Kann ich meine Wohnungskündigung 3 Monate vor Ende der Mindestmietdauer schreiben?

6 Antworten

Nein, 3 Monate vorher zum Ende der Mietmindestdauer.

Beispiel deine Mindestmietzeit endet am 31. März und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dann muß der Vermieter die Kündigung bereits am 31.12. erhalten haben.

Du kannst die Kündigung drei Monate vor Ablauf des einen Jahres schreiben.

Du ziehst dann genau nach einem Jahr aus und hast die Mindestmietdauer erfüllt.

Auch wenn alle etwas anderes schreiben: Beides ist moeglich. Es kommt auf den genauen Wortlaut der Kuendigungsverzichtsvereinbarung an, ob die Kuendigung bereits zum oder erst ab Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgen darf.

Beispiel 1: Verzichtszeitraum endet am 31. Juli 2025. Vereinbart wurde: "Nach Ablauf des Verzichtsreitraums unterliegt das Mietverhaeltins den gesetzlichen Kuendigungsfristen." > Es kann fruehestens zum 30. Oktober 2025 gekuendigt werden.

Beispiel 2: Verzichtszeitraum endet am 31. Juli 2025. Vereinbart wurde: "Das Mietverhaeltnis kann erstmals zum Ablauf des Verzichtszeitraums mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist gekuendigt werden." > Es kann bereits zum 31. Juli 2025 gekuendigt werden.

Das kommt auf die Formulierung im Vertrag an. Die könnte lauten. Die Kündigung darf erst nach Ablauf von (bis zu) 48 Monaten erfolgen.

Du kündigst drei Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer, an 01 des 9 Monats zum Ende des 12