Kündigungsfrist Studentenwohnheim?
Guten Tag
ich habe ein Angebot für ein Studentenwohnheim bekommen.
wo ich ab dem 11.10.2024 einziehen kann und das Mietverhältnis nach einem Jahr dann endet.
*ab 11.10.2024, 12.00 Uhr,
befristet bis 30.09.2025, 12.00 Uhr.*
Jedoch verstehe ich meine Kündigungsfrist nicht ganz:)
*Entgegen § 14.3 der Allgemeinen Mietbedingungen
ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf des
Mietverhältnisses nicht möglich*
das hört sich für mich an als könnte man in diesem Jahr nicht kündigen.
stimmt das oder liege ich da falsch
schonmal Danke für die Antworten :)
Mit freundlichen Grüßen 🙋
2 Antworten
Du kannst ordentlich, fristgerecht gar nicht kündigen.
Der Vertrag endet ohne das gekündigt werden kann/muß am 30.09.2025
..... bzw. ist eine frühere Kündigung nicht möglich. D. h. bei einem evtl. früheren Auszug besteht weiterhin eine Zahlungspflicht der Miete bis 30.9.2025.
ja genau. der vertrag kann nicht gekündigt werden und läuft automatisch am 30.09.25 aus.