Verdunkelungsrollo in Mietwohnung defekt, wer zahlt?
Hallo, in unser Mietwohnung ist das Verdunkelungsrollo defekt. Wer kommt für die Kosten auf
4 Antworten
wenn ihr den nicht mutwillig oder durch fahrlässiges handeln beschädigt habt, dann der vermieter.
Gehört zur Mietsache, also der Vermieter.
Was meinst Du mit Verdunklungsrollo? Ein Rollo, das innen am Fenster angebracht ist oder den Rollladen, der außen vor dem Fenster durch den Gurt der innen verläuft, herabgelassen werden kann?
Selbst, wenn beides dem Vermieter gehört, ist die entscheidende Frage, was ist kaputt?
Davon hängt es ab, ob z. B. der Mieter im Rahmen der Kleinreparaturklausel zahlen muss oder der Vermieter, weil die Rechnungshöhe über das Limit der besagten Klausel hinaus geht oder der Schaden nicht im Bereich der Bedienelemente liegt.
Dann ist die Chance sehr groß, dass sich die Reparatur im Bereich der Kleinreparaturklausel bewegt und Du zahlen mußt.
Der dem es gehört oder der der es kaputt gemacht hat.
Gehört das Rollo dem Vermieter melde es dem und bitte um Reparatur.
Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag?
Das ist innen am Fenster nachträglich angebracht.