Ist das Nötigung einen extrem langsam fahrenden Anzuhupen um ihn darauf aufmerksam zu machen das er schneller fahren darf?
Vorhin fuhr auf der Landstraße wo 100 ist ! Einer mit 65 !! Habe mehrmals gehupt dabei trotzdem nicht dicht aufgefahren.! Das mache ich nicht !! Sicherheitsabstand halte ich immer ein. Daraufhin fährt der Typ plötzlich rechts ran und hält an. Mitten auf der Landstraße! Und bestimmt 6 Autos hinter ihm. Und gestikuliert wild und wollte mich wahrscheinlich zu Rede stellen ! Bin dann einfach weitergefahren. Kann ich da jetzt irgendwelche Konsequenzen fürchten? Eigentlich war er doch derjenige der A: Den Verkehrsfluss durch unnötiges Langsam behindert. Und B: Auf der Landstraße anhält ohne Grund! Auch verboten oder gehe ich da falsch?
7 Antworten
Hallo Berchen2568,
eine Nötigung deinerseits kann hier noch nicht angenommen werden, auch wenn du keine Schallzeichen hättest geben dürfen, da keine Gefahrensituation oder eine Überholabsicht vorlag.
Ob der andere Verkehrsteilnehmer für das langsame Fahren einen Grund hatte, kann natürlich nicht beurteilt werden.
Das Halten am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Hydrotoxinlaser
Also gem §3(2) StVO darf man ohne triftigen Grund nicht langsamer fahren, wenn dadurch der Verkehrsfluss behindert wird.
Der Verkehrsfluss wurde definitiv behindert; es gilt also nur noch zu klären, ob ein triftiger Grund vorliegt.
Das könnte Kurven, Dinge auf der Fahrbahn oder auch Unwissenheit auf dieser Straße sein.
Ob ein triftiger Grund vorliegt wissen wir also nicht.
Ich nehme aber mal, er hat einfach die Geschwindigkeitsbeschränkung falsch verstanden oder fand die Aussicht schön.
lg
Nein du kannst keine rechtliche Probleme bekommen. Höchstens er. Wegen Behinderung des Straßenverkehrs. StVO § 3
In besagtem Paragraphen gibt es allerdings auch die Vorgabe, seine Geschwindigkeit an die "persönlichen Fähigkeiten" anzupassen, von daher ist es schwer, hier ohne weitere Kenntnis eine Behinderung anzunehmen.
Der Fragesteller hat dagegen ohne Gefahrensituation oder Überholabsicht Schallzeichen gegeben, das ist nicht zulässig.
Was für ein Fahrzeug fuhr auf der Landstraße vor Euch? Traktoren können bis auf 2 Ausnahmen maximal 60km/h fahren. LKW über 7.5 Tonnen dürfen auf Landstraßen nur 60km/h fahren! Brauchst Dir also gar nicht erst die Mühe zu machen einen mit 60km/h über die Landstraße fahrenden LKW-Fahrer wegen Verkehrsbehinderung anzuzeigen, spätestens nach Auswertung des Fahrtenschreibers muss das Strafverfahren eingestellt werden.
Den Verkehrsfluss durch unnötiges Langsam behindert.
Du weißt doch gar nicht, was derjenige für einen Grund hatte. Vielleicht war der Grund so tragend, dass er so langsam fahren musste, und schließlich anhalten.
Niemand muss übrigens 100 fahren. Fährt er mir zu langsam, fahre ich vorbei, ohne mich aufzuregen
Aber 90 mindestens!
Aha, und das steht wo?
ohne triftigen Grund!
Du kennst den Grund nicht. Es muss sich nicht um ein technisches Gebrechen handeln, es kann auch ein gesundheitliches Problem sein.
Triftig Sind nur Technisch und Medizinische Gründe ! Diskussion beendet! Spritsparend und Angst nicht !
Süßer, du beendest die Diskussion nicht. Die medizinischen Gründe kommen dir jetzt erst, nachdem ich dich 2x darauf aufmerksam gemacht habe.
Nur du schwafelst übrigens von Angst und Sprit sparen. So. Jetzt ist die Diskussion beendet. Ich bin raus.
Du musst nicht100 fahren ! Aber 90 mindestens! Sonst ist das langsam Fahren ohne triftigen Grund! Und trifftig wäre ein Technisches Problem! Weder Spritsparend noch Angst davor zu schnell zu fahren sind triftige Gründe ! Und mit dem überholen ist auch nicht überall möglich bzw erlaubt!