Ist das an Dreistigkeit zu überbieten von dieser Mieterin?

8 Antworten

"Ich rege mich zu Recht auf, oder?"

Nein.

Deine Nebenkostenabrechnung muss schon sauber sein.

Ob man diese Modalitäten ändern MUSS oder nicht, das wäre das interessante gewesen und das hätte ich rechtlich abklären lassen. Unnötiger Aufwand muss ja auch nicht sein.

Aber Du kannst Dich ja selber an Vermieterkapitalistenschwei...äh, Haus&Grund-Vermieter-Verein wenden und Dich beraten lassen.


Gerhart  17.09.2024, 17:21

Den Kommentar konntest du wirklich einsparen, weil du den Originalmietvertrag nicht kanntest.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:48

Du hast die Frage nicht verstanden und antwortest nach deiner Ideologie.

DIE NKA IST SAUBER; SIE WILL SIE ÄNDERN!!!!!!

ZU IHREM VORTEIL

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Stellwerk  17.09.2024, 11:49
@Stukkadierter

"bekam ich Post vom Mietnomad...Mieterschutzbund."

Während das natürlich total unideologisch und sachlich neutral ist, klar.

Und hör auf, hier rumzuschreien.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:54
@Stellwerk

Als sie eingezogen ist, vor 10 Jahren. LESEN!!!!!

Da hatte meine Mutter auch noch die Abrechnungen gemacht und ich hab das dann geändert.

Es ist mir doch scheißegal, wie abgerechnet wird, die haben es bemängelt, ich ändere es.

UND JETZT WILL SIE ES WIEDER GEÄNDERT HABEN! ZU IHREM VORTEIL!

Ohne Anspruch diesmal.

Zu Lasten der anderen Mieter, nicht zu meinen Lasten.

Verstehst du das? DAS IST DREIST!

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Stellwerk  17.09.2024, 11:57
@Stukkadierter

Ich lese nur ganz viel Mimimi, aber nichts davon, dass Du Dich halt mal ordentlich hast beraten lassen.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:03
@Stellwerk

Ich muss nicht beraten werden und wer nichts wird, geht zum Mieterschutzbund.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:04
@Stellwerk

Ich habe kein Problem, ich wollte nur wissen, ob das dreist ist.

Sie bekommt nix, bis auf eine Mieterhöhung.

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Du wirst doch nicht fixe Betriebskosten nach Personenanzahl im Mietvertrag vor zehn Jahren mit der Dame vereinbart haben? Hast du das mit den anderen Mietern auch zuvor so gemacht? Wenn jetzt alles geordnet ist, sind keine Änderungen mehr drin.

Welche Betriebskosten wurden denn ursprünglich nach Personenanzahl berechnet?

Sofern die NKA in dr jetzt vorleigenden Form den gestzlichen anforderugnen entspricht, muß nichts geändert werden.

Wann haben die die letzte Mietanpassung im gesetzlich zulässigen Umfang druchgeführt?

Es ging ihr also nie um gesetzliche Vorgaben, sondern immer nur darum, möglichst für sich das Maximum rauszuholen.

Wie ist es denn um Ihre Maximalansprüche bestellt?


Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:00

Die NKA ist jetzt richtig.

Vorher war sie falsch und wurde geändert, vor 10j ca.

So, jetzt wäre die falsche Regelung von vor 10j aber für sie vorteilhaft und sie fragt, ob wir jetzt nicht wieder die einführen könnten.

Das ist für mich Rosinenpickerei und dreist.

Das ist eben die Definition von dreist, wenn du möchtest, dass Regeln immer zu deinem Vorteil angepasst werden.

Sicher bekommt sie nix, zu ihr kann ich das auch ruhig sagen, aber ich finde es halt dreist.

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schelm1  17.09.2024, 12:02
@Stukkadierter

Prüfen Sie eine mögliche Mietanpassung, statt sich künstlich aufzuregen!

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:02
@schelm1

Ich rege mich gerne auf, das hält mich am Leben.

Ja, die Miete muss sie eh erhöht bekommen, aber unser Mietspiegel ist ein Hohn.

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schelm1  17.09.2024, 12:13
@Stukkadierter

Weshalbb sind Sie denn so schlecht bei ihrer Vermietung beraten und treffen leione Indexmietvereinbarungen?

