Ich wurde abgezockt (Kriege ich mein Geld wieder)?
Hallo an alle,
ich habe kürzlich eine Bestellung aufgegeben und mit meiner Mastercard-Kreditkarte bezahlt. Leider habe ich die Ware nie erhalten. Stattdessen habe ich einen Abholschein/Benachrichtigungsschein bekommen, auf dem steht, dass das Paket in der Mülltonne liegt. Das ist besonders problematisch, da ich keine Abstellgenehmigung erteilt habe und DHL dies auch bestätigt hat.
Ich habe den Vorfall meiner Bank gemeldet, und sie haben ein Reklamationsverfahren eingeleitet, vermutlich ein Chargeback-Verfahren. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mein Geld zurückbekomme? Ich habe bereits versucht, das Problem mit dem Händler zu klären, aber er war leider nicht bereit zu helfen. Obwohl er als gewerblicher Verkäufer haftet. Ich hab gelesen das es auch Käuferschutz bei Kreditkarten gibt.
Mit freundlichen Grüßen.
3 Antworten
Ich habe bereits versucht, das Problem mit dem Händler zu klären, aber er war leider nicht bereit zu helfen. Obwohl er als Gewerblicher verkäufer haftet.
Deutscher oder ausländischer Händler?
Bei einem deutschen Händler hättest Du natürlich viel bessere Aussichten.
Ich hab gelesen das Es auch auch käuferschutz Bei kreditkarten gibt
Dann solltest Du in Deinem Kreditkartenvertrag nachsehen, ob und wie Du den Käuferschutz in Anspruch nehmen kannst.
Erstatte erstmal gegen DHL oder wen auch immer, Strafanzeige wegen Unterschlagung. Werfen die deine Pakete einfach in die Mülltonne, ist der Tatbestand der Unterschlagung gegeben. Hol dir dazu Hilfe bei einem Anwalt, oder der Verbraucherzentrale. Das Problem: Der Verkäufer haftet nur, wenn die Ware gar nicht ankommt. Für einen schlampigen Zustelldienst kann der nichts und ist aus der Pflicht. Da nutzt dir auch der Käuferschutz nichts.
dass das Paket in der Mülltonne liegt.
Schon wieder?
Wende Dich papierschriftlich an den Versender.
Falls erfolglos, an die Verbraucherzentrale oder ggf. an einen Anwalt.
Diese Seite wird Dein Problem nicht lösen.
Wenn Du das so genau zu wissen glaubst, kannst Du Dir die Frage sparen.
Einem Mahnbescheid könnte der Verkäufer in diesem Fall meiner Meinung nach erfolgreich widersprechen.
Zumal dann, wenn die Kreditkartenbelastung storniert wird.
Na und auch wenn er einspruch einlegt ist er ja im beweist er als gewerblicher verkäufer haftet für transportrisiko verlust von daher wäre es ich sag mal dumm wenn er einspruch einlegen wird
Nicht schon wieder? Ist ja nur 1 mal passiert bei mir
Verbrwucherzentarle bringt nichts wenn Schon direkt Mahnbescheid:)