Kann man den Großeltern den Kontakt zum Enkelkind verbieten, wenn beide Elternteile dies entscheiden?

8 Antworten

Hallo!

Das Verhalten deiner Schwiegermutter ist typisch für die Frau eines Alkoholikers. Die Alkoholkrankheit macht auch die nahestehenden Menschen mit krank. Auch wenn deine Schwiegermutter sich längst hat scheiden lassen, so ist sie seelisch und geistig noch genauso krank wie zu der Zeit, als sie mit deinem Schwiegervater verheiratet war.

Wohnt ihr zusammen oder hat sie einen Schlüssel für eure Wohnung? Wenn nicht, dann solltest du Kontakt doch verhindern können.

Es gibt eine Selbsthilfegemeinschaft für Angehörige von Alkoholikern. Lass deiner Schwiegermutter den link www.Al-Anon.de zukommen. Auch für deinen Mann könnte es hilfreich sein. Das mit einem alkoholkranken Elternteil aufgewachsen sein war übrigens gerade gestern in der 'Redezeit' auf NDR Info TRhema. Eine Woche kann man die Sendung nachhören: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Im-Schatten-der-Flasche-wie-koennen-wir-Kindern-von-suchtkranken-Eltern-helfen,audio1576844.html

Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht. Ihr bestimmt wer eure Kinder sehen darf und wer nicht. Da können die Großeltern machen was sie wollen. Ganz einfach!


kiniro  21.02.2024, 17:18

Das alleinige Sorgerecht gibt es nur, wenn die Eltern nicht zusammen sind.
Somit haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Es sei denn, es ist anders geregelt.

Die Großeltern haben hier kein Sorgerecht.

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Fakt ist: Egal was die Eltern entscheiden, Großeltern haben einen zivilrechtlichen Anspruch auf Umgang mit dem Enkelkind, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient, § 1685 (1) BGB.

Dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient wird grundsätzlich mal angenommen, außer es gibt gewichtige Gründe, die dagegen sprechen. Einen solchen sehe ich hier nicht. Sie möchte euch in die Erziehung und Ausstattung des Kindes reinreden und sie mag dich nicht. Ich sehe hier aber keinen Grund warum sie dem Kind nicht eine tolle Oma sein könnte.

Das heißt aber nicht, dass du sie während der Schwangerschaft zum Teil deines Lebens machen musst. Es wundert mich ohnehin, dass das der Fall ist, wenn ihr doch beide massive Probleme mit ihr habt.


Stellwerk  21.02.2024, 14:22

"Bei deiner Hautfarbe wirst du eh ins Gefängnis wandern (meine Erzeuger kommen aus Indien), wenn du jetzt laut werden willst (weil ich nicht will, dass sie mich anfässt)."

Das Kind wird auch nicht schneeweiß sein. Läuft.

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BeviBaby  21.02.2024, 14:23
@Stellwerk

Sie zeigt aber doch ziemlich starkes Interesse an dem Kind und will sich auch um das Kind kümmern (zumindest wird das aus dem Post hier mehr als deutlich).

Insofern sehe ich erstmal keinen Grund warum sie eine Gefährdung für das Kindeswohl darstellen sollte.

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Stellwerk  21.02.2024, 14:25
@BeviBaby

Das ist aus dieser rein linearen Perspektive richtig.

Aber "will sich um das Kind kümmern" ist hier auch Auslegungssache. Wenn dabei die Mutter des Kindes und ihre Bedürfnisse so rigoros ignoriert werden, ist das zumindest alles andere als gesund für das Familienklima.

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kiniro  21.02.2024, 17:20
@BeviBaby

Will sie sich wirklich ums Kind kümmern oder nicht eher so tun, als wäre sie die tollste Oma?
Ich wäre da sehr vorsichtig, denn schnell könnte die Mutter als "unfähig, sich ums Kind zu kümmern" da stehen.

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dfgdfsgdfg  21.02.2024, 14:27

Grundsätzlicher Anspruch ja, aber die Praxis an Familiengerichten ist, dass dem Sorgeberechtigten die Entscheidung darber gewährt wird, wenn sie als solche anerkannt werden und glaubwürdige Gründe vorweisen. Die hat sie und würde sie in so einem Fall glaubwürdig schildern. Eine rassistische Oma:) Sekundäre Familienmitglieder sehen die Kinder nicht, wenn die Eltern das nicht wollen.

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Klar kannst du den Kontakt verbieten. Ihr habt das Sorgerecht.

Von Experte kiniro bestätigt

Bei all den guten Gründen und Geschehnissen als auch Verhalten jetzt würde ich euch sogar dringend dazu raten den Kontakt zu unterbinden. Geh ihr aus dem Weg, lasst sie nicht in die Wohnung und anderes Übergriffiges müsst ihr auch stoppen.