Darf eine 15 jährige mit einem 27 jährigen zusammen sein?

8 Antworten

In Deutschland, wo das Alter der sexuellen Mündigkeit bei 14 Jahren liegt, ist eine Beziehung zwischen einer 15-Jährigen und einem 27-Jährigen rechtlich möglich, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es gibt jedoch wichtige rechtliche und soziale Aspekte zu beachten:

1. Sexualstrafrecht (§ 182 StGB):

Wenn eine 15-Jährige mit einem 27-Jährigen eine Beziehung hat, darf der Ältere keine "Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" vornehmen. Das bedeutet, dass er nicht die Unerfahrenheit, Abhängigkeit oder eine andere Form der Schwäche der Jüngeren ausnutzen darf. Andernfalls könnte dies strafbar sein.

2. Schutz vor Missbrauch:

Selbst wenn eine Beziehung rechtlich erlaubt ist, könnten Eltern oder andere Autoritäten einschreiten, wenn sie das Gefühl haben, dass die Beziehung nicht im besten Interesse des jüngeren Partners ist.

3. Gesellschaftliche Wahrnehmung:

Eine Beziehung mit einem großen Altersunterschied, insbesondere wenn eine der Personen minderjährig ist, kann gesellschaftlich kritisch gesehen werden. Solche Beziehungen stehen oft unter besonderer Beobachtung, da das Machtungleichgewicht problematisch sein kann.

Woher ich das weiß:Recherche

13Uhr  15.08.2024, 20:15

ChatGPT

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Laraalbm  15.08.2024, 20:20
@13Uhr

Woher ich das weiß: Recherche 😉

ich habe nicht eigene Erfahrungen angegeben also natürlich ChatGPT.

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Was sollte das Jugendamt damit zu tun haben?

Deine Eltern könnten dem Ganzen einen Riegel vorschieben, solange du keine 18 bist und sie annehmen müssen, dass der junge Mann dir absolut nicht gut tut. Denn sie sind immer noch deine Sorgeberechtigten!

Ansonsten interessiert es Niemanden mit wem du zusammen bist. Nur darfst du dir auch sicher sein, dass nicht Jeder bei dem Altersunterschied jubiliert und natürlich hinterfragt, was er mit dir will.

Und solange er nicht gegen § 182 StGB verstößt, interessiert es auch den Staatsanwalt nicht!

Verwundern würde es allerdings, wenn die Beziehung Bestand hätte. Aber wer weiß das schon.


suumcuique5786  16.08.2024, 07:50
Deine Eltern könnten dem Ganzen einen Riegel vorschieben, solange du keine 18 bist und sie annehmen müssen, dass der junge Mann dir absolut nicht gut tut. Denn sie sind immer noch deine Sorgeberechtigten!

eine reine Annahme alleine reicht dazu nicht aus, dazu müssen klare stichhaltige Beweise vorliegen. Anderen Falls, also ohne die Beweise, könnte der FS den Umgang sogar einklagen. Ist in 1684 bgb geregelt.

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Rechtlich gesehen ist das kein Problem, sofern ihr Beide das wollt und er dich nicht ausnutzt.

Aber mal ehrlich. Bei so einem großen Altersunterschied könnt ihr beiden nicht auf Augenhöhe agieren. Ihr seit geistig viel zu weit auseinander.

Von daher solltest du wirklich aufpassen, dass er nicht nur deine Unerfahrenheit und Jugend ausnutzt.

Jugendamt brauchte nicht zu fragen, Aber Mama und Papa

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit dem gleichen Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.