Habe Käufer bei eBay Kleinanzeigen bedroht, Konsequenzen?
Normalerweise habe ich meine Emotionen sehr gut unter Kontrolle, aber diesmal hat mich ein Käufer so sehr aufgeregt, dass mir eine Bedrohung ausgerutscht ist. Nun will er mich anzeigen. Muss ich Konsequenzen befürchten oder wird die Anklage wegen mangelnden öffentlichen Interesses fallen gelassen?
4 Antworten
Moin,
falls du, wie du hier schreibst, nur geschrieben hast, dass du ihn verprügeln wirst, liegt keine Bedrohung iSd § 241 StGB vor. Hierfür müsste man mit einem VERBRECHEN drohen, das sind Taten, die mir mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine einfach Körperverletzung (§ 223 StGB) ist dahingegen „nur“ ein Vergehen.
hast du jedoch etwas geschrieben in Richtung: „wenn du nicht xxx tust/duldest/unterlässt, dann verprügel ich dich“, dann handelt es sich um eine Nötigung und du hast dich tatsächlich strafbar nach § 240 StGB gemacht.
es kommt hier also auch entscheidend auf den Wortlaut an.
Löscht doch einfach dein profil und mach ein neues. Eh die polizei da was macht sind die daten vielleicht schon 3 mal überschrieben bei ebay.
Es Könnte je nach Beleidigung Eine Anzeige wegen Beleidigung geben. Diese werden allerdings meißt eingestellt
Was war denn das für eine Drohung
Androhung von Gewalt also. Dafür reicht das Strafmaß von Geldbuße bis hin zu einem Jahr Vollpension.
Ja, das ist Bedrohung, weil du direkt mit einer Straftat gedroht hast. Desweiteren werden Straftaten nicht nur dann verfolg, wenn öffentliches Interesse besteht ...
Eher umgedreht: Bei öffentlichem Interesse wird eine Straftat auch dann verfolgt, wenn der Geschädigte die Tat selbst nicht anzeigt..
Wo habe ich ihn bitte geschädigt? Es war einfach nur eine kleine Drohung auf einer Internetseite
lol, na sichi.. da hat der richter auch nix besseres zu tun als so nen bagatellfall in den knast bringen. die miese fiese böse email, uhuu.. ^^
an den fragesteller:
schick doch einfach mal eine ausserordentliche entschuldigung hinter her und beteuere das du ihm nichts an tun wirst. ;)
- schmunzel, bitte mache dir keine sorgen, du kommst nicht in den knast ;)
Warte erstmal ab, ob er dich wirklich anzeigt, das glaube ich nämlich nicht
"Geschädigter" ist in dem Falle ein juristischer Ausdruck. Und wenn der deine Drohung ernst genommen und Angst hat, dann hat er einen Schaden erlitten.
Du hast wohl nichts besseres zu tun als deinen Senf zu anderen Beiträgen dazuzugeben, was? Respektiere hier in Zukunft meine Meinung, klar?
Klar, habe auch nicht befürchtet in den Knast zu kommen. Hab nur bedenken(wenn er mich wirklich angezeigen wird), dass es mir die Jobsuche erschweren wird
nope .. so funktioniert das hier nicht, respektiere das bitte und auch die AGB hier!
Vielen Dank!
Ja, das ist Bedrohung, weil du direkt mit einer Straftat gedroht hast.
Bitte einmal unter den Tatbestand der Bedrohung subsumieren.
Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn verprügeln werde
Hast du ihm nur gesagt, dass du ihn verprügeln wirst? Oder hast du ihm gesagt, dass du ihn verprügeln wirst, wenn er nicht XYZ tut?
Es reicht aber nicht aus, mit einer Straftat zu drohen, er müsste mit einem Verbrechen drohen. Einfache Körperverletzung (Verprügeln) ist nur ein vergehen, da das mindeststrafmaß weniger als ein Jahr beträgt. Demnach wäre der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt.
Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn verprügeln werde