Kann ich den BE Führerschein auf einen Schaltwagen absolvieren, wenn ich den B197 Führerschein habe?
In diesem Link https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/b197-fuehrerschein/ steht folgendes:
"Gibt es für andere Klassen Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden."
Mit dem B197 Führerschein darf ich zwar Schaltung fahren, habe aber meine Prüfung auf ein Automatikwagen absolviert.
3 Antworten
Wie bereits von migebuff geschrieben, ist das problemlos möglich.
Musst halt nur eine Fahrschule suchen, die das auch anbietet. Viele Fahrschulen machen BE nämlich standartmäßig auf Automatik (weil es B197 ja noch nicht so lange gibt und vorher halt die Mehrzahl ganz normal auf Schaltung ihren B gemacht hat).
Wenn Du BE jetzt auch auf Automatik machen würdest, bliebe die B197 zwar erhalten, BE würde aber mit Schlüsselzahl 78 auf Automatik beschränkt.
Ist ggf. regional verschieden. Hier bei mir im Umkreis machen die Fahrschulen das überwiegend auf Automatik (sofern der Fahrschüler seinen B auf Schaltung gemacht hat).
Man sollte ja sowieso vorher mal bei ein paar Fahrschulen anfragen (Preisvergleich), da kann man dann ja gleich sagen, dass man BE auf Schaltung machen will/muss.
Wenn man B auf Schaltung macht, aber BE auf Automatik, würde man für BE nicht die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) bekommen?
Nein, eben nicht - siehe § 17a Abs. 1 S. 2 FeV:
Wird die Prüfungsfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe zu beschränken. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ist.
Wer B auf Schaltung gemacht hat, kann alles weitere (BE, LKW, Bus) auf Automatik machen, ohne dass er irgendwo die 78er Beschränkung bekommt. Macht man später eine Erweiterung auf einem Schaltfahrzeug entfällt entsprechend auch eine etwaige Automatikbeschränkung bei den vorhandenen Klassen.
Man muss quasi einfach nur in einer Fahrprüfung mal nachgeweisen haben, dass man mit Schaltung fahren kann :).
Gerade LKW und Bus gibt es ja auch kaum noch neu als Schaltfahrzeuge, sodass die Fahrschulen da quasi ausschließlich auf Automatik schulen (können), was dann ja auch kein Problem ist, wenn man B auf Schaltung gemacht hat. Wer nach B197 noch den LKW-FS machen will, hat aber ggf. ein Problem (außer ihm reicht dann der Automatik-FS für den LKW).
Das ist auch das einzige wirkliche Problem, was es bei B197 gibt und da dann oft nicht bedacht/kommuniziert wird. Sofern man später keine weiteren Klassen erwerben möchte, ist es natürlich ziemlich egal...
hängen wir einfach mal das E Ab. dann machst du quasi nur den "Anhängerführerschein" wenn du nun schaltwagen fahren darfst. egal ob du einen "normalen" führerschein gemacht hast, oder eben das Schalten im Rahmen einer zusatzqualifikation erlernt, spielt da keine Rolle.
Wenn du die Prüfung für BE mit einem Schaltfahrzeug machst, kannst du dir die Schlüsselzahl 197 austragen lassen und erhältst BE ohne Automatikbeschränkung.
§17a Abs 4 FeV:
Die Schlüsselzahl 197 ist auf Antrag auszutragen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE befähigt ist.
Also ist es möglich, den BE auf einen Schaltwagen zu machen, wenn man B197 hat?
So sieht es die Fahrerlaubnisverordnung vor, siehe Zitat.
"Viele Fahrschulen machen BE nämlich standartmäßig auf Automatik"
Ich dachte, Schaltung wäre bei vielen Fahrschulen Standart?