Ist das illegal als Handwerker?
Seine unbezahlte Arbeit wieder zerstören?
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1 Antwort
Heyho,
Ja, eine solche Handlung ist strafbar. Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Dienstleistung ist vertraglich festzuhalten und dabei gilt immer, eine fertiggestellte Arbeit ist Eigentum ... unabhängig ob sie bezahlt wurde oder nicht. Auch wenn der Vertrag von einer der beiden seiten gebrochen wurde, befugt es die andere Partei nicht dazu diesen zu brechen. Der Handwerker hätte die Dienstleistung zurückhalten können, indem er auf eine Vorrauszahlung besteht ... hat er aber nicht. So bleibt er auf den Kosten zunächst mal sitzen und muss rechtlich seine Dienstleistung gültig machen, indem er sich auf einen Vertrag beruft. Beschädigt er ausversehen fremdes Eigentum, ist es ein versicherungsfall, tut er dies mutwillig oder unter vorsatz, so ist es ein Straftatbestand und fällt unter Sachbeschädigung oder weiteres.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!