Ist S-Bahn fahren ohne Ticket eine Straftat wenn man sofort beim Kontrolleur die Strafe zahlt?
9 Antworten
die Antwort bleibt ja.
Es handelt sich beim erhöhten Beförderungsentgelt nicht um eine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern um eine Vertragsstrafe. (du redest von den 60 Euro, oder) Da die Straftat "Leistungserschleichung" ein Antragsdelikt ist, wird diese Tat nur auf Antrag der Verkehrsbetriebe bekannt und verfolgt.
Ich glaube allerdings nicht, dass man vor Ort noch bezahlen kann. Du wirst i.d.R. einen Zahlschein erhalten.
Die Verkehrsbetriebe prüfen jedoch, ob bereits mehrfach Verstöße vorliegen. In der Regel wird beim 3. Verstoß (vorsicht, kann auch anders sein) oder bei sonstigen Ungebührlichkeiten dann doch noch zusätzlich Strafanzeige erstattet und man erhält Post von der Staatsanwaltschaft. Und es wird teurer.
Wenn du keine Ahnung hat solltest du nicht antworten. Und du willst ein "Experte" sein 🤣 schon lachhaft.
Aktuell bleibt Schwarzfahren eine Straftat, die allerdings nur aufgrund einer Strafanzeige des Verkehrsunternehmens verfolgt wird. (Eine Großzahl der Verkehrsunternehmen zeigt normale Schwarzfahrer erst im zweiten oder dritten Fall an.)
Die meist 60 EUR, die man an das Verkehrsunternehmen zu zahlen hat, sind übrigens keine Strafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, welches das Verkehrsunternehmen fast immer aufgrund der Tarifbestimmungen kassiert.
Hi ja. Das nennt sich Erschleichung von Leistungen.
Zusätzlich zur zivilrechtlichen Forderung - das erhöhte Beförderungsentgelt 60 € kann das Verkehrsunternehmen noch Strafantrag stellen.
Meist machen sie das bei Ersttätern aber nicht.
Ja denn du Zahlst ja eine Strafe. Wie du selbst festgestellt hast....Im Normalfall gibt es dann aber keine Anzeige.
Die 60€ sind übrigens keine Strafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, welches das Verkehrsunternehmen fast immer aufgrund der Tarifbestimmungen kassiert
Es trotzdem eine Strafe. Was wollen hier Klugscheißen 😅