Kann ich wegen Stühle schieben und Sachen fallen lassen aus der Wohnung geschmissen werden?

5 Antworten

Dass man nicht hört, ob in einer Nachbarwohnung jemand anwesend ist oder nicht, ist eigentlich der Normalzustand. So sollte es sein. Daran zu arbeiten, dass Ihr diesen Zustand erreicht, ist natürlich viel intelligenter als mit Deinem Nachbarn einen Krieg anzufangen, der kein Ende nimmt. Und ihn zu bitten, sofort vorbeizukommen, wenn er meint es sei zu laut, ist eine konstruktive Idee. Du kannst argumentieren: Wenn er nicht sofort vorbeikommt ist das doch der Beweis, dass es für ihn nicht so schlimm sein kann. Du kannst ihn auch um ein Lärmprotokoll bitten. Das dümmste, was Du machen kannst, wäre ihm zu erklären dass er nervt, er solle das Maul halten. Dann wär Krieg, dann könntet Ihr nicht mehr in Ruhe leben. Stühle zerrt man eigentlich nicht meterweit durch die Wohnung, man kann sie auch anheben und tragen. Wenn Filz unter den Stuhlbeinen nicht reicht, liegt es wohl an einem unzweckmäßigen oder fehlenden Bodenbelag. Ich hab bei mir Teppichboden, mich hört niemand. Zum Fallenlassen schwerer Gegenstände: Das ist nicht menschlich, sondern seltsam, denn um zu wohnen muss man doch keine schweren Sachen hin- und hertragen. Wichtig ist auch, ein Verständnis für den Unterschied zwischen Luftschall und Körperschall aufzubringen. Was hart mit der Bausubstanz verbunden ist dämpft den Schall nicht, wenn man etwas drauftackert, deswegen gehört auf die Fensterbänke nichts hartes, was man jemals bewegt, und im Badezimmer stellt man niemals harte Mundwasser- oder Rasierwasserflaschen auf die Ablage, ohne weiche Untersetzer drunter zu legen. Es ist auch nicht erforderlich, die Toilettenbürste nach der Benutzung auf der Kloschüssel auszuklopfen. Wenn dieser Nachbar Euch mit einer fristlosen Kündigung droht ist das maßlos übertrieben, da seh ich wenig Risiko für Euch. Ihr könnt ja dem Mieterverein beitreten, um noch besser geschützt zu sein. Ihr könnt Euch auch bei anderen Nachbarn umhören, ob die auch Probleme mit diesem Querulanten haben. Geh einfach Deinen Weg weiter, mit dem Nachbarn ein gutes Einvernehmen zu erreichen. Grüß ihn freundlich, wenn Du ihn siehst. Nutz jede Gelegenheit, ihm einen Gefallen zu tun. Ich hab auch so einen Nachbarn, der sich mal beim Vermieter vielfältig über mich beschwert hat. Angeblich halte ich Tiere auf meiner Terrasse. Der Vermieter kam kontrollieren, und ich konnte nachweisen, dass ich auf meiner Terrasse keine Hühner, Schweine oder Ziegen halte. Seitdem weiß der Vermieter, dass nicht ich der Troublemaker bin, sondern der Nachbar, und ich mach mir keine Sorgen.

Normale Alltagsgeräusche, wie die von ihm montierten, muss der Mieter unter Dir hinnehmen. Eine Kündigung deswegen musst Du also keinesfalls befürchten. Keine Sorge.

Was für Ansprüche Euer Nachbar jedoch ggf. an den Vermieter stellen kann, richtet sich u.a. nach dem Baujahr etc.

Zur Info:

Mieter können lediglich den Schallschutz verlangen, der üblich war, als das Gebäude errichtet wurde. Es sei denn, sie haben mit dem Vermieter andere mietvertragliche Vereinbarungen getroffen.
Ein Ehepaar aus Bonn fühlte sich erheblich durch Trittschallgeräusche der über Ihnen wohnenden Nachbarn gestört. Sie kürzten die Miete und forderten vom Vermieter Nachbesserung - doch der weigerte sich das 2001 erbaute Haus entsprechend zu dämmen. Der Streit musste schließlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden.
Das Urteil: Fehlen – wie im entschiedenen Fall – gesonderte vertragliche Vereinbarungen zur Beschaffenheit einer Wohnung, kann der Mieter erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist. Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen. Gibt es zu bestimmten Anforderungen an den Wohnstandard technische Normen, so ist (jedenfalls) deren Einhaltung vom Vermieter geschuldet. Dabei ist grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen. In diesem Fall wurden die baurechtlichen Schallschutzvorschriften, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in den Jahren 2001 und 2002 galten, eingehalten. Die Mieter haben somit keinen Anspruch auf einen besseren Schallschutz ( BGH, VIII ZR 85/09).

