Ich will mir den Urlaub nicht leisten?

13 Antworten

Sprich am besten mit deiner Schwester über deine Gedanken diesbezüglich. Es ist vollkommen okay, denn du hast einen freien Willen und darfst deiner Schwester auch mitteilen, wenn du etwas nicht möchtest.

Für einen Urlaub muss man ja nicht immer weit weg fliegen, denn auch hier in Deutschland gibt es schöne Flecken zum entdecken.

Ich denke deine Schwester wird Verständnis für deine Situation haben, denn es sind ja nachvollziehbare Gründe, weshalb du nicht in den Urlaub möchtest.

Ihr werdet schon einen Kompromiss finden.

Gruß

Du Arbeitest? Dann solltest du dir auch einen kleinen Tripp finanziell Leisten können.

Auch Urlaub geht günstig.

Das Problem das ich eigentlich sehe, ist das die meisten Betriebe neuen Mitarbeitern in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub genehmigen. Wie währ es also erstmal damit, das du den beantragst und schaust, ob du das überhaupt bekommst.

Wenn du den Urlaub bekommst, dann könnt ihr euch was Preisgünstiges zusammenstellen.


Funfroc  22.01.2020, 10:17

Und wenn ein Unternehmen Urlaub mit der einzigen Begründung nicht genehmigt, dass man erst so kurz da ist, dann sollte man zusehen, von diesem Unternehmen wieder wegzukommen.

Urlaub wird zu 1/12 mit jedem vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erworben und ist in dem Jahr zu nehmen, in dem er anfällt. Also steht zu vermuten, dass aus dem Jahr 2019 hier Urlaubsanspruch besteht... dieser hätte im Idealfall also letztes Jahr genommen werden sollen, jetzt spätestens bis Ende März - auch wenn Urlaub nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr einfach so verfällt, sondern der AG darauf hinweisen muss.

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berlina76  22.01.2020, 10:21
@Funfroc

Wie auch immer, es ist zuerst der Urlaub zu genehmigen, bevor man etwas bucht, snnt bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn denn der Urlaub nicht genehmigt wird.

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Funfroc  22.01.2020, 10:28
@berlina76

Du hast aber geschrieben, dass die meisten Betriebe in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub gewähren. Das ist nicht nur falsch, sondern auch gesetzeswidrig. Urlaub ist nach den Wünschen des AN zu gewähren, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Sofern die entsprechende Anzahl Tage Anspruch bereits erworben sind, ist "du bist noch nicht 6 Monate hier" kein solcher Grund.

Der jetzt getätigte Kommentar ist, so richtig er natürlich ist, nicht Teil deiner Argumentation gewesen.

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Hallo,

die Genehmigung von Urlaub, auch während der Probezeit ist nichts, was einem AG negativ beeinflusst... tut es das doch, ist der Arbeitgeber über kurz oder lang sowieso nix.

Wenn du mit deiner Schwester darüber redest, dass du das Geld nicht verfügbar hast, weil du für die Wohnung ansparst, sollte sie das wohl verstehen. Gemeinsam Zeit verbringen, geht ja auch, ohne zu verreisen.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Dann lass es. Deine Schwester kann auch allein in Urlaub fahren. Du bist nicht für ihr Wohlergehen verantwortlich.

Sag ihr das du für einen Urlaub kein Geld hast, aber gerne mit ihr an ihrem Geburtstag etwas schönes unternehmen könnt .. (gemeinsam kochen, DVD Abend oder Kino, Essen gehen, Freizeitpark, schwimmen gehen etc)

Dann würde ein Tag Urlaub reichen .. und die Kosten bleiben im Rahmen.