Kann jemand den ich ein Auto verkauft habe mir das Auto zurück bringen weil es auf dem weg nachhause ein Motorschaden bekommen hat?

11 Antworten

Nein, die Sachmängelhaftung ist ja durch entsprechende Klausel in diesem Fall ausgeschlossen.

Du bist auch nicht zu Schadensersatz oder Begleichung der Reparaturkosten verpflichtet, denn es war ein Mangel, von dem du keine Kenntnis haben konntest. Will heißen, wenn vor dem Verkauf alles in Ordnung war, kannst du ja nicht wissen, das das Auto bei der Heimfahrt einen Motorschaden erleidet. Insofern war es kein Verstoß gegen die Sachmängelhaftung.

Gruß

Hallo

Privatverkauf also keine Schmängelhaftung oder sonst was

Bei Abnahme des Auto erfolgt der "Gefahrenübergang" an denn Käufer. Wenn dem nach 10 Meter ein Meteor aufs Dach fällt oder der Motor platzt ist es erst mal sein Betriebsrisko. Das ist zwar unwahrscheinlich aber dass ist auch ein 6er mit Zusatzzahl und Spiel 77 im Lotto.

Es ist problemlos möglich mutwillig auch einen nagelneuen Motor in wenigen Minuten Kaputtzutretten. Das kann durch "Expertiese" von "echten" Sachverständigen ermittelt werden, das sind die gerichtsfesten Gutachten von einem staatlich vereidigten Gutachter. Das kostet aber vermtlich mehr als der Gebrauchtwert vom Auto. Der Gutachter kann auch ermitteln dass der Motor aufgrund des Verschleissgrads schon einen Vorschaden hatte und dann kommt die Frage ob das durch Wartungsmangel entstanden ist und ob der Verkäufer/Vorbesitzer das Wissen konnte bzw musste. Bei einem definitiven Wartungsrückstand und gar gefälschten Wartungsunterlagen und/oder gedrehten Tacho gewinnt der bessere Anwalt bzw meist gibt es einen Vergleich. Ausser du hast im Kaufvertrag auf denn Wartungsmangel und realen Tachostand hingewiessen. Wenn du nur Zwischenhandel gemacht hast dann bist du trotzdem haftent und kannst ja denn Vorverkäufer verklagen bzw per Strafanzeige und etwas Glück macht es der Staatsanwalt.

Das grosse Problem ist zb Zahnriemenriss. Das ist ein Wartungsmangel des Vorbesitzer und er ist daher Schadenersatzpflichtig. Wenn das Auto korrekt gewartet wurde ist der Zahnriemenriss das Problem der wartenden Werkstatt zumindest wenn das noch in deren Gewährleistungszeit ist. Aber bei Autos über 150000km gibt es meist keine "korrekte" Wartung nach Werksvorgaben denn Besitzern ist das zu teuer. Die machen nur noch die Ölwechsel/Betriebsstoffe, Verschleissteile und das nötigste also was der TÜV bemängelt in dem Fall ist die Werkstatt natürlich nicht haftent für denn Geiz des Kunden.

Nein, kann er nicht.

Nein. Er muss nachweisen, dass der Schaden verschweigen wurde.

Ich glaube, er will das Auto nur Gratis haben. Ein Trick mit Angst und schlechten Gewissen Geld zurück zu holen.

Nein.

Übliche Masche, entspann dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister

Abcdeqwe123 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 21:16

Okay danke