(Auszug aus https://deutschesmietrecht.de/gartenpflege/36-mietmangel-urteile/169-der-vermieter-schuldet-was-bei-einzug-ueblich-war.html)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Ja auch das kann, wenn es zu häufig vorkommt, zu einer Kündigung führen


Slzor 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 09:59

Aber auch denn wenn diese tagsüber passieren ?

Weil wie gesagt abends achten wir eigentlich sehr stark drauf.

und wie würde sich sowas einleiten, bekommt man dann von irgend jemandem eine bestimmte Anzahl an Vorwarnungen oder kann sowas direkt ausgesprochen werden?

anTTraXX  06.10.2024, 10:01
@Slzor

Auch tagsüber besteht per se kein Anrecht auf Lärm.

Der VM wird dich zuerst mal abmahnen.

Slzor 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 10:04
@anTTraXX

Aber meine Waschmaschine und Staubsauger ist doch um ein vielfaches lauter als mein Stühle schieben, deswegen verstehe ich das Verhältnis nicht.

ich will mich nicht rausreden sondern nur den Sachverhalt verstehen.

bin deswegen nur sehr verwundert

anTTraXX  06.10.2024, 10:08
@Slzor

Vermutlich ist der Nachbar nur überempfindlich.

Kauf dir Filzgleiter für die Stühle, das könnte schon helfen.

. Fallen lassen von Sachen dürfte wohl am Ende keine Kündigung rechtfertigen

Slzor 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 10:11
@anTTraXX

Die filzgleiter sind eigentlich dran, dann probiere ich einfach nochmal andere.

danke für den Hinweis ich möchte nur die Rechte von dem Nachbarn als auch meine wahren.

da dies meine erste eigene Wohnung ist, bin ich in dem Thema nicht zu 100% bewandert.

danke

anTTraXX  06.10.2024, 10:12
@Slzor

Wenn der "Lärm" durch dich schon so gering wie möglich ist, wende dich an den Vermieter und teile ihm deinen Maßnahmen mit.

diewoelfin0815  06.10.2024, 10:03

Aufgrund welches Paragraphen denn bitte?

Normale Geräusche aus dem regulären Alltag sind hinzunehmen. Wenn die Schalldämmung mangelhaft ist, haftet nicht der Mieter dafür.

hamberlona  06.10.2024, 10:37
@diewoelfin0815

Eine Übersicht über die Rechtslage findest Du in der Wikipedia. Von normalen Geräuschen aus dem regulären Alltag ist hier nicht die Rede. Stühle so zu bewegen, dass man in Nachbarwohnungen etwas hört oder schwere Sachen fallenzulassen ist KEIN regulärer Alltag.

diewoelfin0815  06.10.2024, 11:03
@hamberlona
Von normalen Geräuschen aus dem regulären Alltag ist hier nicht die Rede.

Wie kommst Du denn bitte darauf? Die Stühle wurden und werden, so wie der TE es schilderte, nur ganz normal beim Abendessen verwendet und nicht in irgendeiner ungewöhnlichen Art und Weise, die einen außergewöhnlichen Lärm verursacht.

Und solch ein komplexes Thema pauschal mit einer Kündigung im Wiederholungsfall zu beantworten, sowie bei Gegenargumenten einfach auf einen Wikipedia-Link zu verweisen, zeigt eigentlich, dass Du Dich nicht wirklich mit dem Thema auszukennen scheinst, was schnell zum teuren Eigentor werden kann.

Kleiner Tipp: lies mal den Text zu dem Bundesgerichtshofsurteil in so einem Fall in meiner Antwort.

Es gibt gesetzliche Ruhezeiten, daran solltest Du Dich halten. Du darfst die üblichen Geräusche machen. Wenn die Isolierung des Bodens schlecht ist, kannst Du dafür nichts. Sag ihm, er kann wegziehen, wenn er sich nicht den Nachbarn verträgt.

Lächle ihm ins Gesicht und sag ihm, dass du ab und an seine Klospülung hörst und dich wunderst, ob er vielleicht Bulimiker ist oder einfach nur eine schwache Blase hat...