Kann jemand den ich ein Auto verkauft habe mir das Auto zurück bringen weil es auf dem weg nachhause ein Motorschaden bekommen hat?
Hallo ich habe grade mein Audi A 3 verkauft und es war alles top mit dem Auto, ich bin die Tage noch damit gefahren und war alles einwandfrei. Nur er hatte 270000 runter, nun ist der Käufer nachhause und hat ein Motorschaden erlitten, hatte mich angerufen möchte entweder Geld für die Reparatur oder will mir das Auto zurück bringen kann er das machen ?? Im Kaufvertrag stand: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3. Eine bestimmte Zusicherung erfolg. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaftung Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus sachmangelhaftung gegen dritte bestehen, werde sie an den Käufer abgetreten
11 Antworten
Hallo
Privatverkauf also keine Schmängelhaftung oder sonst was
Bei Abnahme des Auto erfolgt der "Gefahrenübergang" an denn Käufer. Wenn dem nach 10 Meter ein Meteor aufs Dach fällt oder der Motor platzt ist es erst mal sein Betriebsrisko. Das ist zwar unwahrscheinlich aber dass ist auch ein 6er mit Zusatzzahl und Spiel 77 im Lotto.
Es ist problemlos möglich mutwillig auch einen nagelneuen Motor in wenigen Minuten Kaputtzutretten. Das kann durch "Expertiese" von "echten" Sachverständigen ermittelt werden, das sind die gerichtsfesten Gutachten von einem staatlich vereidigten Gutachter. Das kostet aber vermtlich mehr als der Gebrauchtwert vom Auto. Der Gutachter kann auch ermitteln dass der Motor aufgrund des Verschleissgrads schon einen Vorschaden hatte und dann kommt die Frage ob das durch Wartungsmangel entstanden ist und ob der Verkäufer/Vorbesitzer das Wissen konnte bzw musste. Bei einem definitiven Wartungsrückstand und gar gefälschten Wartungsunterlagen und/oder gedrehten Tacho gewinnt der bessere Anwalt bzw meist gibt es einen Vergleich. Ausser du hast im Kaufvertrag auf denn Wartungsmangel und realen Tachostand hingewiessen. Wenn du nur Zwischenhandel gemacht hast dann bist du trotzdem haftent und kannst ja denn Vorverkäufer verklagen bzw per Strafanzeige und etwas Glück macht es der Staatsanwalt.
Das grosse Problem ist zb Zahnriemenriss. Das ist ein Wartungsmangel des Vorbesitzer und er ist daher Schadenersatzpflichtig. Wenn das Auto korrekt gewartet wurde ist der Zahnriemenriss das Problem der wartenden Werkstatt zumindest wenn das noch in deren Gewährleistungszeit ist. Aber bei Autos über 150000km gibt es meist keine "korrekte" Wartung nach Werksvorgaben denn Besitzern ist das zu teuer. Die machen nur noch die Ölwechsel/Betriebsstoffe, Verschleissteile und das nötigste also was der TÜV bemängelt in dem Fall ist die Werkstatt natürlich nicht haftent für denn Geiz des Kunden.
Nein, die Sachmängelhaftung ist ja durch entsprechende Klausel in diesem Fall ausgeschlossen.
Du bist auch nicht zu Schadensersatz oder Begleichung der Reparaturkosten verpflichtet, denn es war ein Mangel, von dem du keine Kenntnis haben konntest. Will heißen, wenn vor dem Verkauf alles in Ordnung war, kannst du ja nicht wissen, das das Auto bei der Heimfahrt einen Motorschaden erleidet. Insofern war es kein Verstoß gegen die Sachmängelhaftung.
Gruß
Nein, kann er nicht.
Nein. Er muss nachweisen, dass der Schaden verschweigen wurde.
Ich glaube, er will das Auto nur Gratis haben. Ein Trick mit Angst und schlechten Gewissen Geld zurück zu holen.
das sind so die Tricks der Alis. Nein er kann es dir nicht mehr zurück geben. War doch ein Privatverkauf
wenn ich ein Gewerbe betreibe, bin ich verpflichtet Gewährleistung zu geben. Selbst wenn ich als Malerbetrieb einen Firmenwagen verkaufe. Also nicht mitreden, wenn man keine Ahnung hat.
Eine Gewährleistung hat aber auch gar nichts mit dem angeblichen Recht auf eine Rückgabe zu tun
Also nicht mitreden, wenn man keine Ahnung hat.
Bist du wirklich so, oder tust du nur so? Wenn die Karre gewerblich verkauft wird, dann zahlst du die Reparatur oder nimmst den Hobel zurück. Erst denken, dann labern, sonst kommt nur dummes Zeug aus dem Mund, aber dafür gibt es ja Toilettenpapier
Jetzt bist du aber der, der sich dumm stellt. Deine Antwort ist Unsinn. Und sie wird nicht besser, indem du deine freche Klappe aufreisst.
Wenn ich etwas freiwillig zurücknehme, ist das Etwas Anderes, als wenn der Käufer ein Recht auf die Rücknahme hätte.
Im Übrigen ist der Derjenige, der eine Gewährleistung gibt, zur Reparatur verpflichtet. Der Käufer kann keine Rückgabe fordern.
Informier dich erstmal, bevor du drauflos plapperst.
Sehr konstruktiv. Ich danke dir für diesen Beitrag.
Im Übrigen mußt du schon mir überlassen, wann ich auf welchen Kommentar antworte. Und deinen Mist kann man nicht unkommentiert stehenlassen.
Das hat doch damit nichts zu tun, zumal es ein Recht auf Rückgabe auch bei einem gewerblichen Verkauf nicht gäbe.