recht nicht auf Verstorbenen anwenden kann, aber bei Gott ist nichts unmöglich

Nun, der Onkel war bis zu seinem Tod tiefgläubig, dann hoffe ich, dass Gott ihm ins Herz schaut.

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Zu 1.)

Es macht keinen Unterschied. Genau genommen gibt es keine "evangelische Trauung". In den evangelischen Kirchen wird lediglich die Ehe gesegnet, die bereits auf dem Standesamt geschlossen wurde.

Zu 2.)

War er wirklich exkommuniziert? Das kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen. Die Exkommunikation wird nur sehr selten ausgesprochen und es geht in der Regel eine längere Auseinandersetzung mit den kirchlichen Autoritäten (= Bischof) voraus. Ein Beispiel: Ein katholischer Arzt tritt öffentlich und nachhaltig für die Abtreibung ein. Wenn alle Ermahnungen und Gespräche nicht gefruchtet haben, kann es schon geschehen, dass die Exkommunikation ausgesprochen wird. Ich glaube, das war mal so vor 2-3 Jahrzehnten bei einem Arzt in Österreich so.

Es gibt dann noch die Exkommunikation, die man sich durch bestimmte Taten zuziehen kann, z. B. bei Mord, vollzogene Abtreibung, bewusster (!) Glaubensabfall mit dem Austritt aus der Katholischen Kirche. Aber ein sogenanntes "irreguläres" Verhältnis zieht noch keine Exkommunikation nach sich, auch wenn dieses Verhalten als so schwerwiegend angesehen wird, dass man regulär nicht zur Kommunion gehen darf. Daher habe ich Zweifel, ob er wirklich exkommuniziert war oder ob man nur gedacht hatte, dass es so sei.

Zu 3.)

Nein. Mir ist jedenfalls nichts bekannt. Zur Aufhebung der Exkommunikation ist der Empfang des Sakraments der Beichte und das Sprechen des Glaubensbekenntnisses notwendig. Das geht ja bei einem Verstorbenen nicht mehr. Daher kann ich es mir auch nicht vorstellen.

Was die Frage angeht, was mit der Seele eines Exkommunizierten geschieht, hilft vielleicht, dass einerseits das Gnadenangebot Gottes — so man das so sagen kann — weiterhin besteht und andererseits aber die Entscheidungen respektiert und ernst nimmt. Nach der Schrift (=Bibel) sollen wir ohnehin nicht über die Sünden anderer urteilen (vgl. Mt 7,1-2). Außerdem endet mit den Tod Raum und Zeit, jedenfalls in der physikalischen Form, wie wir es in diesem Universum kennen. Ewigkeit ist eine Beschreibung für eine "Zustandsform" und kein unbegrenztes Zeitmaß. LG 🤗

P. S.: Ich bin jetzt vom neuen Kirchenrecht (CIC) ab 1983 ausgegangen. Aber nach dem vorhergehenden CIC von 1917 dürfte es nicht wesentlich anders gewesen sein. Den alten CIC von 1917 kenne ich nicht und habe jetzt auch keinen Zugang dazu.


Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 19:20
War er wirklich exkommuniziert? Das kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen.

Doch, er war wirklich exkommuniziert, das war kein Missverständnis.

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wolfruprecht  15.10.2018, 19:33
@Himmelblau0815

Was hatte er dann getan, dass er exkommuniziert wurde? Dafür müsste es kirchliche Unterlagen geben. Wenn du weißt, wo er getauft wurde, kannst du dort im Taufmatrikel nachschauen. Eine Exkommunikation wird mit Sicherheit dort eingetragen.

Aber standesamtlich oder meinetwegen auch evangelisch Heiraten zieht noch keine Exkommunikation nach sich. Anders sieht es aus, wenn er wegen der evangelischen Trauung zur evangelischen Kirche konvertierte. Dann gilt er als exkommuniziert. Das wird aber auch ins Taufmatrikel seiner Taufpfarrei eingetragen. Zur Sicherheit würde ich dort zuerst mal nachschauen. Oder warum bist du dir so sicher, dass er exkommuniziert war?

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 23:55
@wolfruprecht

Er hat nichts weiter getan, ich weiß, das ist nicht so leicht zu glauben, aber das reichte für die Exkommunikation. Wenn du magst kannst du das hier nachlesen: https://www.welt.de/geschichte/article153436064/Wie-Fluechtlinge-die-katholische-Eheregeln-aufloesten.html

Bis 1966 war die Exkommunikation in so einem Fall (Katholik/in heiratet evangelisch) die Regel, mein Großonkel und seine Frau waren so ein Fall ...
Warum ich mir so sicher bin, das er exkommuniziert wurde? Weil er mit seinem Pfarrer damals lange Gespräche geführt hat. Der Pfarrer wollte ihn von Anfang an davon abbringen, seine Verlobte zu heiraten. Der Onkel bat aber so demütig wie eindringlich drum, um Dispens bitten zu dürfen, dass der Pfarrer den Fall beim Bischof vorbrachte. Der Dispens wurde nicht gewährt und dem Onkel wurde damals ganz klar gesagt: Wenn er nach evangelischem Ritus heiratet, wird er exkommuniziert werden, und das passierte dann auch. Viel später gab es Gespräche mit dem gleichen Pfarrer (mein Onkel besuchte dort ja weiter den Gottesdienst), wie er zu Vergebung gelangen könne, aber dafür hätte er praktisch seine Ehe als ganzes bereuen müssen, so weit konnte der Onkel nicht gehen, daher blieb der Zustand wie er war erhalten.

