Hallo Berchen2568,

eine Nötigung deinerseits kann hier noch nicht angenommen werden, auch wenn du keine Schallzeichen hättest geben dürfen, da keine Gefahrensituation oder eine Überholabsicht vorlag.

Ob der andere Verkehrsteilnehmer für das langsame Fahren einen Grund hatte, kann natürlich nicht beurteilt werden.
Das Halten am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo SillyGirl44,

ein Deutschlandticket muss man zuvor erst einmal kostenpflichtig bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo arabella70,

ein Aufbauseminar samt zweijähriger Verlängerung deiner Probezeit droht dir in deinem Falle nur, wenn du die Geschwindigkeit abzüglich der Toleranzwerte um mindestens 21 km/h überschritten hast.

Der andere Verstoß hat tatsächlich keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo markboy,

weil der Großteil aller Zugleistungen inländisch stattfindet und die meisten eingesetzten Zugbaureihen in Deutschland auf eine Bahnsteighöhe von 76 cm ausgelegt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Ehre089,

die Geschwindigkeitsbegrenzung darfst du auch auf dem Einfädelungsstreifen nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Serloserlo,

wenn du nicht auf den Schienen fahren darfst, ist dies durch Fahrbahnmarkierungen (Fahrbahn- bzw. Fahrsteifenbegrenzungslinien oder Sperrflächen) eindeutig gekennzeichnet.

Durch regelmäßige Beobachtung der Verkehrssituation über den Innen- sowie die Außenspiegel wirst du rechtzeitig mitbekommen, ob sich hinter dir eine Straßenbahn befindet und musst ggf. Platz machen (§ 2 Abs. 3 StVO).

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Anonymous345337,

wie du schon richtig vermutest hast, hat dein Fahrlehrer hier unrecht.
Die 1,5 Meter Mindestabstand beim Überholen innerorts musst du nur dann einhalten, wenn die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dazu zählt auch der Schutzstreifen.
Bei einem baulich von der Fahrbahn abgetrennten Radweg oder einem auf der Fahrbahn markierten Radfahrstreifen (nicht zu verwechseln mit dem Schutzstreifen), gilt diese Vorgabe nicht.

Aufgrund des allgemeinen Rücksichtsgebots muss aber natürlich jederzeit dennoch ein angemessener Abstand eingehalten werden, allerdings keine 1,5 Meter.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Junge19245,

grundsätzlich ist das erlaubt und an manchen Kreuzungen durch Fahrbahnmarkierungen auch so vorgesehen.
Im Falle der Kreuzung auf dem Bild allerdings nicht, da die Straßenbahntrasse hier nicht zur Fahrbahn gehört und durch einen flachen Borstein abgegrenzt ist. Daher darf sie hier überhaupt nicht befahren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Viperpage,

nein, der Busverkehr ist davon nicht betroffen, insofern die entsprechende Linie nicht von der DB bzw. einer Tochterfirma betrieben wird. Und selbst dann wäre es nicht sicher, ob sie vom Streik betroffen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Asiaman,

Pfeilmarkierungen musst du in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen zwingend folgen, wenn Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen zwischen diesen markiert sind. Da das hier der Fall ist, dürftest du vom linken Fahrstreifen nur links abbiegen und nicht geradeaus fahren, auch wenn das baulich möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo g160219,

du bekommst eventuell eine Teilschuld, da du zwar bei Gelb anhalten musst, aber nur, wenn es gefahrlos möglich ist. Eine Vollbremsung ist kein gefahrloses Anhalten mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Thekaiser183,

mit Gleichzeitigkeit hat das nichts zu tun. Hintereinander abbiegen bedeutet, dass du als Linksabbieger und der dir entgegenkommende Linksabbieger erst einmal geradeaus aneinander vorbeifahrt und dann jeweils nach links abbiegt.

Voreinander abbiegen bedeutet, dass ihr aufeinander zufahrt (natürlich jeder auf seiner Spur), aber nicht aneinander vorbeifahrt, sondern kurz bevor ihr euch passieren würdet beide einlenkt und dann jeweils diagonal abbiegt.

Das voreinander Abbiegen ist seit 1992 gesetzlich vorgeschrieben, seitdem darf nur noch in Ausnahmefällen hintereinander abgebogen werden, z. B. wenn es die Gestaltung einer Kreuzung erforderlich macht.

Der Kreuzungsmittelpunkt ist der Punkt, wo sich die vorhandene oder gedachte Leitlinie der eigenen Fahrbahn mit der der kreuzenden Fahrbahn trifft.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Halloich263,

du musst vor der Kreuzung warten. Den Grund bzw. das mögliche ungünstige Szenario hast du ja schon selbst richtig erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo Halloich263

du darfst in die Kreuzungsmitte einfahren und dort warten, allerdings nur, wenn du die Kreuzung dadurch nicht versperren würdest. Ansonsten musst du vor der Haltlinie der Lichtzeichenanlage warten.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Hallo leandro1966,

nein, wäre er nicht. Erst nach dem dritten A-Verstoß oder sechsten B-Verstoß (Kontingent zählt gemeinsam, also zwei B-Verstöße zählen als ein A-Verstoß) wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Konsequenz für den ersten A-Verstoß wäre die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung deiner Probezeit um zwei Jahre.

Mit freundlichen Grüßen

Hydrotoxinlaser

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Nein

Natürlich nicht.

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Nein, nichtmal bei Leute die bei grün stehen bleiben.

Wenn Fahrzeugführer bei grünem Lichtsignal nicht losfahren, darf man normalerweise keine Schallzeichen geben, da keine (potenzielle) Gefahr für sich selbst oder für andere Verkehrsteilnehmer dadurch ausgeht.

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