Habe Käufer bei eBay Kleinanzeigen bedroht, Konsequenzen?

4 Antworten

Moin,

falls du, wie du hier schreibst, nur geschrieben hast, dass du ihn verprügeln wirst, liegt keine Bedrohung iSd § 241 StGB vor. Hierfür müsste man mit einem VERBRECHEN drohen, das sind Taten, die mir mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine einfach Körperverletzung (§ 223 StGB) ist dahingegen „nur“ ein Vergehen.

hast du jedoch etwas geschrieben in Richtung: „wenn du nicht xxx tust/duldest/unterlässt, dann verprügel ich dich“, dann handelt es sich um eine Nötigung und du hast dich tatsächlich strafbar nach § 240 StGB gemacht.

es kommt hier also auch entscheidend auf den Wortlaut an.

Löscht doch einfach dein profil und mach ein neues. Eh die polizei da was macht sind die daten vielleicht schon 3 mal überschrieben bei ebay.

Es Könnte je nach Beleidigung Eine Anzeige wegen Beleidigung geben. Diese werden allerdings meißt eingestellt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was war denn das für eine Drohung


mannimannheim 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 23:57

Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn verprügeln werde

XOstseeSturmX  11.03.2019, 23:58
@mannimannheim

Androhung von Gewalt also. Dafür reicht das Strafmaß von Geldbuße bis hin zu einem Jahr Vollpension.

TheQ86  12.03.2019, 00:00
@mannimannheim

Ja, das ist Bedrohung, weil du direkt mit einer Straftat gedroht hast. Desweiteren werden Straftaten nicht nur dann verfolg, wenn öffentliches Interesse besteht ...

Eher umgedreht: Bei öffentlichem Interesse wird eine Straftat auch dann verfolgt, wenn der Geschädigte die Tat selbst nicht anzeigt..

mannimannheim 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 00:01
@TheQ86

Wo habe ich ihn bitte geschädigt? Es war einfach nur eine kleine Drohung auf einer Internetseite

xxfistexx  12.03.2019, 00:02
@XOstseeSturmX

lol, na sichi.. da hat der richter auch nix besseres zu tun als so nen bagatellfall in den knast bringen. die miese fiese böse email, uhuu.. ^^

an den fragesteller:

schick doch einfach mal eine ausserordentliche entschuldigung hinter her und beteuere das du ihm nichts an tun wirst. ;)

  • schmunzel, bitte mache dir keine sorgen, du kommst nicht in den knast ;)
TheQ86  12.03.2019, 00:03
@mannimannheim

"Geschädigter" ist in dem Falle ein juristischer Ausdruck. Und wenn der deine Drohung ernst genommen und Angst hat, dann hat er einen Schaden erlitten.

XOstseeSturmX  12.03.2019, 00:04
@xxfistexx

Du hast wohl nichts besseres zu tun als deinen Senf zu anderen Beiträgen dazuzugeben, was? Respektiere hier in Zukunft meine Meinung, klar?

mannimannheim 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 00:08
@xxfistexx

Klar, habe auch nicht befürchtet in den Knast zu kommen. Hab nur bedenken(wenn er mich wirklich angezeigen wird), dass es mir die Jobsuche erschweren wird

xxfistexx  12.03.2019, 00:10
@XOstseeSturmX

nope .. so funktioniert das hier nicht, respektiere das bitte und auch die AGB hier!

Vielen Dank!

AuroraAlpha  12.03.2019, 08:25
@TheQ86
Ja, das ist Bedrohung, weil du direkt mit einer Straftat gedroht hast. 

Bitte einmal unter den Tatbestand der Bedrohung subsumieren.

AuroraAlpha  12.03.2019, 08:34
@mannimannheim
Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn verprügeln werde

Hast du ihm nur gesagt, dass du ihn verprügeln wirst? Oder hast du ihm gesagt, dass du ihn verprügeln wirst, wenn er nicht XYZ tut?

EphraimUlk  12.03.2019, 12:23
@TheQ86

Es reicht aber nicht aus, mit einer Straftat zu drohen, er müsste mit einem Verbrechen drohen. Einfache Körperverletzung (Verprügeln) ist nur ein vergehen, da das mindeststrafmaß weniger als ein Jahr beträgt. Demnach wäre der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt.