Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr?

10 Antworten

Also war da nicht mal etwas mit der Dauer von 45 Sekunden und einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h?

Nach meiner Kenntnis ist ein Überholvorgang zügig abzuschließen. Wenn es sich hier um eine ganze Reihe von LKW's handelt, so ist denke ich jeder LKW ein einzelnes Überholmanöver und auch als solches zu betrachten. Ich glaube dass die Richter hier auch eine Faustregel nutzen die besagt, eine Zeitliche Begrenzung für einen Überholvorgang von 45 Sekunden, danach muss dieser Abgeschlossen sein. Auch die Geschwindigkeitsdifferenz der Fahrzeuge von Überholendem und dem Überholten Fahrzeug darf nicht geringer als 10 km/h sein. Wenn sich nicht an diese Dinge gehalten wird gibt es eine entsprechende Strafe. Diese aber auch nur wenn die Angelegenheit auch eindeutig Bewiesen werden kann.

Ja du darfst mit der Lichthupe einmal Zeichen geben. Du darfst auch mit der normalen Hupe einmal deine Überholabsicht zu erkennen geben. Aber dies alles bitte nur mit dem der Geschwindigkeit erforderlich Sicherheitsabstand. Ansonsten begehst du eine Nötigung.

Was aber von dem besagten Herren und seiner Beifahrerin gemacht wurde, ist nach meiner persönlichen Meinung auch eine Nötigung und auch das Foto welches die Beifahrerin von dir gemacht hat, ist so eine Sache. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du deine Einwilligung zu diesem gegeben hast. Ich würde gegen diese Anzeige vorgehen. Geh zu einem Anwalt und lass dich mal beraten. Erstatte Anzeige gegen den Schleicher und seine Beifahrerin. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Das dürfte dann schnell fallen gelassen werden.

Nur weil andere Leute nicht regelkonform fahren bedeutet das nicht, dass du automatisch das Recht auf deiner Seite hast.

Das mal nebenbei.

Generell ist allerdings die Lichthupe das vorgesehene Signal um seine Überholabsicht anzukündigen. Dafür kann man kaum belangt werden, gesetz dem Fall man ist nicht zusätzlich zu dicht aufgefahren oder hat "andere Signale" gegeben ;)

Ich würde dir raten entspannt zu bleiben und auf die Anhörung zu warten.

Wenn du den Sicherheitsabstand eingehalten hast, ist die Lichthupe, bzw. Hupe als Hinweis, dass du Überholen möchtest sogar ein Vorgesehenes Mittel. Du könntest natürlich eine Gegenanzeige wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot und somit auch Nötigung stellen. Das wäre mir aber zu Kindisch.


Ratndatndatn  08.07.2020, 13:36

Nicht nur Verstoß gegen rechtsfahrgebot. Zu langsames Fahren ist ebenfalls ein Verstoß gegen die StVo

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Gegenklage einreichen.

Er hat dich eindeutig eben so genötigt.

Deine einzige Nötigung war die normale Hupe zu verwenden.

Laut StVo hat er dich auch genötigt:

https://www.bussgeldkatalog.org/zu-langsam-fahren/#:~:text=Zu%20langsam%20fahren%3A%20Die%20StVO%20liefert%20Antworten,-In%20%C2%A7%203&text=Konkret%20festgelegt%20ist%20diese%20allerdings,dass%20sie%20den%20Verkehrsfluss%20behindern.

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

"Derartige Gründe liegen nicht nur dann vor, wenn die bereits erwähnten Wetterbedingungen herrschen. In der Wahrnehmung anderer Autofahrer zu langsam zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie beispielsweise eine sperrige Ladung transportieren oder die Leistung Ihres Motors keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Auch die Parkplatzsuche rechtfertigt zeitweilig langsames Fahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie permanent mit deutlich geringerer als der maximal zulässigen Geschwindigkeit durch die Stadt fahren dürfen."

Zu langsam fahren ist laut StVo nicht erlaubt. Da er garantiert keinen triftigen Grund hatte und das Auto mit sicherheit auch nicht technisch eingeschränkt war hat er hier also gegen die StVo verstoßen und den fließenden Verkehr behindert.

Dementsprechend würd ich meine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu Rate ziehen, die Behauptung anfechten und den gefährlichen Fahrer Anzeigen aufgrund des Verstoßes gegen die StVo und die Gefahr die er ausgelöst hat.


Ratndatndatn  08.07.2020, 13:40

Ach ja, ich würd ihn noch zusätzlich Anzeigen weil er ein Foto von dir gemacht hat ohne deine Erlaubnis ( recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht )

Also du könntest den ganz schön zerpflücken mit mehreren berechtigten Anzeigen gegen ihn.

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Das scheint wohl dein Schicksal zu sein:

https://www.gutefrage.net/frage/anzeige-wegen-einem-renitenten-schleicher

https://www.gutefrage.net/frage/fuehrerausweis-weg wär vielleicht gar nicht so verkehrt...


Ratndatndatn  08.07.2020, 13:39

Und das das Schicksaal des schleichers

https://www.bussgeldkatalog.org/zu-langsam-fahren/#:~:text=Zu%20langsam%20fahren%3A%20Die%20StVO%20liefert%20Antworten,-In%20%C2%A7%203&text=Konkret%20festgelegt%20ist%20diese%20allerdings,dass%20sie%20den%20Verkehrsfluss%20behindern.

80€ und 1 Punkt und das Strafverfahren gegen den FS wird eingestellt da der Anzeigegegner der verursacher dieser gefahrensituation war.

Braucht nur ne Dashcam und die Sache ist in trockenen Tüchern.

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