Im Wahllokal trotz Briefwahl wählen?
Kann ich Briefwahlunterlagen beantragen, aber mich dann entscheiden doch im Wahllokal zu wählen, indem ich die Briefwahlunterlagen nicht abschicke und den Wahlschein am Wahltag zum Wahllokal mitnehme
4 Antworten
Das geht grundsätzlich, habe ich auch schon gemacht. Den Wahlschein, den ich per Briefwahlunterlagen bekommen habe, musste ich vor Ort zerreißen und habe dann einen neuen Wahlschein bekommen.
Ob man den verschlossenen Briefwahlumschlag auch vor Ort mit abgeben kann, weiß ich nicht. Aber theoretisch müsste auch das möglich sein.
Nein. Es sei denn du gibt deine gesamten Briefwahlunterlagen zurück inklusive der Einladung und des Schriftverkehrs.
Aber eigentlich ist das nicht nötig. Wenn man ins Wahllokal gehen kann, kann man auch den Briefwahlumschlag bei der Gemeindeverwaltung beim Wahlleiter abgeben bzw. einwerfen.
Deine Stimme würde auf Wahliste als Briefwahl vermerkt werden. Egal ob du per Brief gewählt hast oder nicht.
Denke schon.
Wenn du Briefwahl beantragt hast, wirst du im Wahllokal als Briefwähler registriert, unabhängig davon, ob du deine Stimme per Briefwahl schon abgegeben hast oder nicht. Du kannst höchstens deine Unterlagen mitbringen. Dann müssen Wahlhelfer prüfen, ob deine Stimme noch abgegeben werden kann.
In jedem Fall ist das möglich
Das beantwortet meine Frage nicht