Hundebiss?Schmerzensgeld?
Huhu ihr lieben
Ich habe vor ein paar Tagen kurz auf einen Hund aufgepasst 2-3min weil der Besitzer fix in die Bank rein musste (war ein guter Freund von mir )
Leider ist in dieser kurzen Zeit etwas passiert was mich nachts nicht mehr schlafen lässt
Meine Tochter wollte sich nach vorn beugen ich wollte noch gerade sagen das sie vorsichtig machen soll und schon Hang der Hund in ihren Gesicht ( sie ist 4 ) sie wurde ins Krankenhaus geliefert da die Blutung nicht zu stillen war
kann ich jetzt wegen den Vorfall Schmerzensgeld Verlagen oder ist es meine Schuld das es dazu gekommen ist ??? Der Besitzer hat seine Versicherung schon Bescheid gegeben und Anzeige wurde von der Polizei schon automatisch gemacht
laut Freunden aus den Freundschaftskreis wollte der Hund schon einige beißen und er dreht durch wenn der Besitzer nicht da ist … was ich allerdings leider nicht wusste
5 Antworten
Er muss ja wissen wie sein Hund drauf ist, wenn es selbst schon andere wissen. Er hätte dich zumindest warnen müssen vor deiner Entscheidung kurz auf den Hund aufzupassen. Aber wie gesagt, wenn ich weiß, mein Hund wollte schon einige beißen, überlasse ich niemanden die Verantwortung, vorallem nicht ohne Vorwissen
Hoffentlich muss er nicht eingeschläfert werden
Schmerzensgeld kannst du verlangen
Hundehaltungsverbot ja, einschläfern nein. Ja, "echt jetzt", gerne auch mit zwei Ausrufezeichen. Lass mir doch meine Meinung, wenn du auch deine haben darfst? Ich mach doch eh keine Gesetze...
Gute Besserung für deine Tochter. Hoffentlich kann man die Narben nicht zu sehr sehen und deine Tochter behält auch psychisch keine Probleme.
Der Hundehalter hätte dich warnen müssen, dass sein Hund problematisch ist. Andererseits kann man nicht immer mit allen Eventualitäten rechnen und wenn deine Tochter einen Meter entfernt gestanden hätte wäre vermutlich nichts passiert.
Du kannst versuchen über einen Anwalt Schmerzensgeld einzuklagen. Es kann sein, dass der Hundehalter kein Geld hat um das Schmerzensgeld zu zahlen. In dem Klageverfahren wird ein Titel ergehen, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann. Wenn der Hundehalter aber in dieser Zeit kein vollstreckbares Vermögen hat musst du deine Anwaltskosten zahlen und die Kosten für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Wenn du also weißt, dass der Hundehalter kein Geld hat und man auch nicht erwarten kann, dass er Geld verdienen wird dann würde ich nicht auf Schmerzensgeld klagen denn dann zahlst du die Kosten und siehst dein Geld nicht.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und Fotos von den Verletzungen deiner Tochter mitnehmen und den Arztbericht.
Polizei war Vorort & hat Fotos gemacht sowie das auch Anwalt schon eingeschaltet ist Fotos und alles andere liegt dem Anwalt schon vor :)
Hab auch eine Sprachmemo auf mein Handy von Hundebesitzer die an mich ging wo er sagt
Das er froh ist das der Hund nicht mehr richtig zubeißt und nur noch aus Angst zuschnappt
also so etwas ist wirklich verantwortungslos vom Besitzer. Das ist eindeutig seine Schuld. Er hätte dich warnen müssen, beziehungsweise hätte dir den Hund gar nicht überlassen dürfen.
Der Hund hat das vorneüber beugen des Kindes als Bedrohung empfunden. Aber ein gut sozialisierter und normaler Hund beißt deshalb nicht gleich zu.
ich hoffe, dass das Kind keine bleibenden Narben davonträgt.
Schmerzensgeld musst du immer privat einklagen. Also über einen Anwalt.
Meiner Meinung nach ist es die Schuld des Besitzers.
Er hätte dir sagen sollen das der Hund beißen könnte und es bei anderen schon tun wollte. Dann hättest du deine Tochter besser schützen können.
Anzeigen kannst du ihn aufjedenfall.
Oh jeh.. das tut mir sehr leid.
Die Schuld liegt da beim Besitzer, zumal er ja gewusst hat, dass der Hund beisst. Das ist eine besonders schwere Schuld.
Schmerzensgeld dürfte drin sein, die Narben werden wohl immer sichtbar bleiben. Der Schock des Kindes muss schlimm sein, wie der der Eltern auch. Das kann ich gut nachvollziehen.
Ich wünsche deiner Tochter von Herzen gute Besserung!
Lieben dank :)
ich weis halt nicht ob er es dann abstreitet
er kam jetzt schon um die Ecke damit das er mir noch gesagt hätte das ich keinen an ihn ran lassen soll
aber wenn er es gesagt hätte, hätte ich den erst garnicht genommen ich bring meine Tochter nicht freiwillig in Gefahr :/
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ich weis halt auch absolut nicht wie dass,das Gericht sieht weil ich ja in diesen Moment auf ihn auf gepasst habe
Narben wird sie 100% davon tragen zum Glück wird die große Narbe wahrscheinlich nicht zu sehen sein da sie oben aufm Kopf ist wo die Haare drüber wachsen und am Auge müssen wir sehen da es eine sehr leichte Risswunde ist am Augenlied was aber auch richtig ins Auge gehen hätte können …:/
Schrecklich.. lass dich nicht davon beeindrucken! Brauchst du auch nicht mit ihm zu diskutieren. Das tut dir und der ganzen Familie nicht gut. Er wird sich als Hundehalter natürlich dafür verantworten müssen.
In entbinden auch seine Lügen nicht aus der Verantwortung.
Echt jetzt..?!
Du sagst einer Mutter deren Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde, dass du hoffst, dass der Hund nicht eingeschläfert wird?!
Ganz klar wäre das die logische Konsequenz, zumal der Hund schon auffällig war und trotzdem keinen Maulkorb trug. Der Verantwortungslosigkeit des Hundehalters müsste auch ein Hundehaltungsverbot folgen.