Ausziehen mit 18?
Hallo ,ich hab mal eine frage.ich bin jetzt 18 geworden und halte das mit den verrückten aus meiner familie nicht mehr aus.ich will hier einfach raus weil es jeden tag stress gibt.es gäbe die Möglichkeit zu einer freundin zu ziehen weil die ein gästezimmer haben.Und da könnt ich unterkommen.aber meine familie bezieht leistungen vom jobcenter.kann ich da umziehen und bekomme ich dann meinen anteil oder wie ist es dann.bekomm ich dann auch kindergeld oder was muss man da machen.oder bekomm ich überhaupt nichts mehr weil die freundin n haus usw hat.Könnt ihr mir weitere tipps geben was ich machen soll.
danke im voraus
5 Antworten
Wenn du es dir finanzieren kannst, kannst du auch ausziehen.
Deine Eltern zahlen dir Zuhause in Form von Kost und Logis Unterhalt. Vom Jobcenter bekommst du nichts! Nur in sehr begrenzten Fällen übernimmt das Jobcenter die Kosten. Nur dafür müsste es bei dir Zuhause schon nachweisliche psychische oder physische Gewalt geben. Es dir also wirklich unzumutbar sein Zuhause zu wohnen.
Schüler BAföG gibt es ebenfalls nicht, da deine allgemeinbildende Schule , falls du noch Schüler bist, vom Elternhaus erreichbar ist. Oder bist du Student? Dann wäre ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen.
Vielleicht bist du bereits in Berufsausbildung? Dann könntest du einen Anspruch auf BAB prüfen lassen.
Ansonsten kannst du max. das Kindergeld abzweigen lassen.
Voraussetzungen:
Natürlich bekommst du Geld, wenn du Audbildung etc machst.
Kindergeld steht dir auch zu, auch kannst du was beantragen.
deine Eltern bekommen dann deinen Anteil am Hartz4 nicht mehr. Allerdings musst du erst mal klären ob du außerhalb der Familie Anspruch hast. So einfach ist das leider nicht wenn man unter 25 ist. Du solltest also die Notwendigkeit des Auszugs mit dem Jugendamt im Vorfeld absprechen. Was dir auf jeden Fall zusteht ist das Kindergeld, das kannst du dir dann auf dein Konto überweisen lassen. Grundsätzlich steht dir auch Unterhalt zu, allerdings sind deine Eltern ja nicht leistungsfähig. Je nachdem was du gerade im Sinne einer Ausbildung machst steht dir ggf. Bafög oder BAB zu.
du kannst gerne ausziehen, solltest aber wissen wie du dich finanzierst. das jc wird dir nichts geben, da du keine gründe für einen auszug nennen kannst.
Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis ca. 25 J. oder Abschluss einer Berufsausbildung. Das Kindergeld steht bei Auszug dir zu. Falls Azubi, Schüler, Student kommt noch Bafög in Frage. Ansonsten Beratung beim Jobcenter abholen …
Günstig insofern: er bleibt wo er ist und wartet ab, bis er sich den Auszug leisten kann ;-).
Die Eltern zahlen Zuhause Unterhalt in Form von Kost und Logis.
Auch nicht immer...
Schülerbafög bei Besuch einer allgemeinbildenden Schule: nein, wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus erreichbar ist.
BAföG für Azubis: nur bei schulischer Ausbildung, ansonsten ggf. BAB.