Kann man durch heufiges schwarzfahren mit der S-bahn nach dem bestehen der praxisbrüfung von einem Klasse-B führerschein denn fühererschein nicht bekommen?

2 Antworten

...nur wenn der Prüfungstermin zufällig in die Zeit fällt, in der Du Deine Haftstrafe absitzt...

Auf deinen Führerschein hat das keinen Einfluss, aber eher bald Mal auf deine Freiheit und möglicherweise auf dein Vorstrafenregister