Hilfe?

4 Antworten

Wegen Beleidigung und Ruhestörung definitiv nicht. Bei der KV hängt es natürlich auch ein wenig der schwere der Verletzungen und dem Motiv ab, aber bei 19 Jahren kannst du noch mit Sozialstunden davon kommen.

Schwere Körperverletzung, oder Körperverletzung?

Wahrscheinlich Gerichtsverhandlung und einige Sozialstunden, ggf. mit einer Bewährung.

Anzeigen sind gar nichts. Erst bei Verurteilungen wird es eng mit der „weißen“ Weste.

Da wir das Ausmaß der Tat nicht kennen, wird man das schwer beurteilen können...