Die Fahrschule macht da preislich keinen Unterschied, die Gebühren der Behörde sind etwa steurer, weil die Begleitpersonen überprüft werden müssen. Ist aber nicht viel teurer...
Natürlich, die gab es quasi schon immer. Bevor 2021 der B197 eingeführt wurde mussten alle die (warum auch immer) nicht mit Schaltung fahren konnten (ob nun kein Bock, körperliche Probleme oder "zu doof") zwingend den reinen Automatikführerschein machen (B78). Das geht auch immer noch, hat wegen B197 aber stark an Bedeutung verloren.
Nein, reine Verwarngelder werden nicht gespeichert, also nicht in "Flensburg" (im Bearbeitungsprogramm der Behörde natürlich schon).
So "Kleinkram" hat aber sowieso keine Auswirkung auf die Probezeit.
Ein FS aus Tennessee kann problemlos umgeschrieben werden, allerdings muss man dafür eine neue theoretische Prüfung absolvieren (ohne Ausbildungspflicht).
Siehe Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html
Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV). Vorher ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn man die Prüfung bestanden und das Mindestalter erreicht hat...
Die Daten können von der Polizei abgerufen werden - sogar EU-Weit (kann aber gerade im Ausland dauern...).
Wenn man´s ganz genau nimmt, müsstest Du einen neuen FS beantragen, da wird das Datum dann direkt eingedruckt (da wo jetzt das "*)" ist. Eine neue Probezeit beginnt damit natürlich nicht!
Man kann aber auch einfach mit nem Folienstift "nachzeichnen" (ggf. vorher mit Spiritus u.ä. komplett wegwischen). Ist rechtlich zwar nicht vorgesehen/Graubereich, aber praxisnah...
Weil das berufliche Fahren von Personen nunmal mit hoher Verantwortung verbunden ist, sodass der Gesetzgeber eine entsprechende Überwachung für notwendig erachtet hat - ähnlich wie beim Busfahrer.
Natürlich, das wäre dann B mit der Schlüsselzahl 78. Die Änderung muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden, was ggf. zu neuen Gebühren führt.
Du darfst dann damit aber anders als bei B197 ausschließlich Automatik fahren, was man sich wirklich sehr sehr gut überlegen muss!
Du selber hast dann natürlich ein Automatikauto, aber was ist mit Werkstattleihwagen, Dienstwagen bei der Arbeit, Mietwagen im Urlaub etc.?
Noch dominiert der Schaltwagen und er wird die nächsten Jahre noch sehr häufig anzutreffen sein. Freiwillig würde ich mich da nicht beschränken! B197 ist ja wirklich schon eine riesige Erleichterung zu vorher...
Was willst Du denn bei A1 drosseln, was Du mit dem A2 wieder "entdrosseln" kannst?
Beim A1 sind ja die 125ccm die Grenze und so viel mehr Leistung als die bei A1 zulässigen 11kW kann man da auch nicht mehr "rauskitzeln" (jedenfalls nicht motorschonend).
Eigentlich will man mit A2 doch schon etwas "größeres" fahren, oder?
Wenn Dein Herz nicht an den alten Teilen hängt, würde ich persönlich an Deiner Stelle die Teile wieder flott machen, übergangsweise die besten 125er mit dem A1 fahren und den Rest zu Geld für den Führerschein und eine A2 Maschine machen...
Genauso wahrscheinlich wie bei der ersten Prüfung.
Das kommt immer auch auf die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde an: Unsere hier lässt den Führerschein gleich mit Antragsbewilligung bei der Bundesdruckerei erstellen, sodass er bei jeder Prüfung vorliegt.
Über so eine Seite (Zitat " langjähriger Marktführer für gefältschte Dokumente") natürlich nicht...
Einzige legale Möglichkeit für eine deutschen Führerschein ohne Prüfung in Deutschland ist das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins (EU oder Anlage 11 - FeV Staat). Das geht aber natürlich auch nur, bei legalen ausländischen FS...
Was im Fahrschulvertrag steht ist dabei komplett egal.
Da der Sehtest so bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wurde, wird der Führerschein mit der entsprechenden Auflage ausgestellt - die Info liegt dem Prüfer dann auch so vor. Ohne Sehhilfe wird er die Prüfung somit gar nicht beginnen lassen, bezahlen müsstest Du sie trotzdem.
Da der Sehtest ja auch "nur" mit Sehhilfe bestanden wurde, reicht Dein Sehvermögen ohne Sehhilfe für das Führen von KFZ auch offensichtlich nicht aus.
Für Berlin hier (5 Sekunden googeln "Führerscheinstelle Berlin"):
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/
Die Anträge sollte die Fahrschule aber eigentlich auch bereitstellen.
Das ist problemlos möglich, "Intensivkurs" ist ja nichts anderes, als ein Marketingbegriff der Fahrschulen. Viele nennen das halt so, andere fahren einfach so jeden Tag mit ihren Fahrschülern :) Für alle gelten die gleichen Vorgaben der Fahrschülerausbildungsverordnung und der Fahrerlaubnisverordnung...