Aufregeung ist ein denkbar schlechtes Lebenselexier!

Da gibt es bei Gott besseres.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:14
@schelm1

Nein, das muss ja jeder für sich selbst entscheiden, was sein Lebensexlexier ist.

Weiß nicht, hier macht jeder normale MV.

Es ist auch nicht soooo easy hier jede Wohnung zu vermieten. Es ist nicht München, eher Duisburg.

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schelm1  17.09.2024, 12:21
@Stukkadierter

Intelligentes Handeln schadet in keiner Vermietugnslage.

Spätestens jetzt wissen Sie, dass man Indexmieterträge abschließen sollte.

Weiß nicht, hier macht jeder normale MV.

Sie sind doch clever und demnach nicht "Jeder"!

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:23
@schelm1

Nein, ich habe mich immer maximal durchschnittlich gesehen.

Wenn sie auszieht vielleicht, damals war ich froh, das vermietet zu bekommen.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:24
@schelm1

ok, stabil, mit indexmiete hätte ich von jan bis jetzt 7% aufschlagen können?

das kann nicht sein ,oder?

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schelm1  17.09.2024, 12:29
@Stukkadierter

Das könnte dann der Fall sein, wenn Sie eine Indexmiete vereinbart hätten und nicht wie "Jeder" darauf verzichten.

Lernen Sie daraus für künftige Abschlüsse.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:33
@schelm1

Dann partizipiere ich aber nicht von überdurchschnittlichen Steigerungen meines Mietobjektes. Ich bin nicht überzeugt.

Ja, wenn die jetzt auszieht und ich sie renoviere, nehme ich ultraviel und versuche Indexmiete.

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schelm1  17.09.2024, 12:49
@Stukkadierter
Dann partizipiere ich aber nicht von überdurchschnittlichen Steigerungen meines Mietobjektes. Ich bin nicht überzeugt.

Welche "überdurchschnittlichen Steigerungen" Ihres Mietobjektes konnten Sie denn bislang nicht überzeugen?

Ja, wenn die jetzt auszieht und ich sie renoviere, nehme ich ultraviel und versuche Indexmiete.

Die Dame sollten Sie nicht renovieren.

Eine sinnvolle Investtition in das Mietobjekt verbessert die Ertragschancen im gesetzlich zulässigen Maße.

Lassen Sie sich da mal fachkundig beraten.

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Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:52
@schelm1

Nein, ich hab mehrere Objekte und ich habs mal ausprobiert.

Mir reißen sie die renovierte 50m² Bude zu dem Preis einer unrenovierten 90m² aus den Händen.

Und bei der 90er hab ich 3 Interessenten oder so.

Ja, kannte ich so nicht.

Ich wollte billig wohnen, weil ich für Miete kein Geld ausgeben wollte.

Aber die wollen alle viel Miete zahlen, für bissel Malerarbeiten.

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Ich denke, es ist dreist, aber ob man sowas noch überbieten kann? Ich denke, ja. Da gäbe es noch vieles, aber egal.

Ob Du Dich zurecht aufregst? Ja, gerne. Aber muss man das?

Wir hatten auch mal solche Mieter, die sich eine in meinen Augen noch viel größere Dreistigkeit geleistet haben. Die Folge waren 2 Mieterhöhungen in den gebotenen Abständen und dann war denen die Wohnung "zu teuer". Es war jedoch eine ziemlich langwierige Geschichte, die letztlich vor Gericht mit Gutachten ausgefochten wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Dame denkt wohl Mietrecht ist ein Wunschkonzert ;-)

Kosten die nicht nach Verbrauch umgelegt werden können müssen, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach Wohnfläche umgelegt werden.


Stukkadierter 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:17

Ja, erst hatte sie ja Anspruch, wurde dann geändert und ist jetzt korrekt.

Aber weil jetzt eben die alte, inkorrekte Änderung für sie vorteilhaft wäre, zum Nachteil der anderen Miete, hätte sie sie gerne wieder.

Also ich finde das ist das Paradebeispiel für Dreistigkeit.

Erst bemängeln, dass es falsch sei und auf Recht und Gesetz pochen, ist ja in Ordnung.

Aber dann wieder das Unrechte wollen, weil es zum eigenen Vorteil ist.

Ich bin Atheist, aber mir erscheint das irgendwie schlecht und dreist.

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