Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr?
Hallo zusammen
Ich habe eine Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr erhalten. Es hat sich wie folgt zugetragen:
Letztes Wochenende war ich auf der Autobahn in von München in Richtung Stuttgart unterwegs. Auf der rechten Spur drängten sich die LKW‘s und auf der linken Spur sass so ein renitenter Schleicher, der nicht schneller als 90km/h gefahren ist und allen die Spur blockiert hat. Irgendwann hat es mir gereicht und ich habe Lichthupe gegeben. Da hat er nicht reagiert. Nach weiteren 5min habe ich die normale Hupe eingesetzt und da hat er wild im Auto rumgefuchtelt und seine Beifahrerin hat ein Foto von meinem Auto gemacht.
Kann ich ihn nicht auch wegen Nötigung anzeigen? Ich denke hier liegt der Fehler ganz klar bei dem alten Schleicher.
10 Antworten
Also war da nicht mal etwas mit der Dauer von 45 Sekunden und einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h?
Nach meiner Kenntnis ist ein Überholvorgang zügig abzuschließen. Wenn es sich hier um eine ganze Reihe von LKW's handelt, so ist denke ich jeder LKW ein einzelnes Überholmanöver und auch als solches zu betrachten. Ich glaube dass die Richter hier auch eine Faustregel nutzen die besagt, eine Zeitliche Begrenzung für einen Überholvorgang von 45 Sekunden, danach muss dieser Abgeschlossen sein. Auch die Geschwindigkeitsdifferenz der Fahrzeuge von Überholendem und dem Überholten Fahrzeug darf nicht geringer als 10 km/h sein. Wenn sich nicht an diese Dinge gehalten wird gibt es eine entsprechende Strafe. Diese aber auch nur wenn die Angelegenheit auch eindeutig Bewiesen werden kann.
Ja du darfst mit der Lichthupe einmal Zeichen geben. Du darfst auch mit der normalen Hupe einmal deine Überholabsicht zu erkennen geben. Aber dies alles bitte nur mit dem der Geschwindigkeit erforderlich Sicherheitsabstand. Ansonsten begehst du eine Nötigung.
Was aber von dem besagten Herren und seiner Beifahrerin gemacht wurde, ist nach meiner persönlichen Meinung auch eine Nötigung und auch das Foto welches die Beifahrerin von dir gemacht hat, ist so eine Sache. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du deine Einwilligung zu diesem gegeben hast. Ich würde gegen diese Anzeige vorgehen. Geh zu einem Anwalt und lass dich mal beraten. Erstatte Anzeige gegen den Schleicher und seine Beifahrerin. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Das dürfte dann schnell fallen gelassen werden.
Gegenklage einreichen.
Er hat dich eindeutig eben so genötigt.
Deine einzige Nötigung war die normale Hupe zu verwenden.
Laut StVo hat er dich auch genötigt:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
"Derartige Gründe liegen nicht nur dann vor, wenn die bereits erwähnten Wetterbedingungen herrschen. In der Wahrnehmung anderer Autofahrer zu langsam zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie beispielsweise eine sperrige Ladung transportieren oder die Leistung Ihres Motors keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Auch die Parkplatzsuche rechtfertigt zeitweilig langsames Fahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie permanent mit deutlich geringerer als der maximal zulässigen Geschwindigkeit durch die Stadt fahren dürfen."
Zu langsam fahren ist laut StVo nicht erlaubt. Da er garantiert keinen triftigen Grund hatte und das Auto mit sicherheit auch nicht technisch eingeschränkt war hat er hier also gegen die StVo verstoßen und den fließenden Verkehr behindert.
Dementsprechend würd ich meine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu Rate ziehen, die Behauptung anfechten und den gefährlichen Fahrer Anzeigen aufgrund des Verstoßes gegen die StVo und die Gefahr die er ausgelöst hat.
Ach ja, ich würd ihn noch zusätzlich Anzeigen weil er ein Foto von dir gemacht hat ohne deine Erlaubnis ( recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht )
Also du könntest den ganz schön zerpflücken mit mehreren berechtigten Anzeigen gegen ihn.
Nur weil andere Leute nicht regelkonform fahren bedeutet das nicht, dass du automatisch das Recht auf deiner Seite hast.
Das mal nebenbei.
Generell ist allerdings die Lichthupe das vorgesehene Signal um seine Überholabsicht anzukündigen. Dafür kann man kaum belangt werden, gesetz dem Fall man ist nicht zusätzlich zu dicht aufgefahren oder hat "andere Signale" gegeben ;)
Ich würde dir raten entspannt zu bleiben und auf die Anhörung zu warten.
Das scheint wohl dein Schicksal zu sein:
https://www.gutefrage.net/frage/anzeige-wegen-einem-renitenten-schleicher
https://www.gutefrage.net/frage/fuehrerausweis-weg wär vielleicht gar nicht so verkehrt...
Und das das Schicksaal des schleichers
80€ und 1 Punkt und das Strafverfahren gegen den FS wird eingestellt da der Anzeigegegner der verursacher dieser gefahrensituation war.
Braucht nur ne Dashcam und die Sache ist in trockenen Tüchern.
Nein, ein Foto beweist gar nichts.. was soll das aussagen
An Hand des Fotos können auch die Abstände gemessen werden. Als Referenz dienen dann die LKW auf der rechten Spur. Da weiß man ja wie lang die sind.
Beweisen gar nix, kann aber wie erwähnt im Zusammenspiel mit den Zeugenaussagen zur Identifizierung des Fahrers helfen.
Ja schon klar... trotzdem sagt das Foto nichts aus auch wenn sie zu weit sind... Behauptungen kann jeder aufstellen
...naja, die Behörde schenkte schon mal soviel Glauben das die Anzeige aufgenommen wurde und dem Fragesteller die Anzeige ins Haus flatterte.
Lichthupe ist erlaubt, also wegen was sollten sie ihn anzeigen
Lichthupe ist erlaubt,
Lies nochmal die Frage.
also wegen was sollten sie ihn anzeigen
Vorwurf der an dem Fragesteller gerichtete Anzeige steht doch in der Frage
...kann ich von einer einseitigen Beschreibung des Fragestellers nicht beurteilen ob diese Anzeige Erfolg hat oder nicht.
Wenn Du das kannst, okay.
Entscheidend sind erstmal die Zeugenaussagen, mit dem Foto kann auch der Fahrer ermittelt werden (je nach Foto halt) und man muss nicht das Kennzeichen auswendig lernen.