Ich befinde mich unter Hilfe von Jugendamt bis zum 27. Lebensjahr?
Ich befinde mich unter Hilfe von Jugendamt bis zum 27. Lebensjahr. Bedeutet das ich das mindestens bis zum 27.
Lebensjahr in einen Wohnheim leben werde?
Wenn man unter Hilfe von Jugendamt bis zum 27. Lebensjahr hat, darf man dann alleine in der eigenen Wohnung wohnen?
Wenn ich unter Hilfe von Jugendamt bis zum 27. Lebensjahr habe, darf ich dann trotzdem aus der gesetzlichen Betreuung rauskommen oder nicht?
Soll ich da weiter kämpfen um das alleine Wohnen zu erreichen oder soll ich aufgeben?
1 Antwort
- Ich gehe mal davon aus, dass du mind. 18 bist.
- Die Betreuung durch das Jugendamt über das 18. Lebenjahr hinaus wurde ja irgendwann beantragt, entweder von dir oder deinem Betreuer. Da sollte eigentlich auch ein Hilfeplan mit erstellt worden sein, wo drinsteht, bei was dich das Jugendamt unterstützen soll und in welchen Abständen geprüft wird, ob eine weitere Hile notwendig ist. Das Jugendamt ist da um dir zu Helfen, du (bzw. dein gesetzlicher Betreuer) bestimmst, wieviel Hilfe du da brauchst. Die geht nur in Ausnahmefällen bis 27, die Regel ist bis 21.
- Die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung kannst du beim Betreuungsgericht beantragen. Je nach Grund der Betreuung muss dann ein Sachverständiger entscheiden, ob eine weitere Betreuung nötig ist.
- Ob du in einem Wohnhein leben musst, hängt davon ab, ob dein gesetzlicher Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht und einen Einwilligungsvorbehalt hat. Wenn ja, kann er dir verbieten, in eigene Wohnung zu ziehen.
- Das du dich um eine Ausbildung, bzw. Arbeitsstelle kümmern musst, um eine eigene Wohnung auch finanzieren zu können, sollte klar sein.