Chargeback Kreditkarte, Mastercard bei Mietwagenbuchung?
Guten Tag zusammen,
aufgrund der akt. Corona-Pandemie habe ich eine Mietwagenbuchung fristgerecht und ordnungsgemäß storniert. Die Stornierung vom Anbieter wurde bestätigt und akzeptiert, nur das Geld wird nicht zurückerstattet.
Bei dem sogenannten Chargeback-Verfahren kann man eine getätigte Kreditzahlung m.E. zurückbuchen (ähnlich wie bei einer Lastschrift beim Girokonton). Auf Nachfrage bei meiner Sparkasse, habe ich wiederum erfahren, dass dies in dem oben beschriebenen Fall nicht möglich sei.
Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir behilflich sein?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
3 Antworten
am besten fragst du soetwas nicht die sparkasse, sondern den kartenservice der sparkasse. die nummer steht auf der rückseite deiner karte. die haben mehr fachwissen als ein kundenberater in der filiale.
wenn du deinen mietwagen storniert hast kommt es drauf an, ob du laut den AGB oder deiner Buchungsbestätigung überhaupt kostenfrei stornieren darfst. dass die stornierung akzeptiert wird ist ja eine sache. ob die dir dann das geld zurückzahlen müssen eine andere.
nur wenn du laut AGB kostenfrei und fristgerecht storniert hast, kannst du dem kartenservice eine reklamation einreichen. dann prüft das deren fachabteilung und hält rücksprache mit dem händler. und wenn dein anspruch berechtigt ist, können die das geld zurückholen.
andererseits sollte man immoment auch ein wenig mehr zeit einplanen für gutschriften. viele brauchen mindestens 2 wochen bis eine gutschrift die zugesagt wurde auch wirklich gebucht wird, weil eben grade so enorm viel storniert wird...
Natürlich wird eine Sparkasse kein Chargeback Verfahren durchführen.
Kreditkartenzahlungen sind gesicherte Zahlung, das heißt der Händler bekommt garantiert sein Geld. Ein charge back Verfahren wird nur dann durchgeführt, wenn ohne deine Erlaubnis Beträge abgebucht werden.
Nur das ist in deinem Fall eben nicht so. Du hast in voller Absicht die Buchung durchgeführt und somit ist die Zahlung gerechtfertigt. Ob nun die Buchung ordnungsgemäß storniert wurde, kann ich dir natürlich nicht sagen. Auf alle Fälle ist das ein zivilrechtlicher Weg den du gegen den Autovermieter gehen musst, also Klage erheben.
Es ist nicht Sache der Sparkasse.
Wieso solltest du wegen Corona kein Auto mieten dürfen? Und wenn das nicht verboten ist, bekommst du auch die Kaution nicht erstattet.
Wenn du selbst mal liest, siehst du dass die Frage 4 Jahre alt ist.
Danke für die Nachricht! Die Frage war nicht, ob ich einer Mietwagen buchen darf. Der Wagen wurde gebucht, der Mietpreis per Kreditkarte bezahlt, jetzt ordnungsgemäß storniert und vom Vermieter akzeptiert, nur die berechtigte Rückzahlung erfolgt nicht. FRAGE: Kann ich in diesem Fall die Rückbuchung (Chargeback-Verfahren) über meine Bank einleiten lassen, oder eben nicht?
Du hast doch selbst geschrieben, dass deine Sparkasse das ablehnt. Die Stornogebühr wirst du zahlen müssen.
Also wegen Corona kein Auto mieten, das existiert ja nicht.
Stornogebühr zahlen müssen? Das existiert ja nicht.
Wieso kommst du auf Dinge, die im Beitrag nicht existieren?
Niemand hat je was darüber geschrieben oder gefragt. Weder dass kein Auto wegen Corona gemietet werden darf und auch keine Gebühr über Storno.
Liest man eigentlich zuerst oder schreibt man einfach irgendwas....?!