Muss man aus der Probezeit( Arbeiten) raus sein, um eine Wohnung zu mieten zu dürfen?

6 Antworten

Dein neuer Vermieter ist beruhigt wenn Du ihm eine Vermieterauskunft Deines bisherigen Vermieters vorlegst darin erwiesen ist das Du stets Deine Miete pünktlich gezahlt hast über die Jahre da Du dessen Mieter warst.

Viele Vermieter fühlen sich dann sicherer dass die Miete auch regelmässig gezahlt wird. Ein festes Arbeitsverhältnis erleichtert sicher die Wohnungssuche.

Das kommt auf den Vermieter an. Wenn Du einen guten EIndruck machst und der Vermieter damit kein Problem hat, dann ist es kein Problem, noch in der Probezeit zu sein. Viele werden aber darauf achten, vor allem wenn die Vermittlung nicht über den Vermieter direkt läuft, sondern über eine Hausverwaltung.

Probezeit oder befristete Arbeitsverträge sind stets Stolpersteine.

Mrshadow12 
Fragesteller
 26.02.2020, 16:57

Habe einen Vertrag beim neuen mces, 6 Monate Vertrag( Probezeit anscheinend) und habe davor 1 Jahr lang in einen anderen Mces gearbeitet. Kann das überzeugend sein für die Hausverwaltung sein?

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Du darfst natürlich eine Wohnung mieten, es gibt kein Gesetz welches dies verbietet.

Es gibt keine Verpflichtung, dem Vermieter etwas über die Probezeit zu sagen. Das möchte er sicherlich gerne wissen, aber Du musst das nicht von Dir aus preisgeben.

Normalerweise reichen die letzten 3 Lohnabrechnungen.

bwhoch2  26.02.2020, 15:54

Richtig und den Lohnabrechnungen ist normalerweise auch zu entnehmen, wann jemand bei der Firma angefangen hat.

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bwhoch2  26.02.2020, 16:09
@Neugierig1971

Sehe ich als Vermieter, dass ein Anstellungsverhältnis weniger als 6 Monate dauert, frage ich direkt nach und erwarte dann auch eine wahrheitsgemäße Antwort.

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Neugierig1971  26.02.2020, 16:14
@bwhoch2

Sicher erwartest Du das als Vermieter.

Normalerweise wird dann rauskommen, daß der Mieter den Job gewechselt hat, was sicher ein häufiger Grund ist, um die Wohnung zu wechseln.

Oder er sagt Dir nicht die Wahrheit, um die Wohnung zu bekommen.

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Mrshadow12 
Fragesteller
 26.02.2020, 16:51
@bwhoch2

Fange erst bei mces an und vorher 1 Jahr in ein anderen Mces gearbeitet. Wäre das akteptabel?

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Neugierig1971  26.02.2020, 16:55
@Mrshadow12

Das ist mit Sicherheit akzeptabel. Du hast über ein Jahr gearbeitet, das sollte reichen.

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Mrshadow12 
Fragesteller
 26.02.2020, 17:31
@Neugierig1971

Auch wenn es ein neuer Vertrag ist und ich noch in der Probezeit bin?

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Neugierig1971  26.02.2020, 17:32
@Mrshadow12

Der Vermieter will doch nur sicher sein, daß Du Geld verdienst, um die Miete zu bezahlen. Du hast vorher gearbeitet und arbeitest jetzt auch. Dann ist doch alles im grünen Bereich. Gib ihm vorsichtshalber noch eine Verdienstbescheinigung Deines letzten Arbeitgebers, dann sieht er, daß Du zur arbeitenden Bevölkerung gehörst.

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