Direkt nach der Praxisprüfung fahren?

3 Antworten

Der Prüfer händigt dir entweder den Führerschein, einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis oder eine Prüfungsbescheinigung aus, je nachdem, was die Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung stellt.

Die Fahrerlaubnis wird nur durch die Aushändigung des Führerscheins oder des vorläufigen Nachweises erteilt. Die Prüfungsbescheinigung hingegen berechtigt nicht zum Fahren, das steht auch ausdrücklich und unübersehbar drauf.

Beispielsweise bei mir im Ort ist es üblich, dass man nur eine Prüfungsbescheinigung erhält, da die Behörde die ausstehenden Gebühren erst direkt bei Aushändigung des Führerscheins verlangt. Andernorts zahlt man im Voraus, der Führerschein wird an den TÜV geschickt und nach der Prüfung ausgehändigt.

Meist erhält man einen vorläufigen Führerschein mit dem darf man Max 3 Monate ab Ausstellung fahren aber nur bis der echte Führerschein kommt

Du darfst dann fahren, wenn die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Das kann der Prüfer tun, es kann aber auch sein, dass du erst zur Zulassungsstelle musst. Kommt halt drauf an, welchen Zettel der Prüfer dir in die Hand drückt.