Wenn die aktuelle Fahrschule sowas aber nicht anbiete, müsstest Du entsprechend zu einer anderen wechseln, was das Ganze weiter verzögern kann (Fahrschulwechsel muss der Führerscheinstelle mitgeteilt werden).
Erzähl es bloß nicht dem Prüfer, denn der Fahrlehrer dürfte Dich bei dem Ausbildungsstand rechtlich gar nicht zur Prüfung vorstellen...
Wenn Du mit der Maschine gut umgehen kansst spricht aber nichts gegen ein Bestehen!
Wie bereits von migebuff geschrieben, ist das problemlos möglich.
Musst halt nur eine Fahrschule suchen, die das auch anbietet. Viele Fahrschulen machen BE nämlich standartmäßig auf Automatik (weil es B197 ja noch nicht so lange gibt und vorher halt die Mehrzahl ganz normal auf Schaltung ihren B gemacht hat).
Wenn Du BE jetzt auch auf Automatik machen würdest, bliebe die B197 zwar erhalten, BE würde aber mit Schlüsselzahl 78 auf Automatik beschränkt.
Das steht da zwar immer, ich habe das aber bei keiner Prüfung vorlegen und habe auch noch nie gehört, dass das jemand vorlegen musste.
Die Prüfstelle sieht, ob bezahlt wurde - wenn nicht, darf man an der Prüfung nicht teilnehmen.
Die Quittung bräuchte man nur, wenn man so kurzfristig überwiesen hat, dass die Buchhaltung der Prüfstelle es noch nicht verbucht hat.
Der Elenator nutzt eine Art Gesetzeslücke:
Bis 2013 zählten Dreiräder ("Trikes") als PKW, dementsprechend brauchte man Klasse B.
Das wiederum nutzten Hersteller wie Piaggio, um neben den klassischen Trikes auch "richtige" Motorroller mit "Doppelachse" und somit drei Rädern (z.B. Piaggio MP3) für Autofahrer ohne Motorradführerschein anbieten zu können.
Diese Lücke hat der EU nicht gefallen, sodass sie ab 2013 die Dreiräder in die Zweiradklassen integriert hat (mit Bestandsschutz für Klasse B von vor 2013, deswegen haben viele beim Führerscheintausch nun "plötzlich" neben ihrer Klasse B auch A1 & A - allerdings mit Beschränkung auf Dreiräder durch Schlüsselzahl 79.03 bzw. 79.04).
Durch die Vorgabe der EU sind Dreiräder jetzt je nach Leistung A1 oder A, damit sollte wohl die Verkehrssicherheit erhöht werden, weil sich die Teile ja schon anders als PKW fahren lassen :)
Hierdurch wurde nun aber eine neue Gesetzeslücke geschaffen - durch den kostspieligen Umbau zum Elenator (gibt es glaube ich neben dem Fiat 500 auch für VW Polo) wird hier aus dem PKW ein Dreirad mit max. 15kw Motordrosselung, sodass solche Teile in die Klasse A1 fallen.
Für 25 km/h Roller gibt es keinen "richtigen" Führerschein, sondern "nur" eine Mofa-Prüfbescheinigung (nur Theorieprüfung nötig).
Die Kosten variieren bei jeder Fahrschule, so ca. 150 - 250€ sollte man dafür einplanen (ruhig mal bei mehreren Fahrschulen anfragen).
Da man aber mittlerweile den Mopedführerschein (Klasse AM) auch ab 15 Jahren bekommen kann, sollte man sich wirklich überlegen, ob einem die 25 km/h mit dem Mofa reichen - damit ist man halt schon ein kleines Verkehrshindernis und wird teilweise sehr unschön überholt. Mir hat´s damals jedenfalls keinen Spaß gemacht...
Wenn man seinen FS abgibt, verzichtet man auf die Fahrerlaubnis - die ist dann komplett weg.
ABER: Man kann selbstverständlich jederzeit die Neuerteilung beantragen. Und NEIN, man muss ihn dann nicht nochmal ganz neu machen!
Man braucht sich nicht neu in der Fahrschule ausbilden lassen und muss auch idR (wenn man die Fahrerlaubnis vor dem Verzicht schon länger hatte und die Zeit ohne nicht länger als die Zeit mit war) auch nicht neu zur Prüfung!
Das ergibt sich aus § 20 FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
Allerdings frage ich mich schon, warum man freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten sollte?
Das macht man nämlich eigentlich nur, wenn die Erlaubnis eh z.B. wg Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen werden wird, weil der Verzicht dann umsonst ist und der Entzug Gebühren kosten würde.
Dann braucht man bei der Neubeantragung aber sowieso eine MPU (außer man wartet 15 Jahre - dann wird aber idR eine neue Prüfung fällig, wenn auch ohne volle Fahrschulausbildung)...