Sollte man die Angabe zwingender Gründe wieder einführen bei Antrag auf Briefwahl?
Briefwahl ist ein ehrheblicher Mehraufwand für die Gemeinen, sowohl was Arbeit, als auch Kosten angeht. Wenn man sich die Zahlen dazu anschaut und sich viele Menschen anhört, die das machen, ist das oft nicht mal nötig, denn sie könnten ganz normal wählen gehen, wollen nur nicht die Mühe haben am Sonntag ins Wahllokal zu gehen.
Klar, wenn eine wirkliche Einschränkung das behindert, verstehe ich Briefwahl, oder wenn man halt wirklich nicht da ist.
Viele sind aber vor Ort und bräuchten einfach nur hingehen, sind dazu aber zu faul...
Sollte man da die Angabe sinnvoller Gründe verpflichtend machen!?
5 Antworten
Ich weiss nicht ob es wirklich so ein Mehraufwand ist.
Bei uns im Rathaus hat die Dame am Empfang die Briefwahlunterlafen ausgehändigt.
Beim zählen muss man dann im ersten Schritt die wahlbriefe separieren was schneller geht als 10 Stunden auf Wähler warten im Wahlbezirk. Das auswählen ist dann gleich.
Der postversand ist auch nicht mehr Aufwand als x wahlbüros zu betreiben.
Das würde ich begrüßen. Nicht wegen des Mehraufwandes, sondern wegen den interessanten Statistiken der einzelnen Wahlbezirke. In dem Punkt bin ich nerdig. Ich schaue mir am Tag nach Wahlen immer gerne die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke meiner Stadt an. Mich interessiert die Wahlbeteiligung und wie Viertel XY gewählt hat.
Wird der Anteil Briefwähler immer größer verlieren diese Statistiken an Aussagekraft.
Das geht nicht wirklich, zumindest zu einem Teil nicht.
Es könnte funktionieren. Die Verwaltung müsste darauf umgestellt werden.
Da immer mehr Leute Wählen mit Wahlschein machen und das über all im Wahlkreis (zumindest hier in Deutschland), es verzerrt sich...
Deswegen müsste das (schon jetzt) auf die Wahllokale gezählt werden, dann wäre die Verzerrung weg.
Aber wie würdest du das machen wollen, wenn du nicht weißt, wie derjenige gewählt hat?
Wählen mit Wahlschein ist: du holst dir Briefwahnunterlagen und gehst mit denen dann trotzdem in ein Wahllokal vor Ort um dort zu wählen - muss aber nicht dein eigenes sein, nur um gleichen Wahlkreis...
Klar, sind das nicht viele, aber die verzerren es dennoch etwas.
Die Wahlbriefe müssen nach Wahllokal sortiert werden. Auf den äußeren ist die Wahllokalnummer vermerkt. Es reichte, auf den Inneren die Wahllokalnummer zu vermerken ohne weitere Markierungen.
Die Schweiz macht das seit Jahrzehnten, dort wird bei der Auszählung nicht zwischen Brief-, Urnen- und Digitalwahl unterschieden. Nur die prozentuale Beteiligung an den drei Systemen wird erfasst.
Ich habe noch mal ergänzt, was wählen mit Wahlschein ist.
In dem Fall sollte nur das Wahllokal möglich sein, das zum entsprechenden Bereich gehört. Zusammenfassung aller Wahllokale zum Wahlbereich wäre auch möglich, halte ich aber nicht für eine schöne Lösung.
Sollte man die Angabe zwingender Gründe wieder einführen bei Antrag auf Briefwahl?
Nein. Briefwahl funktioniert in der Schweiz seit Jahrzehnten störungsfrei. Das könnte in Deutschland auch gehen. Der Grund reicht, dass man Briefwahl wünscht, weil man Briefwahl möchte.
Aber die Schweizer haben zum Teil schon digitale Wahlen und Abstimmungen.
Briefwahl ist ein ehrheblicher Mehraufwand für die Gemeinen, sowohl was Arbeit, als auch Kosten angeht.
Es könnte auf Briefwahl als Standard umgestellt werden.
Ganz einfach. Es würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, wenn man erst bei jedem Antrag prüfen müsste, ob die Person eine Einschränkung hat oder am Wahltag einfach nicht vor Ort sein kann.
Ganz nebenbei würde ein solches Gesetz gegen unsere Wahlgrundsätze verstoßen.
Das wäre ja ein noch größerer Aufwand, denn irgendjemand muss die zwingenden Gründe ja prüfen.
Außerdem sollte jeder die Möglichkeit zur Briefwahl haben, denn sonst setzt man die Wahlhürde höher als sie sein müsste und allein das kann schon diskriminieren.
Was wenn ich tatsächlich nicht kann, aber kich für die Gründe schäme? Oder dergleichen?
Das sollte nicht ein Grund sein, Briefwahl wieder verringern zu wollen, sondern die Briefwahlergebnisse auf die Ergebnisse der entsprechenden Wahllokale mitzuzählen.