Von B klasse zu B197?
Moin,
ich strebe derzeit B klasse Führerschein und warte nun auf meine Theorie Prüfung. Ich möchte bzw. Ich werde zu B197 wechseln. Meine Fahrschule teilte mir mit, dass der Wechsel unkompliziert verläuft. Vertrag unterschreiben und fertig. Ich bekomme nach dem ich die praktische Prüfung absolviert habe, eine Bescheinigung B197 und damit muss ich zur Führerscheinstelle. Jedoch ist es so, der Prüfer kann doch sehen, dass ich die Klasse b mache. Beim TÜV ist auch klasse B eingegeben. Oder ist es völlig irrelevant? Also bis zur praktischen Prüfung muss ich nichts beantragen und die fahrausbildung verläuft im B197. Ist das nicht was faul? Oder ist es normal?
1 Antwort
Man könnte vorab die Behörde informieren, hat aber meistens keinen Mehrwert, dafür Mehrarbeit, kann man sich sparen.
Es ist so, wie die Fahrschule dir mitgeteilt hat. Dafür bekommst du eine extra Bescheinigung, die du dem Prüfer vorlegen solltest, spätestens aber der Behörde. Die wird dann den Antrag entsprechen ändern und dir eine Fahrberechtigung ausstellen.
Achso, bei der praktischen Prüfung muss ich dem Prüfer die Bescheinigung vorweisen, so wie ich es versteh?