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wolfruprecht  16.10.2018, 00:17
@Himmelblau0815

Das glaube ich so nicht. Schau mal nach, wann (Es ist meistens das Geburtsjahr und derselbe Monat) und wo dein Onkel getauft wurde und frage dort nach, ob du die Taufmatrikel durchschauen kannst, bzw. die suchen dir das heraus. Eine Exkommunikation und der Grund sind dort eingetragen. Steht im Taufbuch nichts dergleichen, war dein Onkel auch nicht exkommuniziert. Sagen kann man viel, wenn der Tag lang ist; das gilt auch für Pfarrer. Erst der Blick ins Taufregister schafft Klarheit. Alles andere ist jetzt hier müßig. Du wirst sonst keine wirkliche Klarheit und keine kirchenrechtssichere Antwort bekommen. Mach das zuerst und dann kannst du dich gerne nochmals bei mir melden bzw. hier schreiben.

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Auch nach vorkonziliarer Auffassung war eine Exkommunikation auf Erden noch keine Entscheidung über das ewige Leben.

Ich meine, es gab sogar einmal ein Anathema (also ein kirchliches Verbot, das zu lehren), daß irgendjemand namentlich Genannter sicher in der Hölle wäre, außer vielleicht Judas.

Daß jeder Konvertit zur Hölle verflucht wäre, das wurde nie so gelehrt. Das ist Katholiken-Bashing, oder ein innerkatholisches "Vor-Konzil-Bashing".

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliches Interesse an Kirchenrecht und Kirchengeschichte

Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 11:57

Das werde ich auf jeden Fall für die Tante ausdrucken, die hat da großen Leidensdruck, seit der Onkel verstorben ist, Danke!

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Hamburger02  15.10.2018, 12:35
@Himmelblau0815

Wenn es um den Leidensdruck der evangelischen Tante geht, könntest du sie auch an einen der wichtigsten Grundsätze Luthers erinnern: "solo scriptura" = nur die Bibel zählt.

Und was sagt die Bibel zu dem Fall?
Matthäus 12, 31-32:
" Darum sage ich euch: Alle Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben; aber die Lästerung wider den Geist wird den Menschen nicht vergeben. Und wer etwas redet wider des Menschen Sohn, dem wird es vergeben; aber wer etwas redet wider den Heiligen Geist, dem wird's nicht vergeben, weder in dieser noch in jener Welt."

Dein Onkel wird vor Gott Vergebung finden, denn gegen das kanonische Recht der katholischen Kirche zu verstoßen ist keine Sünde wider den heiligen Geist. Hier sei nochmal auf Luther verwiesen: jeder Gläubige hat direkten Kontakt zu Gott, wenn er das will. Ein Pfarrer als Vermittler, egal ob katholisch oder evangelisch, ist dazu keine Voraussetzung. Insofern ist auch der Ausschluss von den katholischen Sakramenten laut Bibel kein Hinderungsgrund, vor Gott zu treten und Vergebung für seine Sünden zu erlangen.

Das katholische Recht sagt ja auch nur aus, dass die Ehe vor der katholischen Kirche nicht gültig ist. Sie wurde von einem evangelischen Geistlichen vor Gott gesegnet und dieser Segen wird nicht einmal von den Katholiken als ungültig erklärt. Ob ihre Ehe gesegnet war, kann die Tante ja selber beurteilen. Habe es ja am Wochenende bei der ökumenischen Trauung in einer katholischen Kirche selber erlebt, dass der Segen vom evangelischen Pfarrer für alle Anwesenden, Katholiken und Evangelen, gesprochen werden durfte.

Wenn deine Tante insofern Befürchtungen hat, dass sie den Onkel im Paradies (sofern man daran glaubt, aber das ist ein anderes Thema) nicht wiedertreffen darf, sind diese Befürchtungen daher überflüssig.

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Firmian  15.10.2018, 14:40
@Himmelblau0815

Gern geschehen!

(Auch wenn ich das interessant finde, daß die Tante als nicht-konvertierte Protestantin sich einen Kopf darum macht, ob eine Konversion zu einer Höllenstrafe führt - das würde sie als Nichtkatholikin ja genauso treffen.)

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Himmelblau0815 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 16:16
@Firmian

Das ist eine etwas schwer zu erklärende Angelegenheit: Die Tante hat sich noch nie um sich selbst gesorgt (obwohl sie selbst sehr gläubig ist, ich glaube sie definiert sich und "ihren" Glauben einfach anders). Ich glaube, aber das ist nur meine persönliche Wahrnehmung, dies liegt einfach nicht in ihrer Natur. Aber des Onkels Sorgen wegen der Exkommunikation haben ihr schon immer schwer zugesetzt. Seit der Onkel verstorben ist, ist es damit deutlich schlimmer geworden. Sie trauert sehr um den Onkel, und dass des Onkels Seele leiden könnte, setzt ihr massiv zu. Deswegen kam ich ja auf die Überlegung, ob man nicht eine Art "Begnadigung"- posthum - durch die kath. Kirche, als Angehöriger, erbitten könnte (obwohl ich schon vermutete, dass das etwas gaga für diejenigen klingt, die sich mit der kath. Lehre auskennen). Und dass das nicht geht, habe ich inzwischen ja mehrfach erklärt bekommen. Das finde ich eigentlich sehr schade, aber natürlich ist das zu akzeptieren ...

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wolfruprecht  16.10.2018, 12:02
@Himmelblau0815

Schau dir mal folgende Bibelstelle an: 1 Kor 7,14

Es wird zwar hier vom "ungläubigen" Ehepartner gesprochen. Wenn schon der ungläubige durch den gläubigen Ehepartner geheiligt wird.....vielleicht tröstet sie das.

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