Kann man Deutsche abschieben?

12 Antworten

Wenn wer nie eine andere Staatbürgerschaft hatte, geht das nicht ,Nein.

Wenn wer aber mal eine andere Staatsbürgerschaft hatte, egal ob eine oder doppelt, und dann die Deutsch angenommen hat, egal ob nur die oder doppelte, dann kann man unter gewissen Umständen diese rückwirkend entziehen (z.B. aufgrund falscher Angaben). Und das halte ich auch für absolut legitim.

Ob eine Abschiebung dann klappt oder die Person dann ggf. staatenlos ist, ist eine andere Frage. Aber deutsch ist sie dann nicht mehr.

Von Experte Udavu bestätigt

Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen könnte, also bei eingebürgerten Deutschen, könnte das unter Umständen möglich sein.

Hier der Bundesgerichtshof:

Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? Ja. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der Einbürgerung möglich. https://www.vorwaerts.de/artikel/deutschen-staatsbuergerschaft-entzogen
Außerdem wurde die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre verlängert.https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutscher-pass-kann-aberkannt-werden-

Staatenlosigkeit muss aber auf jeden Fall verhindert werden. Es muss also eine weitere Staatsbürgerschaft vorhanden sei, woran der Entzug der Staatsbürgerschaft regelmäßig scheitern wird. Gerade weil die Rechten auch immer wieder getönt haben, dass Doppelstaatsbürgerschaften nicht gewünscht wären. 

Also es gibt Möglichkeiten, aber diese sind eher zu vernachlässigen. Sie gelten nur für naturalisierte Deutsche mit einer zweiten Staatsbürgerschaft.


JanyoOoO  08.08.2024, 22:47
Staatenlosigkeit muss aber auf jeden Fall verhindert werden. Es muss also eine weitere Staatsbürgerschaft vorhanden sei, woran der Entzug der Staatsbürgerschaft regelmäßig scheitern wird.

Wer setzt das denn in der Praxis durch.

Ja, es würde international nicht gut ankommen, wenn Deutschland "Staatenlose produziert" und irgendwo auf der Welt aussetzt.

Aber wer würde denn etwas wirksames dagegen unternehmen? Alle zwischenstaatliche Abkommen können grundsätzlich gebrochen werden, da es keine Instanz gibt, die beispielsweise Strafen durchsetzen kann.

Klar, man könnte Deutschland sanktionieren und beispielsweise mit einem "Rausschmiss" aus der EU drohen, zumindest in der Theorie. In der Praxis würde das aber niemand machen, da man sich immer ins eigene Fleisch schneiden würde. Wahrscheinlich wäre Deutschland sogar eher ein Vorreiter und viele Populisten würden sofort auf den Zug aufspringen.

Es ist also letztlich durchaus eine Möglichkeit - ob es wünschenswert ist, sei dahingestellt.

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JanyoOoO  08.08.2024, 23:22
@stufix2000

Sollte, ja. Aber wie gesagt, sich nicht daran zu halten hätte keine ernsthafte negative Konsequenzen.

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JanyoOoO  08.08.2024, 23:32
@stufix2000

Gesetze kann man ändern und Gesetze kann man aufheben - insbesondere dann, wenn es die eigenen sind.

Wenn es also eine demokratische Mehrheit innerhalb von Deutschland gibt, die "Staatenlose machen" will, dann kann das niemand verhindern.

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stufix2000  08.08.2024, 23:36
@JanyoOoO

Da GG kannst du nicht „aufheben“ es gilt die Ewigkeitsklausel.

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JanyoOoO  09.08.2024, 01:34
@stufix2000

Die mit einer 2/3-Mehrheit überwunden werden kann...

Ich bleibe dabei: Wenn das Volk es möchte, ist es möglich.

Zudem gibt es ein Dutzend Möglichkeit, das ganze Grundgesetz für ungültig zu erklären. Lass ein Bundesland seine Unabhängigkeit erklären und lass die anderen Bundesländer anschließend beitreten. Dann hast du das selbe Staatsgebiet aber effektiv keine Bindung an bestehende Gesetze mehr.

Jedes Gesetz gilt in einer Demokratie immer nur solange, wie es vom Volk getragen wird.

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Wie die Formulierung bereits sagt: wird eine Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt „erworben“, sondern durch einen Verwaltungsakt im späteren Leben „verliehen“, kann dieser Verwaltungsakt beim Vorliegen von Mehrfach-Staatsbürgerschaften und besonderen Gründen (z.B. schweren staatsgefährdenden Straftaten) auch wieder rückgängig gemacht und in ein Land abgeschoben werden, dessen Staatsbürgerschaft die betroffene Person noch zusätzlich besitzt - rechtlich also durchaus machbar, politisch aber sicherlich nicht erwünscht…

Art. 16 des Grundgesetzes besagt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Betroffenen nur entzogen werden kann, wenn dieser dadurch nicht staatenlos ist.

Da die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ausgeweitet wird, wird es vielleicht in Zukunft solche Fälle geben.

Und dann könnte man auch nach Polen abschieben. Voraussetzung ist allerdings die polnische Staatsbürgerschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ich diese Nachrichten lese🤦🏼‍♂️🤦🏼‍♂️

Wir haben staatliche Einrichtungen erbaut und geschaffen für solche Leute, also wieso sie Abschieben und frei rumlaufen lassen, wenn wir sie hier bestrafen können...

Abschieben LÖST NICHT DAS PROBLEM, ES VERLAGERT ES NUR UM.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jugendfraktionsvorsitzender der SPD