Wer trägt die Kosten für die Entsorgung der Leiche in einer Mietwohnung?
Müssen die Erben die Sanierung von Boden und Wände sowie Inventar bezahlen oder zählt das unter "Mietschäden bei gewöhnlicher Benutzung" und ich als Vermieter muss das zahlen?
5 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Im Rahmen des Mietverhältnisses sind die Erben für berechtigte Kostenforderungen des Vermieters einstandspflichtig.
Das zahlt der Vermieter, soweit ich weiß.
Das ist ein vom Mieter verursachter Schaden an der Mietwohnung. Wenn ein Erbe angetreten wird, muss der Erbe für den Schaden geradestehen.
Die Erben, wenn der Verstorbene etwas zu vererben hat.
Bei mittellosen Verstorbenen hat der Vermieter die Kosten selbst zu tragen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Da sind die Erben dran. Kann man aber auch googlen.