Unfall?

4 Antworten

Die Staatsanwaltschaft wird die fahrlaessige Koerperverletzung nicht weiter verfolgen, weist dich aber darauf hin, dass der oder die Geschaedigte im Rahmen einer Privatklage dennoch ein Strafverfahren anstreben kann.

Die Angelegenheit wurde an die zustaendige Verwaltungsbehoerde weitergeleitet, die moeglicherweise in Bussgeld verhaengen wird.

Mit einer eventuellen Schadensersatzklage des oder der Geschaedigten hat das nichts zu tun. Die steht sowieso immer im Raum. In dem Schreiben geht es jedoch nur um die strafrechtliche Verfolgung bzw. die Ordnungswidrigkeit, nicht aber auch um zivilrechtliche Ansprueche des oder der Geschaedigten.


Aylamanolo  26.06.2024, 12:54

dass der oder die Geschaedigte im Rahmen einer Privatklage dennoch ein Strafverfahren anstreben kann.

wie bei Owen Simpson, der wurde des Mordes an seiner Ehefrau freigesprochen, da angeblich nicht beweisbar. (er hatte die besten und teuersten Anwälte der USA). Aber deren Eltern ließen das nicht auf sich beruhen und strengten eine Zivilklage an, Und da verlor er und musste 33 Millionen Dollar "Schadenersatz" blechen.

0

Es gibt kein Strafverfahren.

Die verletze Person kann Schmerzensgeld etc. fordern (darum kümmert sich deine Kfz Versicherung)

Evtl. wird es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geben (Bußgeld, Führerscheinentzug o.ä. sind möglich)


Der Staatsanwalt hat das Strafgesetzbuch-Verfahren (Körperverletzung) eingestellt nach Strafprozessordnung; weist dich aber darauf hin, dass die geschädigte Person dich noch privatrechtlich auf Schadenersatzansprüche (Krankenhauskosten etc.) verklagen kann. Hinzu kommt u. U. noch eine Ordnungswidrigkeitenstrafe (Geld) wg. der Fahrlässigkeit den Unfall betreffend.

Zu erwähnen bliebe noch, dass die geschädigte Person gegen die Einstellung des Verfahrens Einspruch erheben kann.

Das öffentliche Verfahren wurde eingestellt, weil der Schaden zu gering war. Aber die geschädigte Person kann privat gegen dich vorgehen.

Was ist passiert?