Kann meine Miete nicht mehr zahlen?
Ich hatte mit meinem Verlobten einen Mietvertrag unterzeichnet, der auf 3 Jahre einen Kündigungsverzicht hat.
Nun habe ich meine Ausbildung abgebrochen und mein Verlobter hat seine Arbeit verloren. Wir können uns die Wohnung nicht mehr leisten. Da ihm eine andere Arbeit (im Ausland, weil er Ausländer ist) angeboten wurde, mussten wir schnell diese Möglichkeit ergreifen, um nicht sofort in Mietschulden zu geraten. Nun können wir nicht mehr in der Wohnung wohnen und haben mit unserem Vermieter über unsere Situation gesprochen. Bisher (2 Wochen lang) ist unsere Suche eines Nachmieters fehlgeschlagen und wir haben große Sorge. Zwei Wohnungen können wir uns nicht leisten, aber wir können nicht in die alte zurückkehren, da die Arbeit meines Verlobten im Ausland ist.
Kann ein Rechtsanwalt helfen oder können wir uns an das Sozialamt oder Jobcenter wenden? Und was passiert, wenn wir dem Vermieter die Miete nicht mehr überweisen, obwohl der Vertrag auf 3 Jahre ist und ein Kündigungsverzicht besteht?
PS: wir wissen selbst, dass wir in einer doofen Situation sind, aber wir suchen den bestmöglichen Weg heraus.
Danke
5 Antworten
Ich hatte mit meinem Verlobten einen Mietvertrag unterzeichnet, der auf 3 Jahre einen Kündigungsverzicht hat.
Ist dieser denn beidseitig vereinbart, also schließt auch den Vermieter ein?
Untervermietung klappt wahrscheinlich auch nicht, ebenso wie die Nachmietersuche?
Zumindest beim Sozialamt vorsprechen, beim Wohnungsamt nachfragen. Zettel aufhängen 'Nachmieter gesucht' . Unter Umständen an Ukrainer untervermieten, Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt. Nahe Familienangehörige dürfen auch ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft in der Wohnung aufgenommen werden.
Zumindest beim Sozialamt vorsprechen, beim Wohnungsamt nachfragen
Und was sollen die machen? Geld für eine Wohnung ist ja da, da ist das Amt sofort raus. Für die Bedingungen von privaten Verträgen sind die nicht zuständig.
Wendet euch sofort an das Sozialamt. Beantragt die Übernahme der Mietschulden und verweist auf BSG Az. B 14 AS 58/09 .
Und was willst du damit bezwecken? Das Urteil hat ja wirklich exakt gar nichts damit zutun.
Ein Fehler meinerseits, ich hatte dieses Urteil im Zusammenhang mit drohenden Mietschulden notiert, ohne den Volltext zu gelesen zu haben. Vermutlich trifft es in diesem Fall nicht zu, weil die Betroffenen keine Empfänger von ALG II oder Grundsicherung sind.
Ausbildung abgebrochen? Wenn ich sowas schon lese. Mal über die Folgen nachgedacht? Ziehst du halt wieder bei deinen Eltern ein. Oder gehst mit ins Ausland zu deinem Verlobten.
Ausbildung abgebrochen heißt doch lediglich, dass sie nun als ungelernte Hilfskraft mehr verdient als ein Azubi. Ist doch jetzt nicht sooo schlimm.
Was wäre die Kaution erstmal mit der Fälligen Miete zu verrechnen - vielleicht habt ihr bis dahin einen neuen Nachnieter gefunden
Die Kaution darf nicht für die Miete genommen werden und muss extra auf ein Kautionskonto einbezahlt werden.
Das habe ich bereits geschrieben:) Man kann es doch dennoch anfragen ob man die bereits gezahlte Kaution der alten Wohnung mit dem offenen Betrag verrechnen kann. Somit hätten sie keine Schulden und mit viel Glück einen Nachmieter gefunden.
Ein Vermieter, der einigermaßen bei klarem Verstand ist, lässt sich darauf nicht ein.
Die Kaution ist für die Regulierung von Schäden gedacht, die bei Auszug anfallen und zum Zurückbehalten für eventuelle Nachzahlungen für Betriebskosten nach Auszug. Da würde der Vermieter dann mit leeren Händen dastehen.
Da wäre er also schön dumm...🙈
Ich weiß, aber ich meine es ja nur gut und würde nichts unversucht lassen.. halt ne ganz doofe Situatuon nun. Dass die Kaution eigentlich NICHT verrechnet werden sollte ist mir selber ja einleuchtend :)
Ja