Von B klasse zu B197?

1 Antwort

Man könnte vorab die Behörde informieren, hat aber meistens keinen Mehrwert, dafür Mehrarbeit, kann man sich sparen.

Es ist so, wie die Fahrschule dir mitgeteilt hat. Dafür bekommst du eine extra Bescheinigung, die du dem Prüfer vorlegen solltest, spätestens aber der Behörde. Die wird dann den Antrag entsprechen ändern und dir eine Fahrberechtigung ausstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Dudepassauf 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 01:54

Achso, bei der praktischen Prüfung muss ich dem Prüfer die Bescheinigung vorweisen, so wie ich es versteh?