Muss man aus der Probezeit( Arbeiten) raus sein, um eine Wohnung zu mieten zu dürfen?
Muss der Vermieter sehen, dass ich aus der Probezeit raus bin?
6 Antworten
Dein neuer Vermieter ist beruhigt wenn Du ihm eine Vermieterauskunft Deines bisherigen Vermieters vorlegst darin erwiesen ist das Du stets Deine Miete pünktlich gezahlt hast über die Jahre da Du dessen Mieter warst.
Das kommt auf den Vermieter an. Wenn Du einen guten EIndruck machst und der Vermieter damit kein Problem hat, dann ist es kein Problem, noch in der Probezeit zu sein. Viele werden aber darauf achten, vor allem wenn die Vermittlung nicht über den Vermieter direkt läuft, sondern über eine Hausverwaltung.
Probezeit oder befristete Arbeitsverträge sind stets Stolpersteine.
Habe einen Vertrag beim neuen mces, 6 Monate Vertrag( Probezeit anscheinend) und habe davor 1 Jahr lang in einen anderen Mces gearbeitet. Kann das überzeugend sein für die Hausverwaltung sein?
Viele Vermieter fühlen sich dann sicherer dass die Miete auch regelmässig gezahlt wird. Ein festes Arbeitsverhältnis erleichtert sicher die Wohnungssuche.
Man muss nicht, aber sehr viele Vermieter vermieten eben nicht wenn jemand noch in der Probezeit ist ;)
Du darfst natürlich eine Wohnung mieten, es gibt kein Gesetz welches dies verbietet.