Ist das illegal als Handwerker?

Ja, es ist trotz Nicht-Zahlung, schon Eigentum des Auftraggebers 50%
Nein, es ist ja sein Besitz, wenn der Auftraggeber nicht zahlt 25%
Bin mir nicht sicher, ich kann den Handwerker nachvollziehen 25%
Bin mir nicht sicher, kann den Handwerker nicht nachvollziehen 0%

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1 Antwort

Ja, es ist trotz Nicht-Zahlung, schon Eigentum des Auftraggebers

Heyho,

Ja, eine solche Handlung ist strafbar. Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Dienstleistung ist vertraglich festzuhalten und dabei gilt immer, eine fertiggestellte Arbeit ist Eigentum ... unabhängig ob sie bezahlt wurde oder nicht. Auch wenn der Vertrag von einer der beiden seiten gebrochen wurde, befugt es die andere Partei nicht dazu diesen zu brechen. Der Handwerker hätte die Dienstleistung zurückhalten können, indem er auf eine Vorrauszahlung besteht ... hat er aber nicht. So bleibt er auf den Kosten zunächst mal sitzen und muss rechtlich seine Dienstleistung gültig machen, indem er sich auf einen Vertrag beruft. Beschädigt er ausversehen fremdes Eigentum, ist es ein versicherungsfall, tut er dies mutwillig oder unter vorsatz, so ist es ein Straftatbestand und fällt unter Sachbeschädigung oder weiteres.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin